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Organisatorisches

Organisatorische Hinweise zur Personalmobilität

Antragstellung
Voraussetzung für die Förderung einer Personalmobilität ist ein Beratungsgespräch mit dem International Office. Danach können Sie Ihren Antrag online einreichen. Sie erhalten dazu den Link zum Antrag direkt vom International Office.

Zuschüsse
Die Höhe der Zuschüsse für Personalmobilitäten innerhalb Europas durch den Bund beträgt 170 CHF pro Arbeits- und/oder Reisetag. Fahrtkosten werden bis maximal 600 CHF entschädigt.

Unterkunft
In der Regel berät Sie die Partnerhochschule bei der Suche einer Unterkunft. Generell können Sie jedoch die Unterkunft beliebig wählen, da die Kosten nicht separat erstattet werden.

Visa- und Einreiseformalitäten
In der Regel sind bei Aufenthalten in Europa keine speziellen Einreiseformalitäten notwendig. Bei Aufenthalten ausserhalb Europas werden sie üblicherweise von der Gasthochschule über die Einreisebestimmungen informiert. Für die Erfüllung der Einreiseformalitäten sind Sie generell selbst verantwortlich. Auskünfte erhalten Sie bei der entsprechenden Landesvertretung des Gastlandes in der Schweiz.

Kranken- und Unfallversicherung
Mitarbeitende der PH Zug sind von Ihrem Arbeitgeber unfallversichert, aber nicht auslandskrankenversichert. Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach einer zusätzlichen Auslandkrankenversicherung.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Mobilitätsangeboten für Hochschulpersonal finden Sie auf der Seite der Schweizerischen Nationalagentur movetia.

Weitere Informationen

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