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02.09.2021

Problemverhalten auf Sekundarstufe II

02.09.2021
Problemverhalten – auf Sekundarstufe II

Viele Schülerinnen und Schüler lernen im Verlauf der obligatorischen Schulzeit durch intensive (sonder-)pädagogische Förderung mit ihren Verhaltensschwierigkeiten besser umzugehen. Trotzdem berichten Lehrpersonen an den Berufsfach- und Mittelschulen, Berufsbildende und selten auch das Amt für Berufsbildung von Lernenden mit gravierenden Verhaltensproblemen in der Ausbildung. Wie gehen wir damit um?

Von Beat Unternährer*

Anpassungsschwierigkeiten in den ersten Monaten der Lehre treten sehr häufig auf und können meist mit einem Gespräch gelöst und überwunden werden. Die Bandbreite der möglichen Schwierigkeiten bildet jene der Gesellschaft ab: Von einfachen disziplinarischen Vorfällen (Absenzen, Verspätung) über (Link:) entwicklungsbedingt gehäuft auftretende Schwierigkeiten (Motivationsschwankungen, oppositionelles Verhalten) bis hin zu gravierenden Schwierigkeiten (Mobbing, Delinquenz) oder gar psychiatrisch diagnostizierten Störungen (Depression, Ängste).

In der Berufsbildung wird ziel- und ressourcenorientiert unterrichtet und gefördert. Jede Zuger Berufsfachschule und auch die Mittelschulen verfügen über ein etabliertes, niederschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot.

Bei auftretenden Schwierigkeiten werden auf der Grundlage des pädagogischen Leitbildes der Schulen immer zuerst pädagogische und beraterische Ansätze angewendet, um die Lernenden bei der Verbesserung und Korrektur ihres Fehlverhaltens oder ihrer Schwierigkeiten zu unterstützen. Dazu ist es sehr hilfreich, wenn die Schulen und Ausbildungsbetriebe frühzeitig (sogar schon bei der Lehrstellensuche!) über vorhandene Verhaltensschwierigkeiten und evtl. Diagnosen informiert werden. So kann der Bedarf an Unterstützung und geeigneten Massnahmen gleich zu Beginn der Ausbildung abgeklärt und koordiniert werden. In diesen Ablauf werden die Ausbildungsbetriebe und oft auch externe Fachstellen (Arztpraxen, Schulpsychologischer Dienst, Therapiestellen) einbezogen. Dadurch können Belastungen für die Lernenden, die Lehrpersonen und die beteiligten Berufsbildenden reduziert werden.

Falls all diese Unterstützungsangebote nicht angenommen werden oder keine Verbesserungen beobachtet werden können, handeln die Schulen nach den klaren Vorgaben der Schulordnung. Es steht ein aufbauender Ablauf mit mündlichen und später schriftlichen Verweisen (unter Information und/oder Beizug des Amtes für Berufsbildung) zur Verfügung. Was zum Glück sehr selten vorkommt, sind der Ausschluss aus der Schule oder gar die Auflösung des Lehrvertrages.


*Beat Unternährer ist Schulpsychologe beim (Link:) schulpsychologischen Dienst des Kantons Zug und dort zuständig für die Sekundarstufe II

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