Übertritt am Ende der 3. Sekundarklasse in kantonale Mittelschulen und Berufsmaturitätsschulen

Die Zuweisung einer Schülerin bzw. eines Schülers der 3. Klasse der Sekundarschule in eine kantonale Mittelschule (Fach-, Wirtschaftsmittelschule, Kurzzeitgymnasium) bzw. eine lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung von verschiedenen Kriterien und Voraussetzungen sowie eines Entscheides der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten.
Weiterführende Informationen finden Sie mit den folgenden Links:
- Wichtigstes im Überblick
- Zuweisungsgespräch
- Zuweisungskriterien
- Zuweisungsentscheid
- Übertrittskommission II
- Abklärungstest
- Übertritt in lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
- Anforderungen und Kompetenzen
Vorausgesetzt die Jugendliche, der Jugendliche erfüllt die Anforderungen, kann sie bzw. er nach der 3. Sekundarklasse in folgende kantonale Schulen übertreten:
Kantonale Mittelschulen
Kurzzeitgymnasium (KZG)
Wirtschaftsmittelschule (WMS)
Fachmittelschule (FMS)
Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
Der Schulort für die lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule ist abhängig vom Lehrberuf. Das Amt für Berufsbildung ist zuständig für die Zuweisung an den entsprechenden Schulort.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zum Übertritt II:
Übertritte in die kantonalen Mittelschulen
Thema
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/BM-Schulen Wichtigstes im Überblick
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen Abklärungstest
- Übertritt II: 3. Sek. - Berufsmaturitätsschulen Übertritt in Berufsmaturitätsschulen
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/BM-Schulen Zuweisungsgespräch
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen Übertrittskommission II
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/BM-Schulen Anforderungen und Kompetenzen
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/BM-Schulen Zuweisungsentscheid
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/BM-Schulen Zuweisungskriterien