Ateliers
Der Kanton Zug unterhält seit Oktober 1997 ein Wohnatelier in Berlin und vergibt dieses für einen mehrmonatigen Aufenthalt (4-6 Monate). Zur Förderung von Kunstschaffenden aller Sparten unterhalten die Zentralschweizer Kantone Schwyz, Uri, Nidwalden, Obwalden und Zug seit März 2000 gemeinsam ein Wohnatelier in New York.
Professionelle Zuger Kunstschaffende aller Sparten können sich seit 2013 um ein Reisestipendium «Atelier Flex» bewerben. Das «Atelier Flex» unterstützt ein individuelles Reiseprojekt und ist nicht an ein existierendes Atelier gebunden.
Alle Ateliers werden aus dem Lotteriefonds finanziert.
Jährlich können sich Kunstschaffende um einen Aufenthalt für die Wohnateliers in New York und Berlin sowie das Atelier Flex bewerben. Der Kanton Zug schreibt das Atelier in Berlin und das Atelier Flex für Zuger Kunstschaffende aus. Für den viermonatigen Aufenthalt im Atelier in New York können sich dieses Jahr nur Künstlerinnen und Künstler aus dem Kanton Nidwalden bewerben. Aufgrund der Corona-Situation wurden die Atelierplätze 2020 der Kantone Schwyz und Zug auf das Jahr 2022 verschoben. Kunstschaffende aus diesen Kantonen können sich erst wieder im August 2021 für das Jahr 2023 bewerben.
Das Bewerbungsfenster für die Atelierstipendien 2022 ist geschlossen. Die Ausschreibung für das Jahr 2023 erfolgt ab Ende August 2021.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Reglement Atelier Berlin 2022.pdf | 24.08.2020 | |
Reglement Atelier Flex 2020.pdf | 24.08.2020 | |
Reglement Atelier New York.pdf | 24.08.2020 | |
Teilnahmebedingungen Atelier Berlin 2022.pdf | 24.08.2020 | |
Teilnahmebedingungen Atelier Flex 2020.pdf | 24.08.2020 | |
Teilnahmebedingungen NY 2022.pdf | 24.08.2020 |