Schulbestätigung
Ausstellung von Schulbestätigungen für Ausgleichskassen
Zur Verlängerung von Familienzulagen verlangen die Ausgleichskassen jeweils eine Schulbestätigung. Grund dafür ist, dass der Anspruch auf Familienzulagen endet (ab 17. Altersjahr) oder die bisherige Ausbildungsbestätigung abläuft.
Download über schulNetz
Die Schulbestätigung wird elektronisch bereitgestellt. Die Ausgleichskassen akzeptieren in der Regel diese elektronischen Bestätigungen der Kantonsschule Menzingen. Sie stehen im schulNetz im Profil Ihrer Tochter / Ihres Sohnes zum Download zur Verfügung, sie/er kann sich im schulNetz einloggen und die Schulbestätigung unter «Listen&Dok / Dossier» herunterladen (ab 3. Klasse Langzeitgymnasium / 1. Klasse Kurzzeitgymnasium).
Wichtiger Hinweis
Die Schulbestätigung für das kommende Schuljahr wird erst nach Abschluss des laufenden Schuljahres ausgestellt. Frühestens in der ersten Schulferienwoche bzw. spätestens in der ersten Schulwoche ist sie im Dossier auf schulNetz abrufbar. Diese Schulbestätigung kann auch während des Schuljahres bei Bedarf heruntergeladen und für die Ausgleichskasse verwendet werden.
Download
Titel |
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Kurzanleitung Schulbestätigung herunterladen.pdf |