20.11.2019, Medienmitteilung

Bund übernimmt Kantonsstrasse

Die Kantonstrasse vom Autobahnende in Walterswil bis nach Sihlbrugg gehört bald dem Bund. Er übernimmt damit vom Kanton unter anderem auch den Winterdienst.

Vor zirka 60 Jahren wurde das heutige Autobahnstrassennetz in der Schweiz festgelegt. Inzwischen haben sich Bevölkerung und Besiedlung stark verändert, was eine Anpassung notwendig machte. Im Rahmen des Nationalstrassen-​ und Agglomerationsverkehrs-​Fonds (NAF) werden Anfang 2020 mit dem neuen Netzbeschluss (NEB) rund 400 Kilometer Kantonsstrassen in das Nationalstrassennetz überführt.

Bund künftig für den Unterhalt verantwortlich

Der neue Netzbeschluss tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden bisher den Kantonen gehörende Auto- und Kantonsstrassen, wie zum Beispiel die Verbindung Baar‒Walterswil‒Sihlbrugg (A4a/T4, KS 4), dem Bund übergeben. Die damit verbundenen betrieblichen und baulichen Unterhaltsarbeiten auf diesem Strassenabschnitt werden von diesem Zeitpunkt an durch die vom Bund beauftragte Gebietseinheit 10 der Zentras mit ihrem Stützpunkt in Emmenbrücke ausgeführt. Die neuen Eigentumsverhältnisse wirken sich entsprechend auf die Unterhaltskosten aus, für die neu der Bund zuständig ist. Bereits seit Einführung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) im Jahre 2008 werden diese Arbeiten auf der kantonalen Autobahn A4a/T4 (Baar–Autobahnende Walterswil) durch die Zentras ausgeführt, allerdings bezahlte diese bislang der Kanton Zug.

Zwischenlösung bis Ende Jahr

Aufgrund organisatorischer und betrieblicher Abläufe wird der Winterdienst der Fahrbahn, wie zum Beispiel die Schneeräumung und die Glättebekämpfung auf der kantonalen Autobahn, Baar–Walterswil (A4a/T4) und auf der Kantonsstrasse 4, Autobahnende Walterswil bis und mit Kreisel Sihlbrugg, ab 1. November 2019 durch die Zentras ausgeführt. All diese Winterdienstaufwendungen von Anfang November bis Ende Dezember gehen zulasten des Kantons Zug. Ab Januar 2020 ist, wie ausgeführt, der Bund für den Bau, Betrieb und Unterhalt der erwähnten Strassen verantwortlich und trägt darum ab dann auch die gesamten Auslagen.

Gewohnte Standards werden beibehalten

Für den betrieblichen und baulichen Unterhalt des Trottoirs entlang der Sihlbrugg-​ und Zuger-​strasse in Baar und Neuheim (Autobahnende Walterswil bis und mit Kreisel Sihlbrugg) ist der Kanton Zug ebenfalls bis Ende Jahr zuständig. Ab Januar 2020 ist hingegen der Bund für den Trottoir-​Bereich ausserorts und sind die jeweiligen Gemeinden innerorts verantwortlich. Bis Ende Dezember 2019 wird der Winterdienst auf den Trottoirs entlang der erwähnten Strassenabschnitte durch eine Unternehmung, im Auftrag und zulasten des Kantons Zug, ausgeführt. Ab Januar 2020 wird die gleiche Unternehmung den Winterdienst bewerkstelligen. Dies unter Federführung der Gemeinde Baar. Der Bund und die jeweils zuständigen Gemeinden tragen die Kosten. Diese Gesamtlösung wurde in Zusammenarbeit mit der Zentras, den Gemeinden Baar und Neuheim sowie dem Kanton Zug erarbeitet. Die gewohnten Winterdienststandards werden damit beibehalten.

Kontakt

Florian Weber

Baudirektor
Baudirektion

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