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03.04.2018

Föderalismus durch Zusammenarbeit

Interkantonale Zusammenarbeit – Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Bildungsföderalismus Von Susanne Hardmeier* «Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig» (Art. 62 BV) hält die ...
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Interkantonale Zusammenarbeit – Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Bildungsföderalismus

Von Susanne Hardmeier*

«Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig» (Art. 62 BV) hält die Bundesverfassung lapidar fest. Das Bildungswesen ist zusammen mit der Kultur der eigentliche Kernbereich des schweizerischen Föderalismus. Während viele Politikbereiche in den vergangenen Jahrzehnten in den Kompetenzbereich des Bundes übergingen, ist und bleibt die Schule Sache der Kantone und ihrer Gemeinden.

Was ist der Grund für diese föderalistische Standhaftigkeit? Die Schule ist die DNA der Gemeinde. Sie ist geprägt von lokalen und regionalen Merkmalen und Eigenschaften und damit Ausdruck der kulturellen Vielfalt des Landes. Unterschiede der Mentalität, der sozialen und kulturellen Begebenheiten legitimieren bis heute unterschiedliche Lösungen in den verschiedenen kantonalen Schulsystemen. Sie werden von den zuständigen Behörden verteidigt und in Volksabstimmungen bestätigt.

Die Schule ist in Kanton und Gemeinde verankert. Deren Regelungs- und Finanzierungshoheit ist in unserem Selbstverständnis verwurzelt. Dennoch wird unsere Welt zunehmend geprägt von der überregionalen, nationalen oder internationalen Sicht auf unsere Systeme. Bildungspoltische Entscheide stützen sich zunehmend auf Erhebungen und Forschungsresultate. Die kantonalen Schulsysteme werden damit nicht nur gestützt auf empirische Grundlagen weiterentwickelt, sie werden auch verglichen. Auch halten sich Familien nicht mehr an die Kantonsgrenzen und verlangen, dass ihnen aufgrund ihrer Mobilität keine Nachteile erwachsen. Die zunehmend internationale Bevölkerung (und damit ist nicht nur die zugezogene, sondern auch die einheimische Bevölkerung mit internationaler Erfahrung gemeint) vergleicht die Systeme und zieht daraus ihre Schlüsse.

In diesem Spannungsfeld steht das Schweizer Bildungssystem: es soll im Bildungswettbewerb bestehen, die Mobilität im Land ermöglichen und gleichzeitig den Erhalt der kulturellen Identitäten gewährleisten. Für den mehrsprachigen, mehrkulturellen und föderalistischen Kleinstaat Schweiz und sein Bildungssystem stellt dieses Spannungsfeld eine ganz besondere Herausforderung dar.

Die Antwort darauf liegt in der interkantonalen Zusammenarbeit. 2006 fand der Grundsatz der Koordination und Zusammenarbeit Eingang in die Bundesverfassung: «Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeit für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz. Sie koordinieren ihre Anstrengungen und stellen ihre Zusammenarbeit durch gemeinsame Organe und andere Vorkehren sicher» (Art. 61a BV). Dieser Auftrag richtet sich gleichermassen an die Kantone, die sich untereinander koordinieren, wie an Bund und Kantone.

Die Verfassung erteilt den Kantonen weiter den Auftrag, ihre Schulsysteme zu harmonisieren – und zwar auf dem Koordinationsweg. Es sind also die Kantone selber, die sich in eigener Verantwortung auf gemeinsame Eckpunkte der Schulsysteme zu einigen haben. Ganz frei sind sie dennoch nicht: Dem Bund kommt eine subsidiäre Kompetenz zu, im Falle des Scheiterns der kantonalen Koordinationsbemühungen in bestimmten, explizit genannten Bereichen selber Vorschriften zu erlassen. Seit 2006 haben die Kantone im Bereich der Harmonisierung von Strukturen und Zielen erfolgreich wichtige Schritte unternommen und führen diese weiter.

Was fällt nun unter diesen Harmonisierungsauftrag? Hier ist die Verfassung genau: Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer der Bildungsstufen, Ziele der Bildungsstufen, Übergänge der Bildungsstufen und die Anerkennung von Abschlüssen sind zu harmonisieren. Selbstverständlich sind die Kantone frei, weitere Bereiche zu harmonisieren. Der Auftrag, bei dessen Scheitern der Bund Vorschriften erlassen kann, erstreckt sich aber nur auf die genannten Eckwerte.

Die interkantonale Zusammenarbeit, die gemeinsame Bearbeitung von Themen, der Vergleich der Systeme, das Lernen voneinander durch Austausch der guten Praxis: das ist nicht ein Fortbewegen vom Föderalismus. Es ist vielmehr die moderne, innovative und zukunftsfähige Form eines Föderalismus für das 21. Jahrhundert.

*Susanne Hardmeier ist Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Nach dem Studium in Zürich und Genf hat sie als Juristin bei der Bundeskanzlei und beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich gearbeitet. Seit 2008 arbeitet sie im Generalsekretariat der EDK.

 

 

 

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