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07.04.2022

Coronavirus: Aufhebung aller Vorgaben für die Schulen

07.04.2022
Aufhebung Vorgaben für die Zuger Schulen Coronavirus

Die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-​19-​Epidemie wurde per 31. März 2022 aufgehoben. Seit dem 1. April bestehen für den gesamten Schulbetrieb keine Vorgaben auf eidgenössischer oder kantonaler Ebene mehr.

Die Direktion für Bildung und Kultur bedankt sich bei allen Schulleitungen, Lehrpersonen und Mitarbeitenden der Schulen, bei der PH Zug, aber auch bei den Verantwortlichen und Mitarbeitenden der Gesundheitsdirektion für das riesige Engagement in den letzten zwei Jahren. Die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf allen Ebenen und über alle Stufen wurde massgeblich durch die Überzeugung aller Beteiligten getragen, zur Bildung und zu unseren Schülerinnen und Schülern in der Pandemie ganz besonders Sorge zu tragen. Der Grundsatz, die Schulen wenn immer möglich offen zu halten, hat intern und extern überzeugt. In der Folge gelang die Balance zwischen epidemiologischen und pädagogischen Anliegen zur Zufriedenheit der ganz grossen Mehrheit der Zuger Bevölkerung. Bildungsdirektor Stephan Schleiss hat sich bei den Lehrpersonen der kantonalen Mittelschulen bereits per Brief bedankt und bei den gemeindlichen Schulen wird sein Dankesschreiben diese Tage in den Lehrpersonenzimmern eintreffen.

Bildungsdirektion und Schulen haben ihre Lehren aus der Krise und Konsequenzen daraus gezogen und festgehalten. Bei Bedarf können diese Unterlagen wieder "gezückt" werden. Die Plexiglasscheiben werden zwar versorgt, aber nicht entsorgt.

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