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09.04.2020

Ausblick auf Unterricht und Schulbetrieb nach den Frühlingsferien

09.04.2020
Statusbericht vom 9. April 2020

Statusbericht vom 9. April 2020

  1. Statusbericht
    • Der Bundesrat hat gestern beschlossen die Notmassnahmen - darin sind die Schulschliessungen inbegriffen - bis Sonntag, 26. April zu verlängern.
    • Der Entscheid über eine allfällige Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts oder die Weiterführung des Fernunterrichts nach den Frühlingsferien wird somit voraussichtlich erst in der Woche vor dem 26. April fallen.
    • Die Schulleitung trifft sich während der Frühlingsferien, um die Lage neu zu beurteilen. Wir informieren umgehend nach Bekanntwerden von massgebenden Entscheiden auf nationaler oder kantonaler Ebene.
    • Die Schulferien im Kanton Zug finden gemäss den Entscheiden des Bildungsrates in der vorgesehen Form und Zeit statt. Sie beginnen morgen, Karfreitag, 10. April und enden Sonntag, 26. April 2020.

  2. Drei Wochen Fernunterricht - Rückmeldungen und eine erste Standortbestimmung
    • Seit der Schulschliessung, der rasanten Installation und der Aufnahme des Fernunterrichts, leisten Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen ausserordentlich viel. Aufgrund von zahlreichen zuverlässigen Rückmeldungen wissen wir, dass ein Grossteil unserer Schulangehörigen einer aussergewöhnlichen Belastung ausgesetzt ist.
    • Fernunterricht gestaltet sich vollkommen anders als Präsenzunterricht: Die nachfolgenden  Beispiele betreffen Lehrpersonen wie Schülerinnen und Schüler gleichermassen:
      • Fernunterricht benötigt mehr Zeit für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.
      • Die Kommunikation erfolgt auf (noch zu) vielen Kanälen.
      • Austausch und Feedbacks erfolgen individuell oder seriell – aber nicht parallel wie im Schulzimmer.
      • Aufgabenerstellung, -erledigung und -abgabe sind methodisch-didaktisch und technisch aufwändiger und zeitraubender.
      • Der Fernunterricht wurde in der Taktung des Stundenplans in einer ersten Phase als atemlos und einengend erlebt. Zunehmend wurde mehr Vertrautheit mit den neuen Methoden erlangt, die neue Art des Unterrichts wird konsolidiert.
      • Die Ausrichtung am Stundenplan gibt aber immer auch Halt und Struktur.
      • Einen besonderen Druck erleben Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen bezüglich Selbstdisziplin und -organisation: Jede Person muss sich selber organisieren, das eigene Material und die Technik bereitstellen.
      • Vielen Schulangehörigen fehlen die üblichen schulischen Sozialkontakte, Hilfestellungen und Unterhaltungen.
    • Viele Familien spüren durch Home-Office von Familienangehörigen, durch mehrere Personen auf engem Raum, geteilter Infrastruktur vor Ort und z. T. Einkommens- oder Existenzsorgen zusätzliche Belastungen.

  3. Wie weiter mit Fernunterricht? Ziele und Schlussfolgerungen
    • Solange die Schulschliessung andauert, soll weiterhin sinnvoller, zielorientierter und qualitativ guter Fernunterricht stattfinden.
    • Es gilt, aus den Erfahrungen und Rückmeldungen zu lernen und den Fernunterricht zu optimieren.
    • Nach einer ersten Phase des Sich-Zurechtfindens und Sich-Installierens, wollen wir die Chancen und Möglichkeiten, welche Fernunterricht bietet, suchen und nutzen; insbesondere Themen wie Selbstorganisation und Selbstverantwortung für das Lernen.
    • Die Schulleitung möchte im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beitragen, eine gesunde Balance zu finden zwischen Arbeitsbelastung, Leistung, Lernfortschritt und persönlichen Freiräumen.
    • Die Schulleitung hat deshalb die unter Punkt 4 aufgeführte  Massnahme beschlossen:

  1. Belastung und Belastungsreduktion im Unterrichtsalltag
    • Nach den Frühlingsferien wird pro Woche ein halber Tag Unterricht ausgesetzt.
    • Das bedeutet, dass während dieses Halbtages für alle kein Fernunterricht stattfindet und für diese Zeit auch keine Arbeitsaufträge gegeben werden dürfen. Es handelt sich um selbstorganisierte Arbeits- und Lernzeit.
    • Wie kann dieser Halbtag genutzt werden?
      Der unterrichtsfreie Halbtag dient den Schülerinnen und Schülern dazu, Gelerntes zu vertiefen und den Unterricht insgesamt vor- und nachzubereiten.

