Berufsauftrag Lehrpersonen und Fachpersonen

Der in § 3 des Schulgesetzes festgeschriebene Bildungs-​ und Erziehungsauftrag bildet die Grundlage für den Berufsauftrag für Lehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie für die Fachpersonen für Logopädie und Psychomotorik.

Downloads

Folgende Dokumente sind aufgrund der angepassten Anstellungsbedingungen per 01.01.2024 für Lehrerinnen und Lehrer aus dem Kanton Zug in Überarbeitung: 

 

  • Informationsflyer Berufsauftrag Lehrpersonen und Fachpersonen 
  • Handreichung Berufsauftrag Lehrpersonen und Fachpersonen 
  • Grafik Berufsauftrag jährliche Nettoarbeitszeit 

Grafik Berufsauftrag Lehrpersonen und Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen

Grafik Berufsauftrag Fachpersonen für Logopädie und Psychomotorik

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