16.12.2020, Medienmitteilung

Grosses Interesse am Energiegesetz

Der Regierungsrat hat im Juli die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Über 40 Organisationen meldeten sich zu Wort. An ihrer letzten Sitzung hat die Regierung die Vorlage verabschiedet. Nun liegt der Ball beim Kantonsrat.

Die Energieeffizienz im Gebäudebereich soll verbessert und die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt werden. Dies sind die übergeordneten Ziele der Revision des kantonalen Energiegesetzes, das der Regierungsrat im Juli dieses Jahres in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Regierung verabschiedete an ihrer letzten Sitzung dieses Jahres die Vorlage in zweiter Lesung, die nun in den Kantonsrat geht.

Rege Beteiligung

Die Bestimmungen des Energiegesetzes aus dem Jahr 2004 wurden bei der Revision weiterentwickelt. Im Hinblick auf die schweizweite Harmonisierung der Energievorschriften wurden die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) berücksichtigt. Zahlreiche Gemeinden, politische Parteien und Verbände folgten der Einladung des Regierungsrats und beteiligten sich an der Vernehmlassung. Insgesamt gingen fast 300 Anträge und Hinweise ein.

Stossrichtung unbestritten

Die Vorlage stiess mehrheitlich auf Zustimmung. Von allen Seiten wird begrüsst, dass mit dem revidierten Energiegesetz eine klare gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der energie-​ und klimapolitischen Ziele geschaffen wird. Aufgrund der Rückmeldungen darf die Vorlage als ausgewogen bezeichnet werden. Doch es gab auch kritische Stimmen. Einigen Vernehmlassenden geht die Vorlage zu wenig weit. Sie wünschen sich strengere Bestimmungen. Andere kritisieren etwa zunehmende Eingriffe des Gesetzgebers in die verfassungsmässig garantierte Eigentumsfreiheit. Der Regierungsrat hat sämtliche Anliegen geprüft und verschiedene auch aufgenommen. Er hält jedoch möglichst an den MuKEn fest, um die angestrebte Harmonisierung der Energievorschriften nicht zu gefährden.

Besser dämmen

Folgende Neuerungen des Gesetzes stehen im Brennpunkt: Die Neubauten sollen noch besser gedämmt und möglichst mit erneuerbaren Energien, beispielsweise aus dem Erdreich oder dem Grundwasser, geheizt werden. Zudem sollen die Bauten einen Teil ihres Strombedarfs selber decken und damit einen Beitrag an die Versorgungssicherheit im Kanton Zug leisten. In der Regel wird dies mit Photovoltaikanlagen geschehen, die durch den Bund mit Einmalvergütungen unterstützt werden. Bei den bestehenden Gebäuden richtet sich der Fokus auf Wohnbauten mit ungenügender Wärmedämmung. Wird in diesen die Heizung ersetzt, soll künftig ein Teil des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien gedeckt oder die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden. Der Kanton Zug geht dabei mit gutem Beispiel voran. Für seine Bauten gelten nämlich erhöhte energetische Anforderungen. So soll beispielsweise die Sonnenenergie nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei bestehenden Bauten möglichst genutzt werden.

Auf allfällige Änderungen abgestimmt

Mit dem neuen eidgenössischen CO2-​Gesetz, das möglicherweise per 1. Januar 2022 in Kraft treten könnte, greift der Bund erstmals in den Gebäudebereich ein. Dies hat Auswirkungen auf einzelne Bestimmungen des kantonalen Energiegesetzes. Dies aber voraussichtlich erst ab 2026. Das kantonale Energiegesetz ist darauf abgestimmt, so dass dannzumal keine erneute Gesetzesrevision nötig sein wird.

Kontakt

Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter
Baudirektion

+41 41 728 53 07 charly.keiser@zg.ch