      Für die Lehrpersonen kann dieser Halbtag der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung dienen, ebenso zur persönlichen internen Weiterbildung im Bereich Fernunterricht, als Zeitfenster für individuelle Rückmeldungen an Schülerinnen und Schüler oder zur individuellen Absprache mit anderen Lehrpersonen, sei dies zu didaktisch-methodischen oder zu technischen Fragestellungen.
    • Der unterrichtsfreie Halbtag fällt jede Woche auf den einen anderen Halbtag und beginnt mit der ersten Woche nach den Frühlingsferien:
      Mittwoch, 29.4.2020, 07.55 – 12.25 Uhr
      Montag, 4.5.2020, 07.55 – 12.25 Uhr
      Dienstag, 12.5.2020, ab 12.35 Uhr
      Woche vom 18.5.: kein freier Halbtag wg. Auffahrtsferien
      Dienstag, 26.5.2020, 07.55 – 12.25 Uhr
    • Diese Regelung gilt für den Fall einer weiteren Schulschliessung und bis zu deren Ende. Allfällige weitere Termine werden rechtzeitig mitgeteilt.

  1. Arbeitszeiten vs. «Aus»-Zeiten bei Fernunterricht
    • Aus den Rückmeldungen geht hervor, dass eine gesunde Abgrenzung von Arbeitszeit und Privatzeit in vielen Fällen nicht mehr gegeben ist. Grund dafür sind bestimmte Erwartungshaltungen von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten, aber auch von Lehrpersonen. 
    • Die Schulleitung weist darauf hin, dass es nicht immer notwendig ist, umgehend auf Mails oder Forumsbeiträge zu regieren. Permanente digitale Erreichbarkeit darf nicht erwartet werden.

  1. Bindung an das Stundenplanraster vs. Freiräume
    • Das Stundenplanraster gilt nach wie vor als verlässliches Zeitfenster und ist ein wichtiger Treffpunkt für Klassen und Lehrpersonen. Es gibt Struktur für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Familien.
    • Die Erfahrungen zeigen, dass die exakte Durchführung der Lektion (vom pünktlichen Start der  Lektion bis zu ihrem pünktlichen Ende) durchaus auch mit freieren Formen ergänzt werden kann. Dies können beispielsweise kleine Projektarbeiten oder Aufträge mit Anteilen an selbstorganisiertem Lernen sein, die mehr als eine Lektion dauern.

  1. Studienwoche 2020
    • Die Planungen, Vorbereitungen und Buchungen für die Studienwoche 2020 haben bereits begonnen.
    • Da nicht absehbar ist, wie sich die Situation in der Schweiz und in Europa in den nächsten Wochen und Monaten entwickelt, besteht das Risiko, dass Studienwochenprojekte und -reisen erschwert oder verunmöglicht werden, der eingesetzte Vorbereitungsaufwand vergeblich war, kurzfristig umorganisiert oder storniert werden muss.
    • Zudem erlaubt es die aktuelle aussergewöhnliche Situation (Belastung durch den Fernunterricht, Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen vor Ort) den Lehrpersonen nicht, sich inhaltlich und organisatorisch ausreichend und sinnvoll mit der Studienwoche auseinanderzusetzen und sie vorzubereiten.
    • Aus diesen Gründen wird die Studienwoche 2020 auf die Woche vor den Frühlingsferien 2021 (12. – 16.4.) verschoben. 
    • In der Woche vor den Herbstferien findet Unterricht gemäss Stundenplan statt. Für die 5. Klassen des Gymnasiums gilt dies auch für den Unterricht in der Woche nach den Herbstferien.
    • Die Verschiebung der Studienwoche bedeutet für die Jahrgangsstufen des Gymnasiums:
      • 1. Klassen: Klassenwoche
      • 2. Klassen: Zukunftswoche
      • 3. Klassen: Umwelt- und Sozialeinsatz
      • 4. Klassen: Interdisziplinäre und/oder SPF-Projekte
      • 5. Klassen: Das Praktikum resp. der Sprachaufenthalt 2020 soll nach Möglichkeit in die Studienwoche und in die anschliessenden Frühlingsferien 2021 verschoben werden. Die bisherige Kompensationswoche nach den Herbstferien wird ebenfalls auf die Woche nach den Frühlingsferien 2021 verschoben.

