Bürgerrechtsdienst

An den Bürgerrechtsdienst wenden Sie sich für eine Einbürgerung oder im Zusammenhang mit Fragen rund um die Einbürgerung. Aber auch zum Thema Bürgerrecht können Sie sich vertrauensvoll an den Bürgerrechtsdienst wenden.
Erste Schritte zum Bürgerrechtsverfahren
Als erstes gilt es herauszufinden, welches Verfahren für Sie das richtige ist.
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist das normale Verfahren, das für alle Personen gilt, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine C-Bewilligung haben.
Das erleichterte Verfahren ist für Personen, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel Personen, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind oder der 3. Ausländergeneration angehören.
Mehr Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsverfahren, wie Voraussetzungen und Vorgehen finden Sie, wenn Sie auf die entsprechenden Themen-Links in der Navigation klicken.
In den folgenden Kapiteln werden Ihnen die wichtigsten
Informationen und Abläufe erläutert:
- Ordentliche Einbürgerung ab 1. Januar 2018
- Erleichterte Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern von
Schweizerinnen und Schweizern
- Erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration
- Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Kanton Zug
- Verzicht auf das Bürgerrecht