03.04.2018, Medienmitteilung

Der Bildungsrat hat den Lehrplan 21 erlassen

Der Bildungsrat hat die Zuger Version des Lehrplan 21 erlassen. Der Lehrplan 21 tritt am 1. August 2019 auf allen Schulstufen gleichzeitig in Kraft.

Nach dem Entscheid über die Wochenstundentafel vor Jahresfrist hat der Bildungsrat die Zuger Version des Lehrplan 21 erlassen. Die aktuellen Lehrpläne werden per 31.07.2019 ausser Kraft gesetzt. Zuger Anpassungen am Lehrplan 21 ergeben sich in drei Bereichen:

Kürzung des Lehrplan 21 für das Fach Musik: Musik soll im Kanton Zug nicht ausgebaut, sondern im bisherigen Umfang weitergeführt werden. Dies macht eine Kürzung der Vorlage des Lehrplan 21 im Fach Musik nötig. Im Gegenzug kann der Bildungsrat an einer Förderstunde festhalten, die er auch in Zukunft als wichtiges Mittel in der Hand der Klassenlehrperson erachtet;
Einarbeitung der bewährten Zuger Grundsätze «Beurteilen und Fördern», wo Beurteilen im Lehrplan 21 thematisiert wird;

Einarbeitung eines Lehrplans für das Wahlfach «Geometrisches Zeichnen», welches im Lehrplan 21 nicht vorgesehen war. Im Kanton Zug setzte sich unter anderem das Gewerbe für den Erhalt ein.

Schwimmen sowie «Medien und Informatik»

Weiter hat der Bildungsrat entschieden, dass Gemeinden im Bereich Schwimmen eine Lehrplanreduktion beantragen dürfen, wenn die dafür notwendige Hallenbadzeit erwiesenermassen nicht eingekauft werden kann. Als Minimalziel müssen alle Gemeinden auch in Zukunft den Stand «Wassersicherheitscheck» erreichen. Jede Schuleinheit muss sicherstellen, dass der Modullehrplan «Medien und Informatik» koordiniert umgesetzt wird. Damit wird verhindert, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der Schulzeit beispielsweise dreimal PowerPoint gelernt, aber nie etwas programmiert oder mit Datenbanken gearbeitet haben.