Übertritt II Weiterbildungsplattform

Liebe Lehrperson
Auf dieser Seite findest Du hilfreiche Informationen zum Übertritt von der Sekundarschule (inkl. S-B-A und I-B-A) zu den weiterführenden Schulen und zahlreiche Praxisunterlagen und Beispiele, die Dich im Schulalltag unterstützen.

Weiterbildungsplattform Übertritt II

2 Ablauf Übertrittsverfahren II

Hier findest du alle Termine und den Ablauf für das Übertrittsverfahren II für das Schuljahr 2023/24

Die Übertrittskommission II hat alle Fragen, die in den letzten Jahren von den Lehrpersonen zum Ablauf des Übertrittsverfahrens II gestellt worden sind, in einem FAQ zusammengefasst. 

rechtliche Grundlagen
Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (BGS 412.113)

Um den Mittelschulen eine Planungssicherheit für die Klassenbildung zu geben, erfasst das Amt für Mittelschulen bereits bis Ende Januar eine erste Schätzung zu den voraussichtlichen Zuweisungen der gemeindlichen und privaten Schulen für das folgende Schuljahr. Alle Klassenlehrpersonen einer 2. oder 3. Sek werden direkt vom Rektorat kontaktiert und um eine Schätzung der Zuweisungen an eine Mittelschule gebeten. Im Rahmen dieser Schätzung wird auch die Anzahl voraussichtlicher Anmeldungen zum Abklärungstest erfasst. 

Zuweisungsgespräch
Beim Zuweisungsgespräch besprechen die Klassenlehrperson, die Eltern und die Schülerin bzw. der Schüler die mögliche Zuweisung an eine weiterführende Schule. Dabei sollen die Fähigkeiten und Interessen sowie die mutmasslichen Entwicklungen des Kindes im Zentrum stehen. Ziel ist, dass am Ende des Gesprächs die Zuweisung geklärt ist:

  • Zuweisung an eine weiterführende Schule (KZG, WMS, FMS, BM)
  • Teilnahme am Abklärungstest bei Uneinigkeit (Voraussetzungen für die Teilnahme müssen erfüllt sein)
  • Wechsel in die 3. Sek / kein Besuch einer weiterführenden Schule

Das Zuweisungsgespräch muss bis spätestens am 15. März geführt werden. Ist die Ausgangslage bereits früher klar, kann das Gespräch auch schon im Januar stattfinden. 

Zuweisungsentscheid
Der Zuweisungsentscheid richtet sich nach den Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung der Schülerin oder des Schülers. 

Hierfür gelten folgende Kriterien:

  • Besucht des Niveaus A in allen Niveaufächern
  • Leistungen in den Fächern der Erfahrungsnote (vgl. Orientierungswert); Verlauf der Entwicklung
  • Soziale und personale Kompetenzen
  • Neigungen und Interessen

Orientierungswert
Der Orientierungswert für den Zuweisungsentscheid ist reglementarisch fixiert:

  • Kurzzeitgymnasium: 5,2
  • FMS und WMS: 5,0

Der Orientierungswert ist aber kein fixer Notenwert, der erreicht werden muss. Er dient als Orientierung für die Klassenlehrpersonen.

Die Eltern melden ihr Kind an eine Mittelschule selbst an. Dabei muss der Zuweisungsentscheid aus dem Zuweisungsgespräch an die betreffende Schule beigelegt respektive weitergeleitet werden. Die Klassenlehrperson informiert die Schulleitung sowie die Rektorin bzw. den Rektor der gemeindlichen Schulen über den Übertritt am Ende des 2. oder 3. Sekundarschuljahres.

