11.08.2020, Medienmitteilung

Zuger Schutzkonzepte zum Schulstart

Die gemeindlichen Schulen knüpfen an die bestehenden Schutzkonzepte an. An den kantonalen Schulen wird es eine partielle Maskenpflicht geben. Alle Schulen mahnen Eltern und Schülerschaft zur Einhaltung der Quarantänepflicht.

Die Zuger Schulen haben ihre Schutzkonzepte für den Schulstart vorgelegt. Die Schulen der obligatorischen Schulzeit (gemeindliche Schulen) knüpfen an die Konzepte von vor den Ferien an. Die Schulen der nachobligatorischen Schulzeit (kantonale Schulen) unterrichten eine ältere Schülerschaft und beschliessen aufgrund ihrer jeweiligen pädagogischen und räumlichen Möglichkeiten über eine Maskenpflicht. Wo Masken Teil der Schutzkonzepte sind, sind diese durch die Schülerinnen und Schüler mitzubringen. Alle Schulen informieren Eltern und Schülerschaft direkt und schalten die Informationen auf ihren Homepages auf.

Quarantänepflicht einhalten

Die Zuger Schulen mahnen Eltern und Schülerschaft zur strikten Einhaltung der Quarantänepflicht. Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich im Kanton Zug bei der Gesundheitsdirektion melden und die Anweisungen befolgen. Schülerinnen und Schüler in Quarantäne werden so gut als möglich unterstützt. Die Schulen befinden sich grundsätzlich im Modus Präsenzunterricht, ein Recht auf Fernunterricht besteht nicht.

Gemeindliche Schulen mit punktuellen Anpassungen

An den gemeindlichen Schulen gilt weiterhin: Erwachsene müssen Abstand halten, Schülerinnen und Schüler untereinander nicht. Entsprechend kommen grundsätzlich keine Masken zum Einsatz. Die gemeindlichen Schulen haben mit Blick auf den Schulstart punktuelle Anpassungen an ihren Schutzkonzepten vorgenommen. Der erste Schultag der Erstklässler und Kindergartenkinder wird coronasicher gestaltet – mit Abstand und Aufenthalt im Freien sowie ohne Durchmischung der Eltern verschiedener Schulklassen. Elternabende finden erst ab September statt und werden unter Einhaltung der Schutzmassnahmen durchgeführt.

Partielle Maskenpflicht an den kantonalen Schulen

Die kantonalen Berufsschulen und Mittelschulen planen grundsätzlich im Modus Präsenzunterricht. Dabei wird möglichst mit Vollklassen unterrichtet. Aufgrund der älteren Schülerschaft unterscheidet sich die epidemiologische Situation von jener der gemeindlichen Schulen. Die kantonalen Schulen beschliessen daher je in Abhängigkeit ihrer pädagogischen und räumlichen Möglichkeiten über eine Maskenpflicht. Bei der beruflichen Grundbildung unterscheidet sich beispielsweise der Präsenzunterricht je nach Beruf sowohl in der Kohortengrösse als auch anhand der Vorgaben aus den Bildungsverordnungen. Je nachdem sind räumlich andere Settings notwendig bzw. möglich. Über alle Schulen variieren die Klassengrössen ebenso wie die Grössen der Schulzimmer. Noch einmal eine andere Situation findet sich im Bereich der Weiterbildung. Hier kann Fernunterricht auch ohne Coronavirus ein Thema sein und fix zum Bildungsangebot gehören.

Kontrolle der Umsetzung der Schutzkonzepte

Die Überprüfung der Umsetzung der schulischen Schutzkonzepte mittels Kontrollbesuchen wird mit dem Schulstart fortgeführt.

Kontakt

Stephan Schleiss Landammann

Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 728 31 80 stephan.schleiss@zg.ch