        Falls keine Verschiebung des Praktikums möglich ist, ist ein Antrag an die Rektorin GOS zu stellen. Bei Genehmigung des Antrags findet für diese Schülerinnen und Schüler in der Studienwoche im April 2021 Unterricht gem. separatem Programm statt.
      • 6. Klassen: Studienreise
    • Für die Klassen der WMS gilt:
      • 4. Klassen: Klassenwoche
      • 5. Klassen: Die Studienwoche entfällt. Der Sprachaufenthalt in Frankreich wird vom 5. – 24.4. nachgeholt.

        (Ergänzende Information: Zur Reduktion des Unterrichtsausfalls wird das Wirtschaftspraktikum am Ende des Schuljahres 20/21 um eine Woche reduziert und findet vom 28.6. – 16.7. statt.)
      • 6. Klassen: Studienreise

  1. Zu den Fächern Angewandtes Gestalten (AG) in 3. und 5. Klassen Gymnasium und Hauswirtschaft (HW) in den 2. Klassen Gymnasium
    • Im Falle von Präsenzunterricht:
      Während den ersten beiden Wochen nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts findet weder AG- noch HW-Unterricht statt.
    • Im Falle von Fernunterricht:
      Ab der zweiten Woche nach den Frühlingsferien (4. bis 8.5.) organsiert die FS AG für die 3. Klassen, welche in diesen Wochen gemäss Terminplan eine AG-Blockwoche gesetzt haben, einen AG-Halbtag.  Weitere Informationen dazu folgen.
    • Die Fachschaft HW prüft Möglichkeiten für einen punktuellen Fernunterricht. Wir informieren zu gegebener Zeit darüber.

  2. Leistungsbewertungen
    • a. Allgemein
      • Die Schulleitung versteht, dass bei vielen Lehrpersonen das Bedürfnis vorhanden ist, auch im aktuellen Semester den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in Form von Noten auszuweisen. Auch Schülerinnen und Schüler sind es gewohnt und verlangen vereinzelt danach, ihren Kenntnisstand durch eine Note beurteilt zu bekommen.
      • Wir befinden uns in einer ausserordentlichen Lage. Bisher Vertrautes und Bekanntes sind zu einem grossen Teil ausser Kraft gesetzt.
      • In Anbetracht der ungewöhnlichen Situation des Fernunterrichts zeigen sich über mehrere Wochen hinweg manches vollkommen anders: die sonst üblichen Bedingungen und Möglichkeiten des Lernens, das Gefördert-Werden, die Arbeitsplatzorganisation, das vorhandenen Material, die individuellen Ruhe und Konzentrationsmöglichkeit, die Belastung im familiären Umfeld und viele andere Aspekte des täglichen Lebens.

        Die Chancengleichheit ist mehr denn je in Frage gestellt: Zahlreiche Faktoren sind für die Lehrpersonen auf die Ferne kaum oder nicht einschätzbar, ein Reagieren darauf schwierig oder gar unmöglich.
      • Die Schulleitung bittet die Lehrpersonen, sich vom herkömmlichen Denken, Leistung in Noten beurteilen zu müssen, zu lösen und auf Prüfungen und summative Leistungsnachweise zu verzichten. Dies gilt für die Zeit des Fernunterrichts, aber auch für die Zeit danach.
      • Gefordert sind aussagekräftige neue Formen der Beurteilung, formative, individuelle Rückmeldungen zu Lernverhalten und Lernfortschritt.
      • Es ist unbedingt zu vermeiden, dass die Belastung für die Schülerinnen und Schüler extrem ansteigt, wenn nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts die Prüfungsdichte in den Klassen im Sinne einer «Aufholjagd» zunimmt.
    • b. Nicht-Abschlussklassen
      Das unter a) Formulierte gilt insbesondere für die Nicht-Abschlussklassen
      • Wir haben bereits informiert: Am Ende dieses Schuljahres wird ein nicht-promotionswirksames Orientierungszeugnis ausgestellt.
      • Anstelle notenrelevanter Prüfungen können z. B. Orientierungsbewertungen auf Prüfungen, Hausaufgaben, Arbeitsaufträge o.ä. gegeben werden.
      • Die Schulleitung akzeptiert, wenn in einem Fach keine Noten für das nicht-promotionswirksame Zeugnis am Ende dieses Semesters vorliegen.
      • Speziell gilt für die 5. Klassen Gymnasium (Maturanoten BG, MU, BI, CI, GG) gilt:
        In den Grundlagenfächern Bildnerisches Gestalten, Musik, Biologie, Chemie und Geografie, deren Zeugnisnote der fünften Klasse zugleich die Maturanote ist, kann die Fachlehrperson zur Konsolidierung dieser Note nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in diesem Semester eine weitere Leistungsbewertung  durchführen. Darüber hinaus kann im neuen Schuljahr 2020/21 zwischen Sommer- und Herbstferien eine Leistungsbewertung stattfinden. In beiden Fällen wird der Termin in Absprache mit der Rektorin GOS gesetzt.

