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22.08.2014

Gute Schule — Das Projekt Gute Schulen

22.08.2014
Sechzehn Jahre nach dem offiziellen Start wurde in diesem Sommer das Projekt Gute Schulen abgeschlossen. Gelegenheit für einen Rückblick und eine Würdigung. Weiter geht der Autor auf die Eckpfeiler ...
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Sechzehn Jahre nach dem offiziellen Start wurde in diesem Sommer das Projekt Gute Schulen abgeschlossen. Gelegenheit für einen Rückblick und eine Würdigung. Weiter geht der Autor auf die Eckpfeiler des Vorhabens ein und fügt die einzelnen Projektelemente für die Leserschaft nochmals zu einem Ganzen zusammen.

Von Werner Bachmann

Das Projekt Gute Schulen wurde im Sommer 2014 auf kantonaler Ebene abgeschlossen — sechzehn Jahre nach dem offiziellen Start. In der langen Phase der Entwicklung neuer Strukturen im Zuger Bildungswesen wurden die beteiligten Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden, aber auch die kantonalen Verantwortlichen stark gefordert. Dass das aufwendige Projekt schliesslich gelang, legt Zeugnis ab vom Reformwillen der Beteiligten in den vergangenen Jahren und auch von der Qualität der Projektstrukturen und der Sorgfalt in der Planung und Durchführung.

Rückblende
Um zu verstehen, was sich an Entwicklung in den letzten 10 Jahren im Kanton Zug abgespielt hat, müssen wir in die Neunzigerjahre zurückblenden. Die damalige Diskussion über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung hatte auch vor den öffentlichen Schulen nicht Halt gemacht. Sie hatte zum Ziel, das staatliche Handeln verstärkt an messbaren Leistungen und Wirkungen auszurichten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten an dezentrale Verwaltungseinheiten zu delegieren, die Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsführung zu verbessern und bewährte Führungsinstrumente aus der Privatwirtschaft zu übernehmen. Die zentralen Merkmale der Wirkungsorientierung wurden dabei immer deutlicher auch auf die Strukturen des Bildungswesens übertragen.

Wenn die gemeindlichen Schulen ihre Strukturen weiter professionalisieren, die Lehrpersonen mehr betriebliche Mitverantwortung übernehmen und Schulkultur und Qualitätsmanagement wichtige Kernwerte werden sollten, dann mussten sowohl die gemeindlichen Schulen als auch die Direktion für Bildung und Kultur die eigene Rolle neu definieren. Nur das Zusammenspiel zwischen einer leistungsfähigen, pädagogisch ausgerichteten gemeindlichen Schulstruktur und einer ebenso leistungsfähigen professionellen kantonalen Bildungsverwaltung konnte auch für die Zukunft eine hohe Qualität der öffentlichen Schule ermöglichen.

Das Vorprojekt
Die Direktion für Bildung und Kultur setzte daher 1998 die Steuergruppe „Qualitätsentwicklung" ein. Sie hatte den Auftrag, ein Konzept für die Qualitätsentwicklung an den gemeindlichen Schulen zu erarbeiten. Die Steuergruppe beschrieb die Perspektiven und Vorstellungen für „Strukturen und Verfahren für die Qualitätsentwicklung an den gemeindlichen Schulen" in einer Standortbestimmung vom November 2001. Sie zeigte darin Zusammenhänge auf zwischen der Unterrichtsarbeit der einzelnen Lehrperson, eines Schulhauses, der gemeindlichen Schule als Ganzes und der kantonalen Bildungsverwaltung.

Das Projekt „Qualitätsentwicklung an den gemeindlichen Schulen" wurde von Anfang an im Sinne eines Entwicklungsprozesses gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerschaft und des Lehrerinnen- und Lehrervereins Zug (LVZ), von Schule und Elternhaus, mit den Schulleitungen und mit den kantonalen und gemeindlichen Schulbehörden erarbeitet. Dieses Vorgehen war beispielhaft. Schritt für Schritt, von unten nach oben, haben sie eine gemeinsame Strategie für die Zuger Schule definiert.

