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Europa Lehraufträge

Informationen zu Lehrmobilitäten innerhalb Europas

Personalmobilität für Lehraufträge

Alle Dozierenden der PH Zug sind eingeladen, an einer unserer europäischen Partnerhochschulen eine Lehrmobilität zu absolvieren. Solche Aufenthalte können durch den Bund finanziell gefördert werden. Eine Personalmobilität für Lehraufträge muss mind. 2 Tage dauern (wobei ein Minimum von 8 Unterrichtseinheiten pro Woche vorgegeben ist). Eine Dauer von 5 Tagen wird aber empfohlen. Die Maximaldauer beträgt 2 Monate. Es müssen mind. 8 Unterrichtseinheiten gegeben werden, die einen wesentlichen Beitrag zum regulären Lehrprogramm der Gasthochschule leisten sollen.

Informieren Sie sich über das Angebot an Partnerhochschulen der PH Zug.

Wenden Sie sich bei Interesse frühzeitig für ein Beratungsgespräch an das International Office. Es ist von Vorteil, wenn bereits Kontakte zu Fachkolleginnen und –kollegen an der Gasthochschule bestehen. Andernfalls unterstützt Sie das International Office bei der Kontaktaufnahme und vermittelt erste Kontakte an die Partnerhochschule.

Wenn auf allen Seiten die Bereitschaft und Kapazität für eine solche Mobilität vorhanden sind, muss mit der Partnerhochschule ein Lehrprogramm erstellt werden, das die an der Gasthochschule durchzuführenden Veranstaltungen definiert. Dieses Lehrprogramm ist gleichzeitig der Antrag für eine Lehrmobilität und muss beim International Office online eingereicht werden. Ein Zuschussvertrag definiert die Pflichten des Personals und ermöglicht die Auszahlung der finanziellen Förderung.

Das Personal ist verpflichtet, der Hochschule nach Beendigung des Lehraufenthalts eine Bestätigung der Gasthochschule und einen kurzen Schlussbericht mit den wichtigsten Resultaten sowie die Fahrtkostenbelege einzureichen. Anschliessend werden die Fördergelder ausbezahlt.

Weitere Informationen

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