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16.06.2020

Reguläre Übertrittsverfahren trotz Corona-Pandemie

16.06.2020
Ergebnisse Übertrittsverfahren I / II 2020

Die Übertrittsverfahren I und II konnten trotz der Corona-Pandemie regulär durchgeführt werden. Die Zuweisungsentscheide wurden vor den Schulschliessungen getroffen.

Beim Übertritt I am Ende der Primarstufe werden die Schülerinnen und Schüler in die vier Schularten Werk-, Real- und Sekundarschule sowie Langzeitgymnasium zugewiesen. 1338 Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse absolvierten das Verfahren. Das entspricht dem zweithöchsten je festgestellten Schülerbestand.

Reguläres Verfahren
Das Verfahren konnte gemäss kantonaler Vorgaben vollzogen werden. In 96,9 % aller Fälle haben die Eltern und Lehrpersonen den Zuweisungsentscheid einvernehmlich getroffen. Anpassungen aufgrund der Corona-Pandemie bedurfte es bloss beim Verfahren, wenn sich Eltern und Lehrpersonen nicht über die Zuweisung einig wurden (3,1 %). Der Abklärungstest konnte in diesem Fall zwar durchgeführt werden, auf die Gespräche mit den Eltern wurde hingegen zum Schutz der Involvierten verzichtet. «Die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Hygiene und zum Abstandhalten sowie die Weisungen des Bundesrats zur Durchführung angesetzter Prüfungen wurden bei der Durchführung des Abklärungstests strikte eingehalten», bekräftigt Markus Kunz, Präsident der zuständigen Übertrittskommission I.

Zuweisungsquoten nach Schulart
Erneut wurden sehr wenige Jugendliche der Werkschule zugewiesen (0,8 %). Die Gründe für diese wiederholt tiefe Quote soll in den kommenden Schuljahren untersucht werden, stellt die Bildungsdirektion in Aussicht. Die Zuweisungsquote in die Realschule ist im Vergleich zum Vorjahr auf 19,1 % gesunken. Hingegen stieg die Zuweisungsquote in die Sekundarschule um 2,4 % auf 38,6 %, nachdem diese 2019 auf ein Rekordtief von 36,2 % gefallen war. Mit 22,9 % wird im diesjährigen Verfahren der Trend steigender Zuweisungsquoten ins Langzeitgymnasium fortgesetzt und ein bisheriger Höchststand erreicht (+ 1 % gegenüber Vorjahr). Rechnet man die Schülerinnen und Schüler der internationalen Schulen raus, treten 25 % der Schülerinnen und Schüler der gemeindlichen Schulen nach der 6. Klasse ans Langzeitgymnasium über. «Die Verlagerung der Schülerströme auf die Sekundarschule hat noch nicht im gewünschten Masse stattgefunden», beurteilt Bildungsdirektor und Landammann Stephan Schleiss die Situation kritisch.

Übertrittsverfahren II
Im Übertritt II werden die Übertritte der Schülerinnen und Schüler von der 2. und 3. Klasse der Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium (KZG), in die Wirtschaftsmittelschule (WMS) und die Fachmittelschule (FMS) geregelt. Diese Übertritte basieren auf der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund eines Zuweisungsentscheids der gemeindlichen Schulen für das KZG, die FMS oder die WMS per 20. März 2020 bei der entsprechenden kantonalen Mittelschule angemeldet haben.

Per Schuljahr 2020/21 sind aus sämtlichen Gemeinden Übertritte erfolgt (105). Im Vergleich zum Vorjahr (129) ist ein Rückgang dieser Übertritte zu verzeichnen. Insgesamt 62 Schülerinnen und Schüler haben sich an das KZG angemeldet. 24 Schülerinnen und Schüler besuchten zum Zeitpunkt des Zuweisungsentscheids die 2. Sekundarklasse (Vorjahr: 40) und 38 Schülerinnen und Schüler die 3. Sekundarklasse (Vorjahr: 32). Sämtliche Gemeinden haben Schülerinnen und Schüler an das KZG zugewiesen. Die FMS hat total 28 Übertritte aus gemeindlichen Schulen zu verzeichnen. Keine Zuweisung erfolgte aus den Gemeinden Menzingen und Neuheim. Die Schülerinnen- und Schülerzahl liegt damit unter dem Vorjahresniveau (43). 15 Schülerinnen und Schüler haben sich an die WMS angemeldet. Die Zuweisungen erfolgten aus den Gemeinden Zug, Hünenberg, Cham, Walchwil, Baar und Unterägeri. Damit liegt die Schülerinnen- und Schülerzahl auf dem Vorjahresniveau (14). Von den 105 Übertritten beträgt der Anteil der Mädchen 69 % (72), der Anteil der Jungen 31 % (33).

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