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20.10.2020

Aktuelle Lage und Vorgaben zum Schulbetrieb

20.10.2020
Statusbericht der Schulleitung zur COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020

Statusbericht vom 20. Oktober

  1. Ausgangslage
    • Der Unterricht nach den Herbstferien wurde am Montag, 19. Oktober 2020 im Präsenzunterricht in allen Klassen wiederaufgenommen.
    • Die Fallzahlen im Kanton Zug und in den umliegenden Kantonen nehmen weiterhin stark zu.
    • Aus der Schüler- wie auch aus der Lehrerschaft wurden der Schulleitung einzelne Ansteckungen gemeldet. Vermehrt werden Schulangehörige in Quarantäne geschickt.
    • Bislang ist noch kein Fall bekannt, dass sich Personen an unserer Schule angesteckt hätten.

  2. Zielsetzung
    • Nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 und nach den Erfahrungen aus dem Fernunterricht gilt für die Schulleitung: Unser Ziel ist es, den Präsenz- und Regelunterricht unter Berücksichtigung der geltenden COVID-Vorgaben so gut und so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.
    • Alle von uns ergriffenen Massnahmen sollen zur Erreichung dieses Zieles beitragen, können jedoch nur wirken, wenn alle Schulangehörigen (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen, nicht unterrichtendes Personal) mit ihrem persönlichen Einsatz dazu beitragen.
    • Für das engagierte Mitwirken und Mittragen danken wir allen Unterstützenden bereits jetzt ganz herzlich.

  3. Allgemeine Massnahmen an der KSZ
    • Wie in den Informationen vom vergangenen Freitag mitgeteilt, wurden in der Mensa und in den anderen Aufenthaltsbereichen Sitzgelegenheiten mit mehr Abstand zueinander aufgestellt und die Personenzahl pro Tisch reduziert.
    • Neu wurde auf den Tischen markiert, an welcher Stelle des Tisches gearbeitet bzw. gegessen werden kann und welche Plätze frei bleiben müssen.
    • Diese Sitzordnung ist einzuhalten und darf nicht verändert werden. Insbesondere dürfen sich nicht mehr Personen am Tisch aufhalten, als es die Markierungen zulassen.
    • Ebenfalls haben wir mitgeteilt, dass es mehr Sitzgelegenheiten im Erdgeschoss des Trakts 5 gibt. Bis auf Weiteres darf im Erdgeschoss des Trakts 5, wie bisher in der Mensa, das Handy benutzt werden. Im restlichen Trakt 5 gilt nach wie vor das Handyverbot. Die Tische sind primär zum Essen oder Arbeiten - und nicht zum Gamen - vorgesehen. Schülerinnen und Schüler, die essen wollen, haben an den Tischen Vortritt.
    • Angesichts der steigenden Fallzahlen wird der Lockerungsschritt vom 4. September 2020 zurückgenommen. Auch in Teilklassen, Kursen und Gruppen bis und mit 12 Schülerinnen und Schülern gilt per sofort wieder die Maskentragepflicht.
  4. Sportunterricht
    • Wiederholt wurde die Frage gestellt, warum der Sportunterricht aufrechterhalten bleibt, obwohl man sich dort physisch nahe kommt und keine Schutzmaske getragen werden muss.
    • Die Schulleitung der KSZ richtet ihre Massnahmen insbesondere an Vorgaben oder Empfehlungen von Behörden aus. Weder das Bundesamt für Gesundheit noch das Bundesamt für Sport noch kantonale Behörden empfehlen, den Sportunterricht in den Schulen einzustellen.
    • Das beiliegende Schutzkonzept Sport besteht seit Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Sommerferien.
    • In den Umkleideräumen muss die Schutzmaske getragen werden.
    • Damit sich die Situation in den Duschen etwas entspannt, werden die Sportklassen in zwei Gruppen jeweils fünf Minuten vor Lektionenende bzw. bei Lektionenende entlassen. So kann gestaffelt geduscht werden. Nach dem Duschen ist die Schutzmaske umgehend aufzusetzen.
    • Für vulnerable Schülerinnen und Schüler und solche, die mit vulnerablen Personen im engen Kontakt stehen (z. B. Familienmitglieder), kann bei der zuständigen Rektorin bzw. beim zuständigen Rektor ein zeitlich befristeter Dispensationsantrag für den Sportunterricht gestellt werden. Eine ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.
    • Damit in diesen Fällen nicht auf Bewegung verzichtet wird, werden die Sportlehrpersonen Bewegungsaufträge im Sinne von activdispens erteilen.

