18.11.2020, Medienmitteilung

Neuer Berufsauftrag für Zuger Lehrpersonen

Neuer Berufsauftrag für Zuger Lehrpersonen In Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Schulen hat die Direktion für Bildung und Kultur den Berufsauftrag der Lehrpersonen und Fachpersonen aktualisiert. Im Dialog mit den Schulleitungen wurde anlässlich der kantonalen Einführungsveranstaltung von Anfang November die Kommunikation im Schulfeld vorbereitet.

Der Arbeitsalltag von Lehrerinnen und Lehrern sowie weiteren an der Schule beteiligten Fachpersonen ist hinsichtlich der Zusammenarbeit in der Schule und mit den Eltern sehr vielfältig. Diese Vielfalt ebenso wie die Mit- und Eigenverantwortung galt es, im aktualisierten Berufsauftrag abzubilden. Er befindet sich wie die gesellschaftlichen Entwicklungen in kontinuierlichem Wandel. Der Grundauftrag für Lehrpersonen ist im kantonalen Schulgesetz definiert. Für die Umsetzung des Berufsauftrags gibt es innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen einen grossen Gestaltungsraum, der von allen Beteiligten genutzt werden kann.

Für die Umsetzung des Berufsauftrags haben die Lehrpersonen, die Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie die Fachpersonen für Logopädie und Psychomotorik weiterhin eine jährliche Nettoarbeitszeit von 46 Wochen oder 1932 Stunden zur Verfügung. Darin bestehen in planerischer und zeitlicher Hinsicht viele Gestaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen und das Schulteam. Der Kanton Zug verzichtet auf eine rechnerische Erfassung der einzelnen Tätigkeiten. Vielmehr werden die Lehrpersonen und Fachpersonen bezüglich der zeitlichen und fachlichen Mit- und Eigenverantwortung im Umgang mit den geforderten Aufgaben einbezogen. Diese beinhalten wie bisher die Unterrichtszeit mit je nach Stufe und Pensum festgelegter Anzahl Lektionen sowie die Arbeitszeit ausserhalb der Unterrichtszeit. Zur freien Zeit gehören – wie gesetzlich vorgegeben – die Feiertage und die persönlichen Ferienwochen innerhalb der Schulferien.

Bis Ende Schuljahr 2020/21 haben die Schulleitungen der gemeindlichen Schulen Zeit, die Aktualisierung des Berufsauftrags in ihren Schulteams einzuführen. Ab dem kommenden Schuljahr wird der Berufsauftrag für Lehrpersonen und Fachpersonen an den gemeindlichen Schulen des Kantons Zug umgesetzt. Weitere Informationen, u. a. ein Kurzfilm, unter https://www.zg.ch/berufsauftragwww.zg.ch/berufsauftrag.

Weitere Informationen

Kontakt

Michael Truniger

Amtsleiter
Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 728 31 93 michael.truniger@zg.ch