Übersicht Anmeldung an eine kantonale Mittelschule

Zulassung zum Abklärungstest
Kann die Klassenlehrperson unter Einbezug der Beurteilung des Lehrerteams der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers eine Zuweisung an eine kantonale Mittelschule nicht unterstützen, kann sich die Schülerin bzw. der Schüler für den Abklärungstest anmelden, sofern sie bzw. er die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Die Schülerin bzw. der Schüler besucht in allen Niveaufächern den höchsten Niveaukurs.
  • Die Schülerin bzw. der Schüler kann im 1. Semester der 3. Sekundarklasse für einen Übertritt an die FMS und WMS eine Erfahrungsnote von mindestens 4,50, für einen Übertritt ins Kurzzeitgymnasium eine Erfahrungsnote von mindestens 4,80 ausweisen.

Sofern die Schülerin bzw. der Schüler am Abklärungstest teilnimmt, ist sie bzw. er während des Abklärungstests vom Schulunterricht in der Gemeinde dispensiert.

Anmeldung
Die Anmeldung zum Abklärungstest für das Kurzzeitgymnasium, die Wirtschaftsmittelschule und Fachmittelschule erfolgt bis spätestens 20. März online durch die Erziehungsberechtigten.

Der Anmeldung sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Kopien der Zeugnisnoten der 2. und 3. Sekundarklasse
  • Kopien der von der Klassenlehrperson ausgefüllten Beobachtungs-​​​ und Beurteilungsunterlagen der 2. und 3. Sekundarklasse
  • Formular Erfahrungsnote

Anmeldeformular Abklärungstest

Entscheid
Für den Zuweisungsentscheid bei einer Teilnahme am Abklärungstest ist die Übertrittskommission II zuständig. Der beschwerdefähige Entscheid wird den Erziehungsberechtigten schriftlich bis spätestens Mitte Mai zugestellt.

Weitere Informationen (Prüfungsstoff, Einladung, etc.) werden jeweils nach den Sommerferien auf der Webseite zg.ch/uebertritte publiziert. 

Zuweisungsentscheid nach Abklärungstest
Die Übertrittskommission trifft sich kurz nach dem Abklärungstest zu einer Zuweisungssitzung. An dieser Sitzung werden die Testresultate sowie die bisherige Schullaufbahn jeder einzelnen Teilnehmerin bzw. jedes einzelnen Teilnehmers am Abklärungstest besprochen. Dabei werden auch die Beobachtungs-​ und Beurteilungsunterlagen miteinbezogen. 

Der beschwerdefähige Entscheid wird den Erziehungsberechtigten schriftlich bis spätestens Mitte Mai zugestellt.

Den Teilnehmenden am Abklärungstest wird nach der Zustellung der Prüfungsergebnisse eine Prüfungseinsicht ermöglicht. Diese findet beim Amt für Mittelschulen statt und dient in erster Linie der Nachvollziehbarkeit des Prüfungsergebnisses. Es sind keine Lehrpersonen anwesend und es werden keine inhaltlichen Fragen beantwortet.

Um den Informationsaustausch zwischen den Klassenlehrpersonen der 1. Klassen der Mittelschulen und den zuweisenden Klassenlehrpersonen der 2. und 3. Sekundarklassen (inkl. S-B-A und I-B-A) sicherzustellen, finden Rückmeldegespräche statt. Diese werden als bilaterales Gespräch durchgeführt. Hauptelemente der Gespräche bilden:

  • fachliche (inklusiv methodische) Kompetenzen
  • soziale und personale Kompetenzen
  • Ziele, Anforderungen und Schwerpunkte der Abnehmerschulen
  • Austausch von Ratschlägen und Hintergrundinformationen

Die Rückmeldegespräche finden jeweils im 1. Quartal des Kalenderjahres statt.

Das Amt für Mittelschulen sammelt alle häufig gestellten Fragen zum Übertritt II und fasst diese und die entsprechenden Antworten in einem FAQ zusammen.

