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03.11.2021

LVZ – das Projekt Anstellungsbedingungen

03.11.2021
Das Projekt Anstellungsbedingungen aus gewerkschaftlicher Sicht
SiSa
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Das Projekt Anstellungsbedingungen ist auch aus gewerkschaftlicher Sicht ein grosser Brocken. Wie hat sich der LVZ bis jetzt eingebracht?

Von Simon Saxer*

Im Vereinsjahr 2020/21 fanden zwei ordentliche Anhörungen zwischen den Personalverbänden und der Regierung statt. Der LVZ konnte als einer von drei von der Regierung anerkannten Verhandlungspartner seine Anliegen direkt adressieren. Im Zentrum der Gespräche stand das Projekt Anstellungsbedingungen, welches auf Anregung der Staatswirtschaftskommission aus einer strukturellen Besoldungsüberprüfung hervorgegangen war.

Der LVZ hat sich intensiv mit den Themen befasst und seine Anliegen in einem Positionspapier zusammengefasst und der Regierung überreicht. Das verwaltungsinterne Vernehmlassungsverfahren dauerte bis im Januar 2021. Der LVZ durfte sich im Rahmen des internen Vernehmlassungsverfahrens einbringen und bei dieser Gelegenheit zwei weitere Anliegen einfliessen lassen. So sollen die im Personalgesetz definierten Dienstaltersgeschenke neu auch für Lehrpersonen der Volksschule gelten und der Lohn soll während des Vaterschaftsurlaubs weder für Angestellte des Kantons, noch für Lehrpersonen der Volksschule gekürzt werden.

Mitte Mai 2021 machte die Regierung den Bericht und Antrag für die externe Vernehmlassung öffentlich. Die jahrelange, beharrliche Arbeit des LVZ hat sich gelohnt. Viele unserer Anliegen wurden im Vorschlag der Regierung berücksichtigt. Kindergartenlehrpersonen sollen bezüglich Lohnklasse und Entlastung für die Klassenführung den Lehrpersonen der Primarstufe gleichgestellt werden. Eine Gleichstellung sollen es auch für Fachlehrpersonen für WAH oder Gestalten geben auf der Sek I Stufe geben, sofern sie über eine Unterrichtsberechtigung für die Stufe verfügen.

Die vom Staatspersonalverband geforderte Ausweitung der Ferientage wird von der Regierung ebenfalls unterstützt. Im Sinne der Gleichbehandlung sollen Lehrpersonen der Volksschule ab Alter 40 und Lehrpersonen der kantonalen Schulen ab Alter 45 eine Entlastungslektion erhalten, was einer Reduktion des Unterrichtspflichtpensums um eine Lektion entspricht.

Der geplante Einbau der TREZ ins Lohnsystem hätte den guten Effekt, dass ausserkantonale Erfahrung und Berufserfahrung im Kanton Zug gleichgestellt würden. Lehrpersonen mit Berufserfahrung aus anderen Kantonen würden ab der Gültigkeit der Gesetzesänderung den gleichen Lohn erhalten, wie Lehrperson mit gleich vielen Dienstjahren im Kanton Zug.

Auch wenn die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen viele Vorteile bringen, gibt es auch zwei Änderungen, welche in bestimmten Situationen die Stellung der Lehrpersonen verschlechtert. So soll die Arbeitgeberseite, gleich wie die Lehrpersonen, zweimal pro Jahr kündigen können (31. Januar und 31. August) und bei missbräuchlichen Kündigungen sollen neu die Umstände bei der Festsetzung der Entschädigung berücksichtigt werden. Der LVZ hat sich im Rahmen der externen Vernehmlassung zum Bericht und Antrag der Regierung geäussert und wird sich weiterhin für attraktive Anstellungsbedingungen einsetzen.

* Simon Saxer ist Vizepräsident des Lehrerinnen-​ und Lehrervereins Kanton Zug

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