Fischereipatente Zugersee online lösen
Zusammenfassung
Dies ist der Kurzbeschrieb
Generelle Information
Das Recht, Fische, Krebse und Fischnährtiere in öffentlichen Gewässern zu fangen und zu verwerten, steht vollumfänglich dem Kanton Zug. Vorbehalten bleiben die nachgewiesenen Sonderrechte in Privatfischenzen.
Vorbedingung
Tageskarten und 2-Wochenpatente (Kurzzeitpatente): Keine Pflicht den Sachkunde-Nachweis (SaNa) gemacht zu haben. Der Erwerb eines Sachkunde-Nachweises wird jedoch empfohlen.
Für Monats- und Jahrespatente gilt: Die Angelnden müssen einen Sachkunde-Nachweis aufgrund einer abgelegten Prüfung erworben haben. Wer seinen Sachkunde-Nachweis beim Amt für Wald und Wild dokumentiert hat, erhält eine Nachweis-Nr. und kann dadurch auch online lösen.
Behördengang
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen und abschicken
- Online bezahlen
- Fischen
Ergebnis
Das Fischereipatent kann direkt ausgedruckt werden.
Kosten
Die Gebühren sind in § 20 der Fischereiverordnung festgelegt.
Tagespatent: CHF 20.-
Zwei-Wochenpatent (14 Tage): CHF 40.-
Monatspatent Boot: CHF 50.-
Monatspatent Ufer: CHF 25.-
Jahrespatent Boot: CHF 140.-
Jahrespatent Ufer: CHF 60.-
Jugendpatent mit SaNa: CHF 40.-
Jugendpatent ohne SaNa: CHF 25.-
Personen ohne Wohnsitz im Kanton Zug bezahlen für Ufer- und Bootspatente mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als zwei Wochen einen Zuschlag von 100 % der massgebenden Patentgebühr.
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über die Fischerei (BGF)
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF)
Gesetz über die Fischerei im Kanton Zug vom 26. Jan. 1995
Verordnung über die Fischerei vom 12. Dez. 1995
Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee vom 23. Mai 1996
Weiterführende Informationen und Dokumente
Zugerseekarte mit eingezeichneten Fischereirechten
Infoblatt F1: Angel-Fischerei im Kanton Zug
Faltblatt Sachkunde-Information Fischerei des Bundesamts für Umwelt BAFU
Bemerkungen
Die Fangergebnisse sind nach Art und Anzahl in die Fangstatistik einzutragen. Die Fischfangstatistik ist – selbst wenn nicht gefischt oder nichts gefangen wurde – bis spätestens 30. November des betreffenden Fischereijahres abzuliefern. Die Fangergebnisse können auch online erfasst werden.
Adresse
Amt für Wald und Wild
Aegeristrasse 56
Postfach
6301 Zug
Tel. +41 41 728 35 22
Fax +41 41 728 39 59
info.afw@zg.ch
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00-11.45 / 14.00-17.00 Uhr