5 Tipps für die Praxis

In den vorigen Kapiteln sind alle rechtlichen Vorgaben und Abläufe zum Übertrittsverfahren II aufgezeigt. Im Kapitel 5 wird dir nun eine mögliche Umsetzung in der Praxis aufgezeigt und es werden Hinweise und Ideen für die einzelnen Elemente geliefert. Deine Ansprechperson für Fragen zur Praxis ist Claudio Giglio, Lehrperson der Oberstufe Baar und Mitglied der Übertrittskommission II (claudio.giglio@schulen-​baar.ch). Er hat die folgenden Inhalte erstellt und stellt dir zahlreiche Praxisbeispiele und -​unterlagen unter diverse Downloads zur Verfügung. Die Unterlagen sind alle anonymisiert, es sind keine Rückschlüsse auf Personen möglich.

Diese Grafik gibt dir einen Überblick über die verschiedenen Elemente des Übertrittsverfahrens II in der Praxis. Detailliertere Informationen zu den Elementen findest du in den Unterkapiteln 1-3 (Orientierungsgespräch I, Orientierungsgespräch II, Konfliktgespräche).

Termin Orientierungsgespräch I
Mit dem Orientierungsgespräch I startet das Übertrittsverfahren II. Dieses terminierst du am besten im Zeitraum Februar – April. Dann stehen bereits die Noten des ersten Semesters fest und die Schülerin oder der Schüler konnte sich schon erste Gedanken zu ihrer oder seiner weiteren Laufbahn machen. Das spezielle Augenmerk liegt entsprechend darauf abzuklären, ob die Schülerin oder der Schüler an einem Übertritt an eine weiterführende Schule interessiert ist.  Eine Vorlage für das Einladungsschreiben findest du hier

Vorbereitung Schülerinnen und Schüler
Das Orientierungsgespräch I kann in 3 LK-​Lektionen vorbereitet werden. In dieser Tabelle sind mögliche Inhalte der Vorbereitung aufgezeigt. Das erarbeitete Produkt (Mind map, Powerpoint-​Präsentation) können die Schülerinnen und Schüler als Präsentationshilfe beim Gespräch nutzen. 

Hier ein Beispiel einer Planung.

Den Schülerinnen und Schülern kann eine Art Checkliste abgegeben werden, die ihnen als roter Faden für die Vorbereitung und auch für das Gespräch selber dient. Hilfsmittel für die Vorbereitung sind in der Checkliste fett markiert. 

Vorbereitung Lehrperson
Deine Vorbereitung kann sich an verschiedenen Elementen orientieren:

  • Fachliche / methodische Kompetenzen: Für die Beurteilung der Fachkompetenz stehen dir im Lehreroffice mehrere Hilfsmittel zur Verfügung, die dir auch als Visualisierungshilfen dienen können. Beim Register «Lernkontrollen» kannst du beispielsweise einen Leistungsvergleich erstellen oder beim Register «Übersicht» das Portfolio erstellen lassen und in Form eines «Zwischenzeugnisses» der Schülerin oder dem Schüler bereits vor Semesterende abgeben. Weiter kannst du beim Register «Zeugnisse» die Erfahrungsnote berechnen lassen. 
  • Soziale / personale Kompetenzen: Für die Beurteilung der sozialen und personalen Kompetenzen dienen die Beobachtungs-​ und Beurteilungsunterlagen, welche sowohl von der Schülerin / dem Schüler und der Klassenlehrperson ausgefüllt werden. Als KLP hast du die Möglichkeit, im Lehreroffice einen Beurteilungsbogen für das OG 1 zu eröffnen. Diese Beurteilung kannst du auch für Fachlehrpersonen zum ändern oder ergänzen freigeben. Grundlage für diese Beurteilung können auch die Verhaltenseinträge im Lehreroffice sein (Register Übersicht -> Verhalten). Wichtig ist, sich darauf zu achten, dass die Einträge sachlich und nicht wertend formuliert werden. Auch positive Einträge sollen Platz haben. 

