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23.02.2021

Statusbericht vom 23. Februar 2021

23.02.2021
Konkreter Ablauf Reihentests – Verzichtserklärung - Immunität und Meldewege
  1. Zeitplan Reihentests
    • Die KSZ startet die Reihentests am kommenden Freitag, 26. Februar, gemäss dem beiliegenden Zeitplan.
    • Danach wird bis zum 16. April jeweils am Dienstag und am Freitag getestet.
    • Der Unterricht in der angegebenen Lektion wird für den Test während rund zehn Minuten unterbrochen.
    • Der Zeitplan ist verbindlich. Der Test muss in der angegebenen Lektion durchgeführt werden.
    • Bei den ersten Durchläufen kann es möglicherweise zu Verzögerungen kommen. Die unterrichtende Lehrperson behält die Klasse gemäss Zeitplan so lange im Zimmer zurück, bis das hausinterne Testteam (s.u.) die Tests in der Klasse durchgeführt hat, allenfalls auch über das Lektionenende hinaus.
    • Idealerweise wird rund eine halbe Stunden vor dem Test nichts mehr gegessen oder getrunken.

  2. Ablauf Reihentest
    • Der Test wird unter Anleitung eines Mitglieds unseres hausinternen Testteam mittels standardisiertem Ablauf durchgeführt.
    • Die anwesende Lehrperson steht der Person des Testteams unterstützend zur Verfügung.
    • Das Instruktionsvideo der Gesundheitsdirektion informiert Sie über den konkreten Ablauf eines Tests.

  3. Individualisierte Klebe-Etiketten mit Barcodes
    • Jede Person, die an der Testreihe teilnimmt, erhält für jeden Testtag eine individualisierte, datierte Klebeetikette mit Barcode, also insgesamt 16 Barcodes für alle 16 Testtage.
    • Alle Barcodes werden vor Beginn der Testreihe allen Teilnehmenden ausgehändigt.
    • WICHTIG: Jede Person bringt ihre persönlichen Barcodes an jedem Testtag immer mit. Hier ist ein grosses Mass an Selbstverantwortung notwendig.
    • Wer den entsprechenden Barcode nicht dabei hat, gilt als nicht getestet und wird im Falle einer im Umfeld (Klasse, Kurs) positiv getesteten Person in Quarantäne versetzt.

  4. Verzichtserklärung > Formular
    • Das Formular für die ausdrückliche Verzichtserklärung für die Corona-Reihentests an den Zuger Schulen kann am Kanzleischalter der KSZ bezogen werden.
    • Der Entscheid über Teilnahme oder Verzicht liegt bei den einzelnen Schülerinnen und Schülern; alle Schülerinnen und Schüler der getesteten Altersgruppe gelten als urteilsfähig und können das Formular selbst ausfüllen und unterschreiben.
    • Wir bitten die Eltern und Erziehungsberechtigten, die Teilnahme oder den Verzicht mit Ihren Söhnen und Töchtern vor dem ersten Testtag zu besprechen. Die Schule führt ausserhalb der beschriebenen Prozesse keine weitere Korrespondenz über Teilnahme oder Verzicht.
    • Grundsätzlich gilt der Verzicht für die ganze Testreihe bis zu den Frühlingsferien. Ein schriftlicher Widerruf ist jederzeit möglich.
    • Es ist nicht möglich, nur an einem einzelnen Element (z. B. Pooltest, aber nicht am Stäbchentest) teilzunehmen.
    • Das Mitbringen von eigenen Testutensilien (z. B. Wattestäbchen) ist nicht erlaubt.
    • Eine Person nimmt am vorgegebenen validierten und autorisierten Setting teil oder verzichtet ganz.
    • Wir bitten alle betroffenen Schulangehörigen, das ausgefüllte Formular bis Donnerstag, 25. Februar, 13.30 Uhr, am Kanzleischalter abzugeben.
    • Haltung der Schulleitung KSZ: Die Schulleitung unterstützt den Entscheid der Regierung des Kantons Zug, Reihentests an den Schulen und damit auch an der KSZ durchzuführen, um damit den Präsenzunterricht aufrecht erhalten zu können. Wir bitten die Schülerinnen und Schüler, an den Tests teilzunehmen.

  5. Bereits früher positiv getestete Personen > Formular
    • Personen, die seit dem 25. November 2020 (= 3 Monate vor Testbeginn) positiv auf Covid-19 getestet wurden, dürfen nicht an den Reihentests teilnehmen.
    • Betroffene deklarieren ihre Nichtteilnahme in einem entsprechenden Formular, welches am Kanzleischalter der KSZ zu beziehen und dort bis Donnerstag, 25. Februar, 13.30 Uhr, wieder abzugeben ist.
    • Wichtig ist insbesondere die Deklaration, in welcher Kalenderwoche die positive Testung stattgefunden hat, damit die betroffene Person zeitgerecht wieder in das Testsystem involviert werden kann.
    • Der kantonsärztliche Dienst geht formal und aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass eine Person nach einer Infektion oder Erkrankung für zirka drei Monate immun und wahrscheinlich auch nicht ansteckend ist. Damit muss sie sich nach Kontakt mit einer infizierten Person auch nicht mehr in Quarantäne oder Isolation begeben.
    • Hingegen tragen bereits positiv getestete Personen in der Regel noch Antikörper in sich. Eine Teilnahme dieser Personen ist einerseits epidemiologisch wenig sinnvoll; andererseits werden damit die Testkapazität überfordert und die Testergebnisse unnötig verfälscht.
    • Personen, die vor dem 25. November 2020 positiv getestet wurden, sind von dieser Massnahme nicht betroffen.
    • Personen, bei welchen die Wartefrist (3 Monate) während der voraussichtlich acht Wochen dauernden Testphase ausläuft, werden zu diesem Auslaufzeitpunkt wieder in das Testing einbezogen.