Am 12. März 2002 genehmigte der Regierungsrat das Konzept zur Qualitätsentwicklung an den gemeindlichen Schulen. Er beauftragte die Direktion für Bildung und Kultur, die Schulgesetzgebung auf die vorgesehenen Strukturen und Verfahren hin zu prüfen und ihm z. H. des Kantonsrates Bericht und Antrag zu stellen.

Die Ausgangslage
Das damals geltende Schulgesetz ging davon aus, dass die gemeindliche Schulkommission als Behörde im Milizsystem die gemeindlichen Schulen in organisatorischer Hinsicht leitete und beaufsichtigte. Zur Unterstützung dieser Leitungsaufgabe bestand damals schon - seit der Revision des Schulgesetzes 1991- in jeder Gemeinde ein Schulrektorat. Dieses wurde durch Schulhausleitungen ergänzt. Rektorinnen und Rektoren und Lehrpersonen wurden vom Gemeinderat angestellt. Die Lehrpersonen führten ihren Lehrauftrag gemäss Weisungen des damaligen kantonalen Erziehungsrates aus, der die Lehrpläne und die Lehrmittel beschloss.

Eine systematische Erfassung und Steuerung der Schulqualität auf der Ebene der gemeindlichen Schulen war damals nicht vorgesehen. Diese Aufgabe wurde auf kantonaler Ebene durch das Schulinspektorat wahrgenommen; Schulinspektorinnen und -inspektoren visitierten regelmässig die einzelnen Schulklassen, sie beurteilten und berieten Lehrpersonen.

Anstellung der Lehrpersonen, Führung der Schule und Steuerung der Qualität fanden damit auf verschiedenen Ebenen statt. Eine klare Aufteilung der Leitungsaufgaben in strategische und operative Führung fehlte. Das Schulsystem brauchte aber angesichts der zunehmenden gesellschaftlichen Herausforderungen an das Bildungswesen für Zukunft eine wirkungsvolle Personalführung und Qualitätsentwicklung.

Grundsätzlich brauchte es also auch im Kanton Zug eine Klärung und eine weitere Professionalisierung der Führungsstrukturen. Aufgaben und Kompetenzen mussten neu definiert und den einzelnen Führungsebenen zugeteilt werden. Zum Teil mussten dafür neue Ressourcen geschaffen werden. Damit konnten die vorhandenen Reformbestrebungen aufgegriffen und in „Die Gute Schule" der Zukunft umgesetzt werden.

Die veränderten Strukturen
Schulbehörden und Schulleitungen müssen die Schule auf verschiedenen Ebenen führen. Es wurde deshalb vorgeschlagen, die strategische und die operative Führung innerhalb der Gemeinde möglichst klar zu trennen. Mit der Übernahme der strategischen Aufgaben verlieren die Schulbehörden weder ihren politischen Einfluss noch die Kontrolle über die Schule. Vielmehr beschäftigen sie sich nicht mehr mit einer Vielzahl von operativen Aufgaben.

Konsequenterweise sollten im gleichen Sinne auch auf kantonaler Ebene die strategischen und die operativen Aufgaben geklärt werden. Als Folge der Veränderungen in den Gemeinden, die mehr Eigenständigkeit erhielten, mussten die Führungsstrukturen zwischen der Direktion für Bildung und Kultur und den Gemeinden einerseits, aber auch zwischen Erziehungsrat (heute Bildungsrat) und Direktion für Bildung und Kultur andererseits angepasst werden.

Der Gemeinderat blieb oberste gemeindliche Schulbehörde und nimmt nach wie vor die Steuerung und Aufsicht der Schule wahr. Die Schulkommission wurde als Teil der strategischen Führung der gemeindlichen Schule definiert. Die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident wurde klar als Verbindungsorgan zwischen kantonalen und gemeindlichen Schulbehörden bestätigt.

Der Rektor bzw. die Rektorin trägt die Gesamtverantwortung für die operative Führung der Schule und führt die Schulleitung.

