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Sprachzertifikate und Kulturaufenthalt

Alle Studierenden der Primarstufe der PH Zug müssen bis Anfang des sechsten Semesters einen Fremdsprachenaufenthalt absolvieren.

Richtlinien Fremdsprachen: Sprachkompetenz und Kulturaufenthalt

Um die Lehrberechtigung in einer Fremdsprache zu erwerben, ist nebst dem erfolgreichen Besuch der entsprechenden Module an der PH der Nachweis eines genügenden Sprachkompetenzniveaus sowie eines Kulturaufenthalts im entsprechenden Sprachgebiet notwendig. Die Bestimmungen und Empfehlungen hierzu sind im Dokument «Richtlinien Fremdsprachen» zusammengefasst. Sie gelten sowohl für Studierende des Studiengangs Primarstufe als auch für Studierende des Studiengangs Kindergarten/Unterstufe mit Wahlfach Englisch.

Am Ende der Dokument sind die Ansprechpersonen für die verschiedenen Themenbereiche aufgeführt. Sie geben gerne Auskunft zu Fragen, die sich anhand der Dokumente nicht klären lassen.

Hilfreiche Links für die Organisation von Kulturaufenthalten und Sprachkursen im In- und Ausland sowie Informationen zu den Sprachzertifikaten sind im Dokument «Fremdsprachen Linksammlung» zu finden.

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