07.03.2019, Medienmitteilung

Zug: Historische Stützmauer wird ersetzt

Die Baudirektion des Kantons Zug frischt im Gebiet Stolzengraben zwischen Zug und Zug Oberwil eine aus dem frühen 19. Jahrhundert stammende Stützmauer sanft auf. Während der Bauzeit wird der Verkehr auf der Artherstrasse mit einer Lichtsignalanlage an der Baustelle vorbeigeführt. Die Arbeiten beginnen am 20. März 2019.

Bild Historische Stützmauer

Die Mauer im Bereich Stolzengraben wird saniert. Sie ist 1828 gebaut worden. (Bild: BD)

Der 212 Meter lange bergseitige Abschnitt der Stützmauer entlang der Artherstrasse zwischen Fridbach–Stolzengraben stammt grösstenteils aus dem Jahre 1828. Er ist deshalb als wichtiger Teil im Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS) aufgeführt. Bei einer durchgeführten Bauwerksüberprüfung wurden Schäden festgestellt, welche für einen langfristigen Erhalt der Stützmauer behoben werden müssen. Es sind dabei fehlende Decksteine zu ergänzen, lose oder verschobene Mauersteine neu zu setzen und Teilbereiche der Stützmauer müssen infolge Hangdruckschäden neu aufgebaut werden. Mit den durch das Tiefbauamt des Kantons Zug geplanten Instandsetzungsarbeiten erfolgt nun eine umfassende Gesamtsanierung der historischen Stützmauer. Die Bauarbeiten werden am 20. März 2019 in Angriff genommen. Gutes Wetter vorausgesetzt, sollten die Arbeiten an der fast 200 Jahre alten Stützmauer bis Anfang Mai 2019 abgeschlossen werden können.

Lichtsignalanlage regelt den Verkehr

Während der Instandsetzungsarbeiten entlang der Artherstrasse werden der Individualverkehr wie auch die Linien 3 und 5 der Zugerland Verkehrsbetriebe mittels einer Lichtsignalanlage im Einspurbetrieb an der Baustelle vorbeigeführt. Die Bauarbeiten werden in zwei ungefähr 110 Meter lange Bauabschnitte eingeteilt. Die Zufahrten zu den angrenzenden Liegenschaften sind, von minimalen Unterbrüchen abgesehen, gewährleistet. Die Fussgängerinnen und Fussgänger wie auch die Velofahrenden können während der gesamten Sanierungsphase die Baustelle auf dem seeseitigen Trottoir ungehindert passieren.

Aktuelle Informationen im Internet

Da die Bauarbeiten witterungsabhängig sind, können Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden. Über die genauen Bautermine informiert das kantonale Tiefbauamt frühzeitig. Entsprechende Hinweise finden Sie auf der Webseite www.zg.ch/baustellen. Die Bauherrschaft trifft die nötigen Vorkehrungen, um Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum zu beschränken.