Beschädigung, VerlustBeschädigung des ZeugnissesVerlust des Zeugnisseshttps://www.zg.ch/behoerden/direktion-fur-bildung-und-kultur/amt-fur-gemeindliche-schulen/inhalte-ags/schulaufsicht/inhalte-schulaufsicht/themen-zeugnisse/beschaedigung-verlusthttps://www.zg.ch/logo.png
Beschädigung, Verlust
Beschädigung des ZeugnissesVerlust des Zeugnisses
Beschädigte oder verlorene Zeugnisse sind von den Erziehungsberechtigten ersetzen zu lassen. Das neue Zeugnis wird von der Rektorin, dem Rektor unterzeichnet und mit dem Hinweis «Abschrift aus der Archivdatei» versehen.