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18.02.2021

Statusbericht vom 18. Februar 2021

18.02.2021
Ausgangslage, Schulstart, Reihentest, rechtliche Grundlagen, Teststrategie, Vorgaben Maskenpflicht, Informationen
  1. Unterricht nach den Sportferien ab Montag
    • Der Unterricht an der KSZ startet am kommenden Montag, 22. Februar, für alle Klassen im Präsenzunterricht gemäss Stundenplan.

  2. Start mit Reihentests
    • An der Kantonsschule ist der Start mit den flächendeckenden Reihentest für Freitag, 26. Februar vorgesehen.
    • An der KSZ sollen die Reihentest jeweils am Dienstagmorgen und am Freitagmorgen in einer der ersten drei Lektionen durchgeführt werden.
    • Die Schulleitung erstellt dazu einen verbindlichen Fahrplan.
    • Für Abwesende wird ein Spezialplan erstellt.
    • Unter den Punkten 3 und 4 finden Sie grundlegende Informationen zum Thema, Detailinformationen stellen wir Ihnen in der nächsten Woche zu.

  3. Rechtliche Grundlagen und Informationen
    • Regierungsrat und Bildungsdirektion des Kantons Zug haben am vergangenen Dienstag Entscheide zum Umgang mit den Reihentests gefällt. Wir haben Ihnen diese zugestellt.
    • Sie finden die rechtlichen Grundlagen und weiterführende Informationen ebenfalls auf der Website der Bildungsdirektion.
    • Die Umsetzung der Reihentests an der KSZ basiert auf diesen Grundlagen.

  4. Teststrategie in den Mittelschulen im Kanton Zug

 Die folgenden Informationen zur Umsetzung der erweiterten Teststrategie wurden uns 
 durch die Bildungsdirektion mitgeteilt:

