30.03.2017, Medienmitteilung

Stundentafeln für den Lehrplan 21 beschlossen

Stundentafeln für den Lehrplan 21 beschlossen

Der Bildungsrat hat die Stundentafeln für den Lehrplan 21 beschlossen. Diese gelten für den Kindergarten, die Primarschule sowie die Schulen der gemeindlichen Oberstufe. Die Stundentafeln geben darüber Auskunft, welche Fachbereiche mit wie vielen Lektionen ausgestattet werden.

Jede Lehrplananpassung beginnt mit der Anpassung der Stundentafeln. Ein Jahr lang hat sich der Bildungsrat mit den Stundentafeln für den Lehrplan 21 auseinandergesetzt. Dazu orientierte sich der Bildungsrat einerseits an den bisherigen Stundentafeln und am Stundentafel-​Vorschlag der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK). Andererseits wollte der Bildungsrat an spezifischen Zuger Anliegen — wie zum Beispiel an der stärkeren Gewichtung von Deutsch, Mathematik sowie Textilem und Technischem Gestalten — festhalten.

Vernehmlassung

Über fünfzig Fachpersonen von Kanton und Gemeinden haben am Zuger Entwurf mitgearbeitet. Im Herbst 2016 ging der Entwurf nach einer 1. Lesung im Bildungsrat in eine externe Vernehmlassung. Im Rahmen der Vernehmlassung wurden dreizehn materielle Fragen gestellt und Antworten vorgeschlagen. In zehn Fällen war eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden mit den Antworten des Bildungsrats einverstanden oder der Bildungsrat ist auf die Anträge eingetreten. In drei von dreizehn Fällen hat der Bildungsrat gegen anderslautende Anträge am Ergebnis der 1. Lesung festgehalten.

Festhalten an «Individueller Förderung» in der Primarschule

Bei der «Individuellen Förderung» handelt es sich in Ergänzung zum Unterricht um ein Zeitgefäss für die gezielte Förderung von unterschiedlichen Begabungen der Schülerinnen und Schüler. Diese Lektion wurde früher auch als «Förderstunde» bezeichnet. Auf der Primarstufe hält der Bildungsrat an der «Individuellen Förderung» im Umfang von einer Lektion pro Woche fest. Der Bildungsrat begründet diesen Schritt mit Blick auf die zunehmende Heterogenität bezüglich Leistungen und kultureller Vielfalt in den Klassen. Demografie und finanzielle Rahmenbedingungen legen zudem den Schluss nahe, dass die Klassengrössen im Vergleich zur aktuellen Situation tendenziell steigen werden. Das Zeitgefäss «Individuelle Förderung» sieht der Bildungsrat daher auch als eine Entlastung für die Klassenlehrpersonen. Die «Individuelle Förderung» soll wie bisher die Möglichkeit bieten, Schülerinnen und Schüler einzeln oder in Gruppen aufzubieten und zu fördern.

Eine Lektion Musikunterricht in der Primarschule

Mit dem Festhalten an der «Individuellen Förderung» kann die Stundentafel in der 1. und 2. Klasse in einem Fachbereich nicht gemäss Stundentafel-​Vorschlag der D-EDK ausgebaut werden. Auch in der 3. bis 6. Klasse bedingt das Festhalten an drei Lektionen «Textiles und Technisches Gestalten» einen Verzicht. Der Bildungsrat hat in der Folge entschieden, auf den Ausbau im Bereich Musik zu verzichten und an der heutigen Anzahl Musiklektionen festzuhalten.

Abwahl einer Fremdsprache in Realschule und Werkschule

Bereits heute können Werk- und Realschülerinnen und -​schüler mit grossen Sprachschwierigkeiten ab der 1. Klasse der Sekundarstufe I vom Erlernen einer zweiten Fremdsprache befreit und in dieser Zeit in anderen Fachbereichen gezielt gefördert werden. Der Bildungsrat hat entschieden, dass die gezielte Förderung auch in Zukunft von Schulischen Heilpädagoginnen und - Heilpädagogen verantwortet und durchgeführt werden muss, damit diesen Schülerinnen und Schülern ein erfolgreicher Eintritt in die Berufswelt ermöglicht werden kann. Zudem haben neu Realschülerinnen und -​schüler ab der 2. Klasse der Sekundarstufe I die Möglichkeit, eine Fremdsprache abzuwählen und das «Begleitete Studium» mit Fokus auf die Bereiche Sprachen und Mathematik zu belegen. Nach Ansicht des Bildungsrates erfordern wenige Berufe, die Realschülerinnen und -​schüler anstreben, zwei Fremdsprachen. Dieses Angebot wird durch die Lehrperson betreut und dient der Profilstärkung der Realschülerin oder des Realschülers im Hinblick auf deren Berufswahl.

Rechnen, Schreiben, Lesen

Die heutige Stundendotation im Fachbereich Mathematik wird beibehalten. Der Kanton Zug geht damit um eine Mathematiklektion über den Stundentafel-​Vorschlag der D-EDK für den Lehrplan 21 hinaus. Der Fachbereich Deutsch wird in der Gesamtdotation über die obligatorische Schulzeit im Vergleich zur aktuellen Stundendotation und zum Vorschlag der D-EDK um eine Lektion gestärkt.

Informatik und Geometrisches Zeichnen

Mit dem Modullehrplan «Medien und Informatik» formuliert der Lehrplan 21 verbindliche Kompetenzen für den Medien-​ und Informatikunterricht. Das Fach «Medien und Informatik» wird vom Kindergarten bis zur 4. Klasse sowie im letzten Schuljahr integriert in die anderen Fächer unterrichtet. In der 5. und 6. Klasse der Primarstufe und in der 1. und 2. Klasse der Sekundarstufe I wird jeweils eine eigene Lektion «Medien und Informatik» pro Woche ausgewiesen. In der 2. und 3. Klasse der Sekundarstufe I kann Informatik zudem als Wahlfach belegt werden. Mit Blick auf die Berufswahl und auf Wunsch des Gewerbes sowie gewerbenaher Kreise wird das geometrische Zeichnen als kantonales Wahlfach vorgeschrieben. Das Wahlfach wird als wichtiger Beitrag für die frühe Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens erachtet.

Der Bildungsratsbeschluss «Änderung des Reglements zum Schulgesetz 'Stundentafeln und Nomenklatur des Kantons Zug zum Lehrplan 21'» ist online aufgeschaltet (Link).

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