Zuger Werkjahr
Werkjahr
Der Regierungsrat des Kantons Zug schreibt unter dem Titel 'Zuger Werkjahr' einen Werkjahresbeitrag von Fr. 50'000.-- an eine Zuger Künstlerin bzw. an einen Zuger Künstler aus, die oder der eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen hat.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 30 Jahre (ab Jahrgang 1990)
- Seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz (gemäss Art. 23 ff. ZGB) im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug
- herausragende künstlerische Leistung
- überzeugendes Projekt
- Das Schaffen der Person muss über die kantonale Rezeption hinaus nationale Ausstrahlung aufweisen.
- Gleichzeitige Bewerbung um das Zuger Werkjahr und um einen Förderbeitrag ist nicht möglich.
- Eine mehrmalige Vergabe des Zuger Werkjahrs an eine Künstlerin/einen Künstler ist möglich, wenn eine Entwicklung in Schaffen und Leistungsausweis deutlich ist und sich das Projekt im Inhalt abhebt von der vormaligen Eingabe der Werkjahrpreisträgerin/des Werkjahrpreisträgers.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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TeilnahmebedingungenWerkjahr2020.pdf | 30.03.2020 |