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Europa Weiterbildung

Informationen zu Weiterbildungsaufenthalten innerhalb Europas

Personalmobilität für Weiterbildung

Alle Mitarbeitenden der PH Zug haben die Möglichkeit, für individuelle Weiterbildungen im europäischen Ausland finanzielle Förderung vom Bund zu erhalten. Eine förderfähige Weiterbildung muss mindestens 2 Tage und darf höchstens 2 Monate dauern. Mögliche Weiterbildungen sind Seminare, Workshops, Sprachkurse und weitere Formen individueller fachlicher Weiterbildung. Das International Office behandelt jedoch Weiterbildungsaufenthalte an Partnerhochschulen der PH Zug bevorzugt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zum eigenen Tätigkeitsbereich analoge Abteilungen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, W&B, Controlling etc.) bei den Partnern zu besuchen und sich dort entsprechend weiterzubilden.

Wenden Sie sich bei Interesse frühzeitig für ein Beratungsgespräch an das International Office. Insbesondere Weiterbildungsaufenthalte bei Partnerhochschulen müssen mindestens ein halbes Jahr im Voraus angekündigt werden, um den Partnern den Wunsch zu kommunizieren und die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit entsprechend zu organisieren. Das International Office unterstützt Sie bei der Kontaktaufnahme. Für bereits individuell vorbereitete Weiterbildungen ist in der Regel kein langer Administrationsprozess erforderlich.

Wenn auf allen Seiten die grundlegende Bereitschaft vorhanden und erste Absprachen für eine solche Mobilität getroffen sind, muss mit der Weiterbildungsstätte ein Arbeitsprogramm erstellt werden, welches die allgemeinen Ziele, die erwarteten Resultate und das Programm der Aktivität beinhaltet. Das Antragsformular stellt gleichzeitig ein solches Arbeitsprogramm dar und muss online beim International Office eingereicht werden. Ein Zuschussvertrag definiert die Pflichten des Personals und ermöglicht die Auszahlung der finanziellen Förderung.

Das Personal ist verpflichtet, der Hochschule nach Beendigung des Weiterbildungsaufenthalts eine Bestätigung der Gastinstitution und einen kurzen Schlussbericht mit den wichtigsten Resultaten sowie die Fahrtkostenbelege einzureichen. Anschliessend werden die Fördergelder ausbezahlt.

Eine Übersicht über Kursangebote in Europa auch im Bildungsbereich finden Sie auf der Angebotsplattform der EAEC (European Association of Erasmus Coordinators).

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