7.1 Jugendprojektbeiträge
Der Zuger Regierungsrat kann Beiträge an kantonal tätige Institutionen und Gruppen gewähren, die Kinder- und Jugendprobleme zu lösen suchen oder Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen.
Das Merkblatt «Kantonale Jugendförderung - Jugendprojektbeitrag» enthält die wichtigsten Informationen und Schritte zur Einreichung eines Beitragsgesuchs. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch über das Gesuchsformular «Kantonale Jugendförderung - Jugendprojektbeitrag» beim Kantonalen Sozialamt (jugendprojektbeitrag@zg.ch) ein. Die Unterlagen müssen mindestens acht Wochen vor Durchführung eines Anlasses oder vor dem Start eines Projekts eintreffen.
Bei Fragen zur Jugendförderung wenden Sie sich bitte an die Fachmitarbeiterin Kind, Jugend, Familie: 041 728 39 12 oder jugendprojektbeitrag@zg.ch.
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Titel | Typ |
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Merkblatt Kantonale Jugendfoerderung - Jugendprojektbeitrag | |
Gesuchsformular Kantonale Jugendfoerderung - Jugendprojektbeitrag |