09.06.2017, Medienmitteilung

Zuger Schulferien: Wie lange sie dauern und wie sie zustande kommen

Zuger Schulferien: Wie lange sie dauern und wie sie zustande kommen

Die Sommerferien stehen vor der Türe. Sechs volle Wochen! Übers ganze Jahr fallen 14 Wochen Ferien an. Wie aber werden die Ferien berechnet, wem obliegt diese Aufgabe und wer beschliesst die Schulferien? Vor allem seitens Eltern führen die Schulferien immer wieder zu Fragen.

Wir kennen sie alle aus eigener Erfahrung, die festen Unterbrüche im Schuljahr: Je zwei Wochen Sport-​, Frühlings-​, Herbst-​ und Weihnachtsferien sowie sechs Wochen Sommerferien. Die Ferien werden nach Jahreszeiten oder saisonalen Ereignissen benannt. Regierungsrat Stephan Schleiss hält einleitend und abgrenzend aber fest, dass Lehrpersonen nicht 14 Wochen Schulferien hätten: «Die schul-​ und unterrichtsfreie Zeit der Lehrpersonen ist nicht mit Ferien gleichzusetzen. In den Schulferien gibt es für Lehrpersonen viel zu tun.» Wie wichtig Informationen über die Schulferien für die Zuger Bevölkerung sind, zeigt sich unter anderem darin, dass die Schulferieninfos zu den meistbesuchten Seiten des gesamten Kantonsauftrittes im Internet gehören. Schon auf der Startseite des Kantons Zug www.zg.ch wird auf die «Schulferien» hingewiesen.

Zuständigkeit

Zuständig für den Beschluss der Ferien ist der Bildungsrat des Kantons Zug. Diese Kompetenz wird ihm im Schulgesetz zugeschrieben. Jeweils im Sommer beschliesst der Bildungsrat die Schulferien fünf Jahre im Voraus. Die Ferien werden von der kantonalen Schulaufsicht berechnet und dem Bildungsrat vorgelegt. Dies unter Berücksichtigung der Vorgaben im Schulgesetz, im Ruhetags-​ und Ladenöffnungsgesetz und in der Verordnung über die Arbeitszeit. Dementsprechend hält auch der Leiter der Schulaufsicht, Markus Kunz, fest: «Die Rahmenbedingungen für die Berechnung der Schulferien hat der Gesetzesgeber klar definiert. Da besteht kein Spielraum für Abweichungen.»

Kalenderwochen

Das Kalenderjahr beginnt selten exakt auf Wochenbeginn. Aus diesem Grunde muss definiert werden, welche Woche als Kalenderwoche Nummer 1 gilt. Dies ist bei jener Woche der Fall, welche überwiegend im neuen Jahr liegt. Anders ausgedrückt ist es diejenige Woche, die als erste mindestens vier Tage des neuen Jahres enthält oder diejenige, in welcher der 4. Januar liegt. Der 29., 30. und 31. Dezember können dementsprechend schon zur Kalenderwoche 1 des Folgejahres gehören oder der 1., 2. und 3. Januar noch zur letzten Kalenderwoche des Vorjahres.

Fixe Kalender-​ oder Schulwochen

Gewisse Ferien sind fix auf bestimmte Schul-​ oder Kalenderwochen festgelegt. Dies gewährleistet im Jahresablauf eine Verbindlichkeit und Kalkulierbarkeit. Meist wird dies von den Eltern beim Buchen von Sportferien sehr geschätzt, da Dauergäste dieselben Kalenderwochen belegen. Die Sportferien finden immer in der 6. und 7. Kalenderwoche statt. Dies im Gegensatz zum Nachbarkanton Luzern, wo man anstatt von «Sportferien» von «Fasnachtsferien» spricht, welche terminlich an die Fasnacht gebunden sind und damit von Jahr zu Jahr variieren. Die Frühlingsferien im Kanton Zug sind stets auf die 16. und 17. Kalenderwoche und die Herbstferien auf die 8. und 9. Schulwoche terminiert. Früher hatte der Mond eine steuernde Wirkung auf die Frühlingsferien im Kanton Zug, da diese an Ostern gekoppelt waren, wie dies in katholischen Kantonen oftmals der Fall war bzw. noch ist. Da Ostern zwischen dem 22. März und dem 25. April liegen kann, variierten mit der früheren Regelung die Frühlingsferien um mehrere Wochen, genauso wie die Anzahl Schulwochen zwischen Frühlings-​ und Sommerferien. Diese Loslösung der Frühlingsferien von Ostern hat sich bewährt.

Bewegliche Ferien

Die Sommerferien werden am katholischen Feiertag Maria Himmelfahrt ausgerichtet, das heisst konkret am 15. August. Das neue Schuljahr startet nämlich immer am ersten Montag nach Maria Himmelfahrt. Sechs Wochen vorher beginnen die Sommerferien. Die erste Sommerferienwoche fällt somit je nach dem entweder in die 27. oder 28. Kalenderwoche des Jahres.

Die Weihnachtsferien können unter der Woche beginnen, was auf Seiten der Eltern immer wieder zu Fragen führt. Die Antwort ist den rechtlichen Grundlagen zu entnehmen. Ausschlaggebend für den Beginn der Weihnachtsferien ist nämlich der 24. Dezember. Fällt dieser auf einen Freitag oder Samstag, beginnen die Weihnachtsferien am Donnerstag vor Weihnachten und enden am Mittwoch nach Neujahr. Fällt der 24. Dezember auf einen anderen Wochentag, beginnen die Ferien am Samstag. Diese Schulferienregelung gilt seit dem Schuljahr 2005/06. Vorher konnte es durchaus sein, dass die Weihnachtsferien je nach Situation nur eine Woche und einen Tag dauern konnten. Dies hatte zur Folge, dass die Rektorate häufig Gesuche von Eltern um Verlängerung der Weihnachtsferien zu bearbeiten hatten, insbesondere deshalb, weil sehr viele fremdländische Familien die Weihnachtstage bei Familienangehörigen im Ausland verbringen wollten. Mit der aktuellen Schulferienordnung, welche die Bedürfnisse der Familien, der Wirtschaft und der Schule berücksichtigt, dauern die Weihnachtsferien immer zwei Wochen.

Die Längsten

Bald nun beginnen sie, die längsten aller Ferien! Die schönste Zeit im Jahr. Voraus gehen allerdings zehn Schulwochen ab den Frühlingsferien und damit der längste Schulblock im Schuljahr zwischen zwei Ferien. Umso mehr werden die grossen Ferien von den Schülerinnen und Schülern erwartet. Aber auch nach den Sommerferien gilt: Nach den Ferien ist vor den Ferien!

Zitate

«Die schul-​ und unterrichtsfreie Zeit der Lehrpersonen ist nicht mit Ferien gleichzusetzen. In den Schulferien gibt es für Lehrpersonen viel zu tun.»

Bildungsdirektor Stephan Schleiss
«Die Rahmenbedingungen für die Berechnung der Schulferien hat der Gesetzesgeber klar definiert.»

Markus Kunz, Leiter Schulaufsicht

Kontakt

Markus Kunz

Leiter Schulaufsicht
Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 728 31 51