    • Zurzeit werden fast nur Personen auf das Virus SARS-CoV-2 getestet, welche entsprechende Symptome aufweisen, mit positiv getesteten Personen in Kontakt standen oder aufgrund besonderer Umstände (Auslandreisen, Berufsausübung) oder persönlichen Gründen über ein Testergebnis verfügen müssen bzw. wollen. Ausserdem gibt es nachweislich viele Personen, die infiziert und damit Träger des Virus sind, aber keinerlei Symptome aufweisen. Diese asymptomatische Gruppe ist für die Eindämmung der Pandemie von besonderer Bedeutung, da diese Personen die Viren weiterverbreiten können, ohne es zu wissen.
    • Im Rahmen der Umsetzung der erweiterten Teststrategie des Bundes sollen Personengruppen, welche im Rahmen von Schutzkonzepten tätig sind und bei welchen ein erhöhtes Risiko besteht, asymptomatische Träger des Virus zu sein, einem Reihentest unterzogen werden. Ziel ist es, die Träger des Virus rasch zu erkennen und zu isolieren, um die Virusausbreitung einzudämmen bzw. zu unterbinden. Das schnelle Erkennen und Handeln verhindert zudem, dass Kontaktpersonen aus der Schule in Quarantäne müssen, weil die Virusträger frühzeitig erkannt werden. Im Fokus stehen dabei Gruppierungen, welche unter einem Schutzkonzept tätig sind, wiederholt zusammenkommen und Kontakt mit weiteren Menschengruppen haben. In der epidemiologischen Lageverfolgung wurden die Mittelschulen im Kanton Zug als diesbezüglich wichtige Gruppe identifiziert.
    • Die Teilnahme an den Tests ist für alle Schülerinnen und Schüler, für Lehrpersonen und Mitarbeitende der KSZ obligatorisch; die Schulleitungen sind berechtigt, Ausnahmen zu bewilligen.
    • Wer nicht an diesen Reihentests teilnehmen will, hat seinen Verzicht schriftlich auf einem entsprechenden Formular zu erklären (Das Formular ist aktuell in Erarbeitung.) Mit diesem ausdrücklichen Verzicht nimmt die nicht teilnehmende Person zur Kenntnis, dass Sie im Falle von jedem positiven Testergebnis innerhalb der Testgruppe (Schul- oder Halbklasse, Kurs) über das kantonale Contact Tracing mit einer zehntägigen Quarantäne belegt wird. Dafür müssen ihre Kontaktdaten grundsätzlich erhoben werden.
    • Die Probennahme erfolgt im Klassen- oder Halbklassenrahmen unter Anleitung fachkundiger Personen. Sie umfasst eine Individualprobe, welche durch einen Abstrich mittels Wattestäbchen im Mund vorgenommen wird (Zahnfleisch, Zunge), und eine Speichelprobe für die Poolprobe.
    • Die Probennahme ist einfach und bedarf keiner medizinischen Betreuung. Sie erfolgt in der Regel am Morgen in einer der ersten drei Unterrichtslektionen. Damit wird erreicht, dass die ersten Testergebnisse bereits am Abend, die letzten in der Regel vor dem nächsttägigen Schulbeginn vorliegen. So können mögliche Ansteckungsketten rasch und wirkungsvoll unterbunden werden.
    • Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass keine DNA-Proben untersucht werden. Die beauftragten Labors analysieren lediglich die RNA des Coronavirus, also kein menschliches Genom.
    • Die Proben werden mit Etiketten gekennzeichnet. Die nötige Information wird darauf als Barcode wiedergegeben. So ist sichergestellt, dass ausser den zwingend notwendigen und autorisierten Stellen (Meldestelle des Labors und Contact Tracing) keine persönlichen Daten eingesehen werden können.
    • Die nötigen Informationen umfassen die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht) und die Kontaktinformationen (Wohnadresse, Telefonnummer, sowie freiwillig E-Mail-Adresse) und somit die Standard-Daten, welche im Rahmen aller SARS-CoV-2-Tests erhoben werden müssen. Diese werden dem mit der Auswertung beauftragten Labor in gesicherter Form so zur Verfügung gestellt, dass dieses im Falle eines positiven Testergebnisses die zuständige Contact-Tracing-Stelle konkret und ohne Zeitverlust informieren kann. Das Contact Tracing wiederum nimmt mit den betroffenen Personen Kontakt auf und ordnet das weitere Vorgehen an (Quarantäne bzw. Isolation). Gleichzeitig erfolgt die obligatorische Meldung an das BAG.
    • Der oben beschriebene Ablauf stellt den Regelprozess des gesamten Testsystems COVID-19 dar. Dieser Prozess kann nicht umgestaltet werden. Der Grund liegt darin, dass dieser in anderer Form nicht zu bewältigen wäre und das Meldesystem unnötig kompliziert würde, das heisst, mit Zeitverlust und einem deutlich erhöhten Fehlerrisiko einherginge.
    • Da der Unterricht im Rahmen eines definierten Schutzkonzept stattfindet und die Tests regelmässig durchgeführt werden, kann bei einem positiven Testergebnis ausschliesslich die positiv getestete Person mit Isolation belegt werden.
    • Die negativ getesteten Personen der Klasse können weiterhin am Unterricht teilnehmen. Bis zum Vorliegen des nächsten Testergebnisses (nach 3 bzw. 4 Tagen) ist jedoch für alle Beteiligten besondere Vorsicht in der Begegnung und im Zusammensein mit anderen Menschen geboten.
    • Personen, die ausdrücklich auf die Teilnahme am Reihentest verzichtet haben, haben sich beim Vorliegen eines positiven Testergebnisses in der Testgruppe auf Anordnung des Contact Tracings in Quarantäne zu begeben, da deren Ansteckungszustand nicht überprüft werden kann.

  1. Vorgaben zur Maskenpflicht
    • Jugendliche sowie deren Lehrpersonen und weiteres in der Schule tätiges Personal müssen bei Präsenzveranstaltungen eine medizinische Gesichtsmaske, eine zertifizierte Stoffmaske ohne Ventil oder eine partikelfiltrierende Halbmaske(FFP2) ohne Ventil tragen.
    • Den Lehrpersonen wird bei Präsenzveranstaltungen das Tragen partikelfiltrierender Halbmasken (FFP2) empfohlen.

  2. Zur Kommunikation
    • In den kommenden Tagen werden wir Sie jeweils portionenweise, möglicherweise auch etwas sprunghaft mit den jeweils neuesten zur Verfügung stehenden Informationen bedienen.
    • Leider ist dieses Vorgehen aufgrund des Umfangs und des aktuellen Standes des Projekts aktuell nicht zu vermeiden.
    • Wir bitten Sie deshalb um Verständnis für die Herausforderungen, welche die relativ komplexe Organisation dieser kantonalen Reihentestung mit sich bringt. 

Weitere Informationen

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