12.06.2017, Medienmitteilung

Moderate Zuweisungsquote ans Langzeitgymnasium

Moderate Zuweisungsquote ans Langzeitgymnasium

Das diesjährige Übertrittsverfahren I ist gekennzeichnet von einer hohen Einigungsquote, einer moderaten Zuweisungsquote ins Gymnasium und deutlich mehr Mädchen am Langzeitgymnasium. Bei beiden Übertrittsverfahren ist zum ersten Mal der Orientierungswert zum Einsatz gelangt.

In der sechsten Primarklasse werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Übertrittsverfahrens I in eine Schulart der Sekundarstufe I (Werk-, Real-, Sekundarschule, Langzeitgymnasium) zugewiesen. Das Übertrittsverfahren II betrifft die Jugendlichen der Sekundarschulen bzw. die Übertritte ans Kurzzeitgymnasium, die Wirtschaftsmittelschule und die Fachmittelschule.

Übertrittsverfahren I

1248 Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse haben im laufenden Schuljahr das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I absolviert. Gegenüber dem Vorjahr waren insgesamt 25 Schülerinnen und Schüler weniger im Übertrittsverfahren involviert. Der Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler ist auf den bisherigen Höchstwert von 33,7 Prozent gestiegen. Damit waren erstmals mehr als ein Drittel aller Kinder im Übertrittsverfahren I ausländischer Nationalität.

Zuweisung ins Langzeitgymnasium

Die von der Direktion für Bildung und Kultur sowie vom Regierungsrat unter Beobachtung stehende Eintrittsquote ins Langzeitgymnasium liegt mit 18,8 Prozent im angestrebten Bereich. Da 21 Schülerinnen und Schüler weniger dem Gymnasium zugewiesen wurden als im Vorjahr, wird an der Kantonsschule Zug im Schuljahr 2017/18 eine erste Klasse weniger geführt.

Ausgeprägter als in den Vorjahren präsentiert sich die Geschlechterverteilung bei der Zuweisung ins Langzeitgymnasium. Obwohl gesamthaft 10 Prozent mehr Knaben im Übertrittsverfahren involviert waren, wurden 10 Prozent mehr Mädchen dem Gymnasium zugewiesen. Daraus resultieren geschlechterspezifische Zuweisungsquoten von 23 Prozent bei den Mädchen und 15 Prozent bei den Knaben.

Erstmals mit Orientierungswert

Der Bildungsrat hat auf das aktuelle Verfahren hin zur stärkeren Steuerung bzw. Selektion bei den Übertrittsverfahren nebst den bisherigen Zuweisungskriterien neu einen «Orientierungswert» für die Zuweisung ins Gymnasium implementiert. Der Orientierungswert berechnet sich aus den Zeugnisnoten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Mensch und Umwelt im zweiten Semester der 5. Klasse sowie im ersten Semester der 6. Klasse. Für eine Zuweisung ins Langzeitgymnasium sollte der Orientierungswert der Note 5,2 entsprechen. Es handelt sich beim Orientierungswert allerdings nicht um einen Mindestwert. Stephan Schleiss, Zuger Bildungsdirektor, ist mit den Ergebnissen des diesjährigen Übertrittsverfahrens zufrieden: «Die Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium entspricht der gewünschten Zielgrösse.»

Hohe Einigungsquote

In 97,8 Prozent aller Zuweisungsgespräche konnten sich Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen über eine Zuweisung des Kindes in eine Schulart der Sekundarstufe I einigen. Dies entspricht einer sehr hohen Einigungsquote. Letztmals wurde eine solche vor 14 Jahren erreicht. Nur bei 2,2 Prozent aller Zuweisungsgespräche konnten sich Eltern und Lehrpersonen nicht über eine Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I einigen. Die Übertrittskommission I war deshalb in 27 Fällen für die Zuweisungsentscheide zuständig. Diese wurden Mitte Mai gefällt.

Zum Zwecke der Qualitätskontrolle und der Rechenschaftslegung überprüft die Übertrittskommission alljährlich, ob ihre Zuweisungsentscheide, sofern sie anders getroffen wurden als von den zuweisenden Lehrpersonen empfohlen, auch nachhaltig waren. Die Überprüfung der Entscheide der Kommission des letzten Jahrzehnts spricht für eine hohe Nachhaltigkeit. Markus Kunz, Leiter Schulaufsicht und Präsident der Übertrittskommission I, hält fest: «In Anbetracht der Schwierigkeit der Entscheide bei fehlenden Einigungen, darf die Kommission mit den Ergebnissen der Nachhaltigkeitsüberprüfung sehr zufrieden sein.» Weist die Übertrittskommission beispielsweise Schülerinnen und Schüler dem Gymnasium zu, so beträgt die Nachhaltigkeit 90 Prozent.

Übertrittsverfahren II

Das Übertrittsverfahren II hat sich etabliert. Für das Schuljahr 2017/18 galt erstmals beim Eintritt ins Kurzzeitgymnasium ein Orientierungswert von 5,2, für den Eintritt in die Wirtschaftsmittelschule bzw. in die Fachmittelschule ein Orientierungswert von 5,0.

Anmeldungen per Ende März 2017

Per Ende März 2017 hatten sich insgesamt 128 Schülerinnen (85) und Schüler (43) für eine der weiterführenden Mittelschulen angemeldet. Dies bedeutet einen Rückgang der Anmeldungen gegenüber den Vorjahren (2016: 154, 2015: 173).

70 Schülerinnen (45) und Schüler (25) wurden an das Kurzzeitgymnasium zugewiesen.
Die Fachmittelschule bzw. die Wirtschaftsmittelschule hatten per Stichtag 39 beziehungsweise 19 Anmeldungen zu verzeichnen. Die Anzahl der Schülerinnen (31) und Schüler (8), die per Schuljahr 2017/18 in die Fachmittelschule eintreten werden, ist gegenüber dem Vorjahr (58) gesunken.

Per Ende März 2017 weist die Wirtschaftsmittelschule 19 Anmeldungen auf. Damit liegt die Schülerinnen-​ und Schülerzahl (9 resp. 10) auf Vorjahresniveau.

Abklärungstest 2017

Insgesamt absolvierten im April 2017 23 Schülerinnen und Schüler den Abklärungstest. Drei Teilnehmende haben den Abklärungstest für die Fachmittelschule (2) respektive für die Wirtschaftsmittelschule (1) bestanden. Eine allfällige Anmeldung für den Abklärungstest erfolgt dann, wenn beim Zuweisungsgespräch keine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden kann.

Direktion für Bildung und Kultur

Zitate

Regierungrat Stephan Schleiss: «Die Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium entspricht der gewünschten Zielgrösse.»

Markus Kunz, Leiter Schulaufsicht: «Die Übertrittskommission darf mit den Ergebnissen der Nachhaltigkeitsüberprüfung sehr zufrieden sein.»

Kontakt

Stephan Schleiss

Regierungsrat
Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 728 31 80