  6. Testergebnis
    • Grundsatz:
      Das Contact Tracing informiert nur Personen mit positivem Testergebnis.
      Die Betroffenen werden in der Regel per SMS informiert.
    • Beim Contact-Tracing ist neben der Telefonnummer auch die Mailadresse gemäss KSZ-Konto hinterlegt. Wir bitten alle Schulangehörigen, auch ihren Maileingang täglich zu sichten.
    • Personen, deren Testergebnis positiv ist, sollten frühestens ab 17.00 Uhr des Testtages, spätestens bis ca. 07.00 Uhr des Folgetages vom Contact Tracing über das positive Testergebnis und die daraus folgenden Massnahmen orientiert werden.
    • Schülerinnen und Schüler informieren in diesem Fall umgehend per E-Mail ihre Klassenlehrperson und das für die Stufe zuständige Schulleitungsmitglied (Rektorin/Rektor im CC).
    • Die Klassenlehrperson informiert das Klassenteam.

  7. Wer geht in Quarantäne oder Isolation?
    • Grundsatz:
      Quarantäne oder Isolation werden wie bisher ausschliesslich vom Contact Tracing angeordnet.
    • Unsere Schülerinnen und Schüler, die an Reihentests teilnehmen und selbst kein positives Testergebnis erhalten, sind von der Quarantäne befreit und besuchen den Unterricht vor Ort, auch wenn eine Mitschülerin oder ein Mitschüler positiv getestet wurde.
    • Schülerinnen und Schüler, welche auf einen Reihentest verzichten, werden im Falle eines positiven Testergebnisses innerhalb ihrer Testgruppe (Schul- oder Halbklasse, Kurs) über das kantonale Contact Tracing mit einer zehntägigen Quarantäne belegt. Diese Handhabung gilt neu im Kontext der Reihentests und ersetzt die bisherige Handhabung bei «engem Kontakt» (ohne Maske, >15 Min., <1.5 m), der zu einer Quarantäne führte.
    • Eltern von positiv Getesteten müssen sich nach Vorgaben des Contact Tracing in Quarantäne begeben.
    • Die Entscheide des Contact Tracings richten sich grundsätzlich nach den beschriebenen Standardvorgaben. Bei der konkreten Beurteilung können aber auch situative und individuelle Aspekte einbezogen werden.

  8. Am Testtag abwesende Schülerinnen und Schüler
    • Schülerinnen und Schüler, welche am Dienstag oder am Freitag unvorhersehbar während der Tests nicht an der KSZ sind, werden auf der Klassenliste als "nicht getestet" vermerkt und den kantonalen Behörden entsprechend gemeldet.
    • Diese Schülerinnen und Schüler tragen bis zum nächsten Testergebnis zwingend eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske.
    • Bei vorhersehbaren Absenzen können Schülerinnen und Schüler am Montag oder am Donnerstag zwischen 15.00 und 17.15 Uhr einen Voraustest absolvieren. Sie melden sich dafür während den erwähnten Zeiten am Schalter der KSZ.

  9. Unterricht für coronabedingt Abwesende
    • Alle Schülerinnen und Schüler, die sich in Isolation oder Quarantäne begeben müssen, werden in der Regel mit Fernzugriff (meist über MS-Teams) dem Unterricht folgen können.
    • Dies wurde bereits in den vergangenen Monaten mit den coronabedingt Abwesenden so gehandhabt.

  10. Maskentragplicht und Schutzkonzept
    • Das COVID-19-Schutzkonzept der KSZ, gültig ab 18. Januar, sowie die Maskentragpflicht behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
    • Schülerinnen und Schüler, welchen eine medizinisch begründeter Maskendispens verordnet wird (mit Arztzeugnis), dürfen grundsätzlich am Unterricht teilnehmen. Bei einem positiven Fall in der Klasse oder im Kurs wird diese Person in Quarantäne versetzt.

  11. Mehr Informationen zu Corona und Reihentest
  12. Lücken in der Testreihe bei Lehrpersonen
    • Lehrpersonen, die nicht zweimal an einer Probe teilnehmen können, tragen eine FFP2-Maske. Sie gelten bis zum nächsten Testergebnis als nicht getestet.

  13. Am Testtag / beim Test abwesende Mitarbeitende der KSZ
    • Lehrpersonen und Mitarbeitende des nicht-unterrichtenden Personals, welche am Dienstag oder am Freitag in den ersten drei Lektionen
      • nicht im Rahmen eines Test in einer Klasse (vgl. Zeitplan unter Punkt 1) oder
      • in dieser Zeit im Lehrerzimmer getestet werden oder
      • nicht an der KSZ sind,

können den Covid-Test am Montag oder am Donnerstag zwischen 15.00 und 17.15 Uhr im grossen Lehrerzimmer absolvieren.

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