Gesuche
Der Kanton Zug fördert das künstlerische Schaffen im Kanton. Die Ziele der Kulturförderung sind
1.) gute Rahmenbedingungen für das Kunstschaffen zu ermöglichen
2.) die kulturelle Vielfalt zu pflegen
3.) eine breite Teilhabe am kulturellen Leben zu gewährleisten
Gefördert werden Bildende und Angewandte Kunst, Film, Literatur/Publikationen, Musik, Tanz, Theater, Volkskultur, Kulturvermittlung und Spartenübergreifendes.
In der Absicht, das kulturelle Leben und Schaffen im eigenen Kanton in seiner ganzen Vielfalt und auf breiter Basis zu pflegen und zu fördern, erliess der Zuger Kantonsrat bereits im Jahr 1965 das noch heute aktuelle Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens.
Über die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriefonds beschliesst die Direktion für Bildung und Kultur bzw. der Regierungsrat auf Antrag der kantonalen «Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens» (Kulturkommission).
Deckblatt für Gesuche
Bitte füllen Sie das Formular unter nachfolgendem Link online aus und senden Sie dieses unterschrieben mit Ihrem Gesuch an das Amt für Kultur. Gesuche ohne Deckblatt können nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie bei der Erstellung des Deckblatts Probleme haben, finden Sie untenstehend zudem eine detaillierte Anleitung (PDF):
Termine
Die Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens tagt ca. sechsmal im Jahr. Gesuche müssen dem Amt für Kultur mit Kurzkonzept, Budget und Finanzierungsplan sowie Angaben zum Bezug der Gesuchsstellenden zum Kanton Zug vor Projekt-Realisierung per Post zugestellt werden. Es können keine Gesuche per E-Mail gestellt werden. Gesuche müssen mindestens drei Wochen vor der Sitzung eingegangen sein, damit sie von der Kulturkommission behandelt werden können.
Termine Kulturkommission: |
Frist für Gesuchseingabe: |
29. Januar 2020 16. März 2020 19. Mai 2020 29. Juni 2020 21. September 2020 23. November 2020 |
8. Januar 2020 24. Februar 2020 28. April 2020 8. Juni 2020 31. August 2020 2. November 2020 |
Zusätzliche Sitzungen: Sitzung Förderbeiträge und Zuger Werkjahr / Sitzung Ateliervergabe
Zustelladresse: Amt für Kultur, Baarerstrasse 19, 6300 Zug
Richtlinien:
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen | 21.08.2018 |
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Anhang 1: Merkblatt Bildende und Angewandte Kunst | 21.08.2018 |
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Anhang 2: Merkblatt Literatur und Publikationen | 21.08.2018 |
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Anhang 3: Merkblatt Musik | 21.08.2018 |
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Anhang 4: Merkblatt Tanz/Theater | 21.08.2018 |
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Anhang 5: Merkblatt Volkskultur | 21.08.2018 |
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Anhang 6: Merkblatt Spartenübergreifendes | 21.08.2018 |
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Anhang 7: Richtlinien für die professionelle Filmförderung des Kantons Zug | 23.05.2017 |
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Anhang 8: Merkblatt Vermittlung und kulturelle Teilhabe | 19.02.2019 |
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Anleitung zur Erstellung des Deckblatts | 29.08.2017 |