Auskunftsrecht
Sie möchten wissen, welche Daten die kantonale Verwaltung oder die Zuger Gemeinden über Sie haben? Dafür steht Ihnen das Auskunftsrecht zur Verfügung. Es gibt Ihnen das Recht, jederzeit Ihre eigenen Daten einsehen zu können.
Das Auskunftsrecht gibt Ihnen ausschliesslich das Recht, Einsicht in Ihre eigenen Daten zu nehmen oder Kopien davon zu verlangen. Bei sog. gemischten Dossiers, die auch Daten von Drittpersonen enthalten, muss die angefragte Stelle die Daten sorgfältig den einzelnen Personen zuordnen. Auskunft über Daten von Drittpersonen darf grundsätzlich nicht erteilt werden. Die angefragte Stelle wird hier im Rahmen einer Interessenabwägung entscheiden, ob und in welchem Umfang die Einsicht gewährt werden kann. Dieser Entscheid erfolgt in Form einer anfechtbaren Verfügung.
Das Auskunftsrecht ist kostenlos. Auch Fotokopien sind grundsätzlich kostenlos.
Ihr Auskunftsrecht können Sie mit untenstehendem Musterbrief geltend machen. Dem Brief beizulegen ist eine Kopie eines gültigen Identitätsausweises.
Typ | Titel | Grösse |
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Musterbrief_Auskunft und Einsicht in eigene Daten.doc | 24.0 KB |