Schuleintritt in den obligatorischen Kindergarten

Der Schuleintritt, also der Eintritt in die obligatorische Schulzeit, beginnt bereits mit dem obligatorischen Kindergartenjahr. Die Schulpflicht umfasst ein Jahr Kindergarten und neun Jahre der Primarstufe und Sekundarstufe I.

Alter für den Eintritt in den obligatorischen Kindergarten

Kinder im Kanton Zug, die bis Ende Februar (Stichtag 28. bzw. 29. Februar) das fünfte Altersjahr erfüllen, müssen auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai (Stichtag 31. Mai) das fünfte Altersjahr, sind sie zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten berechtigt. In besonderen Fällen kann der Rektor auf Gesuch einen früheren oder späteren Schuleintritt bewilligen.

Grafik Schuleintritt: Eintritt in den obligatorischen Kindergarten

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