Regierungsrat und Bildungsrat bilden die kantonale strategische Führungsebene. Sie setzen den Rahmen für die langfristige Ausrichtung der Schule und schaffen so die Rahmenbedingungen für die Qualitätsentwicklung im gesamten Bildungswesen. Die Direktion für Bildung und Kultur ist die operative Führungsebene. Sie ist für die Umsetzung der strategischen Vorgaben zuständig. Im Rahmen der vorliegenden Strukturbereinigung bekam der Erziehungsrat, der im Rahmen dieser Reform in Bildungsrat umbenannt wurde, im Zusammenhang mit langfristigen Zielsetzungen im Bildungswesen einen neuen Stellenwert. Er legt u.a. die Schwerpunkte der Bildungsziele fest, beschliesst über Schulentwicklungsprojekte und bestimmt die Schwerpunkte der externen Evaluation.

Die Direktion für Bildung und Kultur trägt die Gesamtverantwortung für die operative Führung des kantonalen Bildungswesens im Bereich der obligatorischen Schulzeit.

Die Personalführung
Für die Lehrpersonen wurde eine ganzheitliche Personalführung eingeführt. Die Schulleitung prüft die Arbeit der Lehrpersonen, legt gemeinsame Ziele fest und berät in allen Fragen der Anstellung. Die Gemeinde bestimmt in eigener Kompetenz, welche Gremien für die Anstellung der Lehrpersonen zuständig sind (Gemeinderat, Schulkommission, Schulleitung).

Gute Schulen prüfen ihre Arbeit
Die Erweiterung des Gestaltungsspielraums der Schulen wurde begleitet von einer Rechenschaftspflicht der Schule. Schulen sollen systematisch überprüfen, was ihre Entscheide bewirken und wie sich die getroffenen Massnahmen bewährt haben. Darüber sollen sie ihrer vorgesetzten Behörde Rechenschaft ablegen. Die Schulen evaluieren regelmässig (zirka alle 3 bis 5 Jahre) ihre Tätigkeit selbst (interne Evaluation). Damit sie eine Spiegelung ihrer Tätigkeiten und ihrer Qualität erhalten, werden sie durch ausgebildete Fachpersonen regelmässig von aussen evaluiert (externe Evaluation). Interne Evaluation und externe Evaluation ergänzen sich.

Das Hauptprojekt
Am 3. Mai 2007 beschloss der Kantonsrat das geänderte Schulgesetz und setzte es per 1. August 2007 in Kraft. Im Anschluss daran beauftragte der Bildungsrat die DBK mit der Umsetzung. Eine Projektgruppe, wiederum zusammengesetzt aus allen Beteiligten und unter der Leitung des externen Projektleiters Gerold Brägger, wurde nun zum Zentrum der Umsetzungs. Hier wurden auch alle unterstützenden Broschüren erarbeitet, die die Gemeinden beim Aufbau der veränderten Strukturen unterstützten. Grundlage des Hauptprojekts war das Rahmenkonzept «Gute Schulen - Qualitätsmanagement an den gemeindlichen Schulen im Kanton Zug», welches am 19. Juni 2008 vom Bildungsrat verabschiedet wurde.

Die Gemeinden erhielten die Möglichkeit, die Umsetzungsschritte so zu wählen, dass sie den eigenen Bedürfnissen bestmöglichst gerecht wurden.

Fazit
In den 10 Jahren der Planung und Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen, aber auch in den 6 Jahren der Umsetzung entstand so im Kanton Zug eine hervorragend funktionierende Struktur eines Qualitätsmanagements der gemeindlichen Schulen mit klarer Fokussierung auf die Unterrichtsqualität, welche von allen Beteiligten akzeptiert und gelebt wird, und welche auch über den Kanton Zug hinaus Beachtung findet. Es gilt nun, diese Struktur in den kommenden Jahren zu konsolidieren und weiter zu verfeinern.

 

Werner Bachmann leitet das Amt für gemeindliche Schulen der Direktion für Bildung und Kultur, werner.bachmann@zg.ch.

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