17.11.2022, Medienmitteilung

Corona: Unterstützung für Kultur und Sport

Sportvereine, Kulturschaffende und Kulturunternehmen sollen im Kontext von coronabedingten Ertragsausfällen weiterhin unterstützt werden.

Gemäss Covid-​19-​Kulturverordnung des Bundes können die Kantone beim Bund Gelder zur Ausfallentschädigung und für Transformationsprojekte von Kulturunternehmen (juristische Personen) abrufen. Die Direktion für Bildung und Kultur erarbeitet zurzeit mit dem Bundesamt für Kultur die Leistungsvereinbarung zur Auszahlung dieser 2,162 Mio. Franken an Bundesgeldern. Die notwendigen Zuger Gelder werden aus der bestehenden COVID-​19-​Lotteriefondsentnahme von 5 Mio. Franken finanziert. Die Abwicklung der Unterstützung von Kulturschaffenden (natürliche Personen) delegierte der Bund mit der Covid-​19-​Kulturverordnung an den Verein Suisseculture Sociale – ohne Kantonsbeteiligung.

Unterstützung für Sportvereine

Für Zuger Sportvereine soll es auch weiterhin möglich sein, Unterstützung aus dem Sportfonds bei coronabedingten Ertragsausfällen zu beantragen. Dies betrifft etwa Vereine, die Wettkämpfe oder andere Anlässe absagen mussten. Die entsprechende Verordnung wird so angepasst, dass Gesuche rückwirkend per 21. September und bis am 31. Dezember 2021 eingereicht werden können. Die neuen Unterstützungsmassnahmen schliessen somit nahtlos an die erste Tranche an. Bisher wurden 33 Zuger Sportvereine mit einer Gesamtsumme von 611 320 Franken Soforthilfe unterstützt.

Kontakt

Aldo Caviezel

Leiter Amt für Kultur
Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 728 31 84 aldo.caviezel@zg.ch