  5. Handreichung zu COVID-19-Fällen
    • Die beiliegende Handreichung zu COVID-19-Fällen zeigt auf, wie Schülerinnen und Schüler im Falle von Covid-19-Fällen verfahren müssen.
    • Grundsätzlich gilt dieser Meldeweg:
      • Schüler/in bzw. Eltern informieren die Klassenlehrperson,
      • diese informiert die zuständige Rektorin bzw. den zuständigen Rektor wie auch das Klassenteam.
    • Die Information enthält Angaben
      • zum positivem Testergebnis, d. h. Isolation, bzw. Quarantäne aufgrund von engem Kontakt mit infizierten Personen (mit positivem Testergebnis)
      • zur (voraussichtlichen) Dauer der Isolation bzw. Quarantäne
      • zu engen Kontaktpersonen unter den Schulangehörigen

  6. Schülerinnen und Schüler in Quarantäne
    • Die Form des Unterrichts richtet sich nach den Bedürfnissen der Mehrheit der Klasse: Im Grundsatz findet kein «Hybrid-Unterricht», d. h. eine Kombination von Präsenz- und Fernunterricht, statt.
    • Befindet sich eine Schülerin bzw. ein Schüler in Quarantäne und ist arbeitsfähig, organisiert sie bzw. er sich das Unterrichtsmaterial.
    • Den BYOD-Klassen (3. bis 6. Klassen) steht dieses in der Regel auf den üblichen Kommunikationsplattformen (Moodle, MS-Teams) zur Verfügung.
    • Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen verabreden mit den Lehrpersonen bzw. den Mitschülerinnen und Mitschülern, wie und in welcher Form sie das Unterrichtsmaterial erhalten (Übergabe durch Mitschülerin bzw. Mitschüler, Moodle, MS-Teams, ksz-Mail).
    • Wiederholt wurde die Frage gestellt, ob der Unterricht für Abwesende in Form eines Live-Streams den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden kann.
    • Nicht in jedem Fach und in jeder Unterrichtssituation macht eine Übertragung Sinn.
    • Die jeweilige Lehrperson entscheidet, ob sie das Angebot eines Live-Streamings für Schülerinnen und Schüler in Quarantäne anbieten und einer entsprechenden Nachfrage nachkommen möchte.
    • Neben pädagogischen, didaktischen und technischen Abwägungen müssen insbesondere die rechtlichen Aspekte zu Persönlichkeits- und Datenschutz eingehalten werden.
      • Es soll darauf geachtet werden, dass keine Schülerinnen und Schüler im Bild sind.
      • Die Unterrichtssequenzen dürfen nicht aufgezeichnet und Unbefugten zugänglich gemacht werden.
    • Eignet sich eine Unterrichtslektion für eine Live-Übertragung nicht oder sprechen andere Gründe dagegen, kann die Bitte abgelehnt werden.
  7. Home-Office-Empfehlung vs. Präsenzunterricht
    • Der Unterricht an der KSZ läuft im Normalbetrieb.
    • Die Homeoffice-Empfehlung des Bundesrats kann nicht mit einer Empfehlung zum Fernunterricht verwechselt oder durch eine freie Fernunterrichtswahl ersetzt werden.
    • Home-Office für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KSZ ist weitgehend nicht mit dem laufenden Schulbetrieb vereinbar (Ausnahme: Unterrichtsvorbereitung von Lehrpersonen).
    • Das nicht-unterrichtende Personal wurde in einer Information der Finanzdirektion und in der Verwaltungssitzung mit dem Direktor der KSZ zum Thema informiert.
  8. Anlässe
    • Der TecDay vom 12. November 2020 musste aufgrund der aktuellen Situation leider abgesagt werden. An diesem Tag findet Unterricht gemäss Stundenplan statt.
    • Die Elternbesuchstage (16. bis 20. November 2020) sind abgesagt. Je nach Entwicklung der Situation werden sie im zweiten Semester nachgeholt.
  9. Schutzkonzept
    • Das Schutzkonzept wird überarbeitet und steht ab Dienstag, 27. Oktober 2020 zum Download zur Verfügung.
  10. Weitere Informationen

Weitere Informationen erfolgen zu gegebener Zeit per Mail oder im Corona-Ticker auf www.ksz.ch und www.wms-zug.ch.

Weitere Informationen

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