Ein Element des Orientierungsgesprächs kann die Zielvereinbarung sein. Eine Vorlage dazu findest du auch unter «diverse Downloads». Die Zielvereinbarung füllen die Schülerinnen und Schüler vorgängig mit Bleistift nach den Prinzipien von KÜR (konkret, überprüfbar, realistisch) aus. Du kannst dir selber auch mögliche Ziele überlegen. Am Ende des Gesprächs werden die Ziele vereinbart und die Schülerin oder der Schüler schreibt diese sauber auf und lässt das Blatt von den Eltern unterschreiben. Anschliessend gelangt das Zielblatt zu dir und du unterschreibst es ebenfalls. Das Original kannst du dann zurück an die Schülerin oder den Schüler geben, der dieses dann ablegen kann. 

Durchführung Orientierungsgespräch
Das Orientierungsgespräch kannst du folgendermassen gliedern:

  • Begrüssung Eltern
  • Vortrag Schülerin oder Schüler -> 15-20 Minunten
  • Feedback LP zum Vortrag
  • Ergänzen, nachfragen, bestätigen (LP und Eltern)
  • Zielvereinbarung / Unterstützungsmassnahmen aufzeigen

Termin Orientierungsgespräch II
Für Schülerinnen und Schüler, für welche eine weiterführende Schule in Frage kommt, findet das Orientierungsgespräch II im Zeitraum Januar/Februar statt. Dieses wird als "Zuweisungsgespräch" geführt. Auch hier ist es gut, wenn du die Eltern im Voraus über die Ziele und Inhalte des Gesprächs informierst und frühzeitig einen Termin festlegst.

Vorbereitung und Durchführung Orientierungsgespräch II / Zuweisungsgespräch
Für die Vorbereitung sollte Zeit im Fach ERG eingeplant werden (2 – 6 Lektionen). Inhaltlich geht es beim Orientierungsgespräch II um das Schwerpunktthema Schule. Zur Vorbereitung auf das Gespräch kannst du den Schülerinnen und Schülern wiederum eine Art Checkliste zur Verfügung stellen, anhand welcher sie sich auf das Gespräch vorbereiten können. Bei den Schülerinnen und Schülern, die eine weiterführende Schule besuchen möchten, dreht sich beim Orientierungsgespräch II alles um dieses Schulziel. Das Gespräch wird somit zum «Zuweisungsgespräch». Kann ein positiver Zuweisungsentscheid gefällt werden, reicht dieses Gespräch, ansonsten muss allenfalls ein zweites Gespräch vorgesehen werden. Kannst du die Schülerin oder den Schüler an eine weiterführende Schule zuweisen, musst du das Zuweisungsformular ausfüllen. Dieses findest du auf der Webseite zg.ch/uebertritte beim jeweiligen Übertrittsverfahren. 

Wenn du beim Zuweisungsentscheid nicht einig wirst mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler, können die Eltern ihr Kind zum Abklärungstest anmelden. Die Voraussetzungen dafür sind im Kapitel «Abklärungstest» genau erläutert.

Die Gesprächsführung bei einer sich abzeichnenden fehlenden Einigung ist herausfordernd und verlangt eine gute Vorbereitung. Hier liefern wir dir einige Tipps, die dich bei diesem Gespräch unterstützen können.

  • Bezug nehmen auf das Orientierungsgespräch I: Was wurde erreicht? Was nicht? Sind die Zielvereinbarungen erfüllt worden?
  • Leistungen und Fördermassnahmen visualisieren (Kompetenzen-​Raster auch von der Fachlehrperson ausfüllen lassen).
  • Gleichgewicht am Gespräch herstellen: Allenfalls Fachlehrperson, SHP als Unterstützung beim Gespräch dabei haben.
  • Schülerinnen und Schüler zu Wort kommen lassen: Sie bestätigen meist viel ehrlicher, dass sie zu wenig gemacht haben, um die Ziele zu erreichen.
  • Mögliche Alternativen aufzeigen: Schulisches Brückenangebot, Wirtschaftsmittelschule, Fachmittelschule, etc.