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01.04.2015

Entlastungsprogramm und Schule

01.04.2015
Vom Entlastungsprogramm ist auch das Schulwesen betroffen. Mit der Veröffentlichung der Vorschläge des Regierungsrates beginnt die politische Auseinandersetzung um das Entlas-tungsprogramm. Von ...

Vom Entlastungsprogramm ist auch das Schulwesen betroffen. Mit der Veröffentlichung der Vorschläge des Regierungsrates beginnt die politische Auseinandersetzung um das Entlas-tungsprogramm.

Von Lukas Fürrer

Das Gesamtpaket aller Massnahmen wurde anlässlich der Medienkonferenz des Regierungsrats am 24. März 2015 veröffentlicht . Alle Unterlagen stehen auf der Webseite des Direktionssekretariats der Finanzdirektion Verfügung.
Absender der Massnahmenliste ist der Regierungsrat. Massnahmen, welche in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Direktionen fallen, werden durch diese sofort bzw. mit dem Budget umgesetzt. Wo Regierungsratsbeschlüsse notwendig sind, aber keine Verordnungs- oder Gesetzesänderungen, werden die Anträge an den Regierungsrat durch die Direktionen vorbereitet.
Mit Blick auf die Massnahmen, welche Verordnungs- und Gesetzesänderungen bedingen, erarbeitet der Regierungsrat je einen Rahmenbeschluss. Die Verordnungsänderungen (Massnahmen im Paket 1) liegen in der Verantwortung des Regierungsrats, für die Gesetzesänderungen (Massnahmen im Paket 2) ist der Kantonsrat zuständig.
Zum Rahmenbeschluss über die Verordnungsänderungen wird der Regierungsrat eine zweimonatige Vernehmlassung durchführen, welche anfangs Mai 2015 beginnen wird. Die Vernehmlassung zum Rahmenbeschluss über die Gesetzesänderungen wird Ende Juni 2015 starten und drei Monate dauern.
Bildungsdirektor Stephan Schleiss hat sich vor der Medienkonferenz des Regierungsrats persönlich an die Lehrerinnen und Lehrer der kantonalen Mittelschulen gewandt.  In einem ersten Schreiben nach der Präsentation der Massnahmenliste informierte Stephan Schleiss die Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten über den Stand und die nächsten Schritte. Darüber hinaus wird er in einem Beitrag für www.schulinfozug.ch auf die Auswirkungen des Entlastungsprogramms auf das Zuger Schulwesen eingehen. Dieser Beitrag wird nach den Frühlingsferien aufgeschaltet.

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