        Die Noten dieser Fächer (Zeugnis- und zugleich Maturanoten) werden den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten in Analogie zur Ausstellung des Jahreszeugnisses mit einer Rechtsmittelbelehrung eröffnet.
    • c. Abschlussklassen
      • Wie im Schreiben vom 1.4.2020 kommuniziert, mussten Leistungsbewertungen, die nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts oder im Rahmen des Fernunterrichts stattfinden sollen, bis zum 6.4.2020 mit der Rektorin GOS abgesprochen werden.
      • Nicht abgesprochene weitere Leistungsbewertungen dürfen nicht vorgenommen werden.
      • Es ist damit zu rechnen, dass für die Abschlussklassen vor dem LSD kein Präsenzunterricht mehr stattfinden kann. Die Rektorin GOS bittet deshalb diejenigen Lehrpersonen, die Leistungsbewertungen im Präsenzunterricht angekündigt haben, Alternativen zu überlegen und diese mit ihr rechtzeitig abzusprechen.

  1. Maturaprüfungen
    • Die EDK kommuniziert ihren Entscheid zur Form der Durchführung der Maturaprüfungen voraussichtlich erst am 16. April.
    • Die Gymnasien des Kantons Zug planen nur schriftliche Prüfungen. Auf die Durchführung von mündlichen Prüfungen wird in jedem Fall verzichtet.
    • Ein angepasster Prüfungsplan ist in Vorbereitung.

  1. Kommunikationskanäle
    • Lehrpersonen und Klassen kommunizieren auf (zu) vielen Kanälen. Einige davon sind datenschützerisch problematisch. Was für den Start des Fernunterrichts notwendig und hilfreich war, soll zunehmend in geordneten Bahnen laufen.
    • Die Schulleitung weist – auch im Sinne einer Reduktion – auf die bewährten und autorisierten Hauptkanäle hin: Dies sind Moodle, Office365 (Teams und OneNote) und Threema.
    • Lizenzen für Threema (als Alternative zu WhatsApp) können beim Verwaltungsleiter, André Kottmeyer, angefordert werden.
    • Zahlreiche Informationen und Anleitungen zu technischen Fragen finden sich unter: help.ksz.ch.

  1. Absenzen
    • Kann eine Schülerin oder ein Schüler am Fernunterricht nicht teilnehmen und die aufgetragenen Arbeiten nicht erledigen (z. B. weil sie bzw. er krank ist), informiert sie bzw. er die Fachlehrperson und bespricht, bis wann die Absenz dauert und bis wann die Aufträge nachgeholt werden können.
    • Es findet kein Absenzeneintrag in schulNetz statt.
    • Die Schülerin bzw. der Schüler informiert die Klassenlehrperson über allfällige Krankheiten.
    • Fachlehrpersonen informieren die Klassenlehrperson über «abwesende» Schülerinnen und Schüler.
    • Die Klassenlehrpersonen fragen direkt bei den Schülerinnen und Schülern nach und/oder setzen sich gegebenenfalls mit den Eltern in Verbindung.

  1. Weitere Beschlüsse und Informationen
    • Sobald weitere Entscheide des Bundesrats und der EDK vorliegen, können auch schulintern weitere Beschlüsse, u.a. zur Art der Durchführung der schriftlichen Maturaprüfungen, aber auch zu Veranstaltungen im restlichen Schuljahr (LSD, Frühlingskonferenz, Sporttag, Abschlussfeiern usw.) gefällt werden.
    • Wir informieren, sobald gesicherte Informationen vorliegen.

Weitere Informationen

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