Datenschutzstelle

Die Datenschutzstelle ist eine unabhängige Aufsichtsstelle. Ihr Fokus liegt auf dem Schutz der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, deren Daten von Zuger Behörden bearbeitet werden.

Datenschutzstelle des Kantons Zug

Unsere Themen

Die Datenschutzstelle bietet sowohl Privatpersonen als auch Behörden Vorlagen und Informationen zu folgenden Themen: 

Über uns

Die Datenschutzstelle des Kantons Zug berät, unterstützt und kontrolliert kantonale und gemeindliche Behörden in allen Fragen rund um Datenschutz und Informationssicherheit.

Die Datenschutzstelle erfüllt ihre Aufgaben unabhängig und weisungsfrei. Sie ist zuständig für Datenbearbeitungen durch

  • kantonale Direktionen inklusive Ämter und Abteilungen, die kantonalen Körperschaften und Anstalten (z.B. Gebäudeversicherung Zug), die Gerichte und die kantonalen Schulen;
  • Einwohner-, Kirch-, Bürger- und Korporationsgemeinden inklusive Departemente und Abteilungen sowie die gemeindlichen Schulen; und
  • private Dritte, soweit ihnen öffentliche Aufgaben des Kantons oder der Gemeinden übertragen sind (z.B. der Verein über Arbeitsmarktmassnahmen VAM bzw. das von ihm betriebene RAV).

Das DSG ist auch dann anwendbar und die Datenschutzstelle zuständig, wenn ein Organ eine Datenbearbeitung an einen Dritten auslagert (sog. Auftragsdatenbearbeitung; bspw. Auslagerung der Bearbeitung von Personendaten in eine Cloud).

Bearbeiten Unternehmen, Privatpersonen und Bundesorgane Personendaten, ist das Datenschutzgesetz des Bundes anwendbar. Zuständig ist hier der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).

Rechtliche Grundlagen

Das Datenschutzgesetz des Kantons Zug kommt zur Anwendung, wenn kantonale oder gemeindliche Behörden und Verwaltungsstellen Personendaten bearbeiten. Bearbeiten Bundesorgane oder private Einzelpersonen oder Unternehmen Personendaten, kommt das Bundesgesetz über den Datenschutz zur Anwendung.

Das Datenschutzgesetz des Kantons Zug ist ein Rahmen- bzw. Querschnittsgesetz. Als solches enthält es u. a. die allgemeinen Prinzipien, die beim Bearbeiten von Personendaten grundsätzlich zu beachten sind. Zudem regelt es die Rechte der betroffenen Personen sowie Wahl, Rechtsstellung und Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten.

Die Bestimmungen, die auf die Bearbeitung von Personendaten anwendbar sind, finden sich in erster Linie in den jeweiligen Sach- bzw. Spezialgesetzen auf kommunaler, kantonaler oder eidgenössischer Ebene (z. B. Steuer-, Sozialhilfe-, Gesundheits-, Polizei- oder Personalgesetzgebung). Diese haben in der Regel als «lex specialis» Vorrang gegenüber den allgemeinen Datenschutzgesetzen.

Tätigkeitsberichte

Die Datenschutzbeauftragte erstattet dem Kantonsrat jährlich Bericht über die Tätigkeit der Datenschutzstelle.

Die Tätigkeitsberichte geben einen Einblick in aktuelle Datenschutzthemen sowie die Beratungspraxis der Datenschutzstelle.

Tätigkeitsbericht 2025
PDF | 1 MB | Deutsch
Tätigkeitsbericht 2024
PDF | 1 MB | Deutsch
Tätigkeitsbericht 2023
PDF | 1 MB | Deutsch

Kontakt

Datenschutzstelle

Kontaktformular
Seestrasse 2, Postfach
6301 Zug

Datenschutzbeauftragte

Yvonne Jöhri

Datenschutzbeauftragte
Seestrasse 2
6301 Zug