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12.08.2020

Ab Montag mit der Maske an die Kanti

12.08.2020
Über die Maskenfrage dürfen die Zuger Schulen selber entscheiden: Die Kantonsschulen haben daher ein eigenes Konzept - Beitrag in der Zuger Zeitung vom 12. August 2020.

Über die Maskenfrage dürfen die Zuger Schulen selber entscheiden: Die Kantonsschulen haben daher ein eigenes Konzept.

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Für Schülerinnen und Schüler, welche nach den Sommerferien am 17. August den Unterricht wieder aufnehmen werden, beginnt ein besonderes Schuljahr – ganz im Zeichen von Corona. Unter diesen Bedingungen zurück zur Schule zu gehen, ist gleichermassen für das Lehrpersonal wie auch die Schüler eine Herausforderung.

Zwar verzichtet der Kanton Zug auf die Einführung einer generellen Maskenpflicht an Schulen, deshalb wird sich der Schulalltag der Zuger Schülerinnen und Schüler wohl nicht stark verändern. «Im Grossen und Ganzen werden die Schulen im Kanton Zug so funktionieren wie unmittelbar vor den Sommerferien », meint Stephan Schleiss, Zuger Landammann und Bildungsdirektor – mit einigen Ausnahmen.

Risikogruppen werden speziell geschützt
Für Schulen der nachobligatorischen Schulzeit, wie etwa Kantonsschulen, hänge es von den jeweiligen Schutzkonzepten ab, ob eine Maskenpflicht einzuhalten ist, teilt Schleiss weiter mit. Aus einem Informationsschreiben der Kantonsschule Zug vom Dienstag geht hervor, dass die Schule am Lüssiweg «aufgrund der Platzverhältnisse» eine Maskenpflicht für Lehrpersonal und Schülerinnen und Schüler einführt. Diese gilt für alle Klassen, wie aus dem Schreiben weiter zu entnehmen ist. Die betroffenen Personen seien selber dafür verantwortlich, eine Maske mitzunehmen. Man habe eine Beratungsstelle eingerichtet, bei welcher sich Schülerinnen und Schüler bei auftretenden Fragen melden können.

Zusätzlich wird die Kantonsschule in Zug bei Lehrpersonen, die zu einer Risikogruppe gehören Acryl-Glasscheiben einsetzen, um sie beim Kontakt mit Schülern zu schützen. Die Schule stellt laut Konzept FFP2-Masken für gefährdete Lehrpersonen zur Verfügung – Schülerinnen und Schüler, welche einer Risikogruppe angehören, sollen ebenfalls FFP2-Masken tragen. In Einzelfällen sei die Dispensation vom Unterricht für Schüler, welche einer Risikogruppe angehörten, in Absprache mit dem zuständigen Rektor und dem Vorlegen eines Arztzeugnisses möglich.

An der Kantonsschule Menzingen wird es ähnlich gehandhabt. «Falls sich die epidemiologische Lage bis zum Schulstart nicht verändert, findet der Unterricht an der Kantonsschule Menzingen ab dem Montag, 17. August, für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen in Ganzklassen statt», bestätigt die Rektorin Gabrijela Pejic. Grundsätzlich gelte auch hier eine Maskenpflicht im Schulgebäude, wobei diese während des Unterrichts in Schulzimmern, in welchen der notwendige Abstand eingehalten werden könne, entfällt. «Wenn das Tragen von Masken zum Schutz von vulnerablen Personen beitragen kann», ergänzt Pejic, «kann es von der Lehrperson auch in Unterrichtssituationen verfügt werden, in welchen der vorgegebene Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann.»

Eine besonders grosse Herausforderung für den Schulalltag stellt die Quarantänepflicht dar. Denn auch hier gelten natürlich die entsprechenden Vorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). «Für Schülerinnen und Schüler gibt es keine speziellen Regeln », so Schleiss und fügt an: «Müssen sie in die Quarantäne, so handelt es sich hierbei um Absenzen, wie sie sich beispielsweise auch aufgrund einer Erkrankung ergeben können.» Gemäss Schutzkonzept der Kantonsschule Zug müssen etwa Personen, welche Kontakt zu einer Infizierten hatten, nicht zwangsläufig in Quarantäne, dieser Entscheid läge beim jeweiligen Arzt.

Grundsätzlich wird mit Ganzklassen unterrichtet
Symptomatische Personen müssen sich sofort in Quarantäne begehen, bevor der Schularzt beigezogen würde, so Stephan Schleiss. Er ist des Weiteren überzeugt, dass es hier nicht zu Missbräuchen kommen werde und sagt: «Ich sehe hier keinen Spielraum für Schummeleien.»

Der Problematik von möglichen quarantänebedingten Lehrerausfällen wolle man mit Stellvertretungen und Alternativen aus dem Homeoffice begegnen. In Zug werde auch in diesem Schuljahr mit Ganzklassen gearbeitet. «Nur die Pädagogische Hochschule Zug wird das Herbstsemester mit Halbklassen durchführen. Für die Fachmittelschule gelten aufgrund der engen räumlichen Gegebenheiten zusätzliche, spezielle Regelungen», erklärt Schleiss. Des Weiteren werde der tägliche Unterrichtsbeginn an den Zuger Mittelschulen nicht gestaffelt. An den gemeindlichen Schulen hänge diese Massnahme von den jeweiligen Schutzkonzepten der Schulen ab.

Unweigerlich wird das kommende Schuljahr für alle Beteiligten eines, das vor allem von der Unsicherheit des Pandemieverlaufs geprägt sein wird. Doch Stephan Schleiss versichert: «Die Schulen nehmen ihre Verantwortung, Ansteckungen wenn immer möglich zu vermeiden, sehr ernst.» Doch funktionierten Schutzkonzepte nur dann, wenn alle mitmachten. «Das Wichtigste überhaupt ist, dass wir uns alle verantwortungsvoll verhalten», betont Stephan Schleiss. Geht es nach dem Bildungsdirektor, steht einem erfolgreichen Schulstart trotz der Pandemie nichts im Weg.

Text: Désirée Hotz

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«Ich sehe hier keinen Spielraum für Schummeleien.»

Stephan Schleiss, Zuger Landammann
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Stephan Schleiss Zuger Landammann,

Einzelne Schulen haben Maskenpflicht

Grundsätzlich werde in Ganzklassen unterrichtet und der Kanton erlässt keine Maskenpflicht für alle Schulen – doch die beiden Zuger Kantonsschulen führen eine solche ein. Dies zum Schutz von vulnerablen Personen, wie die Rektorin der Kantonsschule Menzingen Gabrijela Pejic bestätigt: «Dann kann es von der Lehrperson auch in Unterrichtssituationen verfügt werden.» Symptomatische Personen müssten sich sofort in Quarantäne begeben, bis ein Arzt ihren Gesundheitszustand überprüfen kann. Bildungsdirektor Stephan Schleiss hält fest, dass Massnahmen nur dann funktionieren, wenn alle mitmachten: «Das Wichtigste überhaupt ist, dass wir uns alle verantwortungsvoll verhalten.»

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