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30.11.2016

Inserat «Ja zum Sparpaket»

30.11.2016
Am 25. November 2016 erschien ein Inserat in der Zuger Zeitung, das zu einem Ja zum Zuger Sparpaket aufrief und die Bildungskosten thematisierte. Am 1. Dezember 2016 entschuldigte sich die Zuger ...

Am 25. November 2016 erschien ein Inserat in der Zuger Zeitung, das zu einem Ja zum Zuger Sparpaket aufrief und die Bildungskosten thematisierte. Am 1. Dezember 2016 entschuldigte sich die Zuger Zeitung, dass der Absender der inserierten Botschaft nicht klar zu erkennen war. Trotzdem soll an dieser Stelle kurz auf die Aussagen eingegangen werden.

Von Lukas Fürrer

Inserat Zuger Zeitung vom 25. November 2016:

Löhne im Bildungsbereich
Alle Informationen zu den Löhnen der Deutschschweizer Lehrpersonen werden jährlich erhoben und sind öffentlich zugänglich: Lohndatenerhebung Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz. Zug und Zürich zahlen traditionell die besten Löhne für Mittelschullehrpersonen; diese verfügen über einen Universitätsabschluss sowie ein Lehrdiplom. Gemäss heutiger Regelung beträgt der Lohn im Kanton Zug Fr. 172'000 nach 15 Berufsjahren. Die Löhne der Sportlehrpersonen mussten auf Geheiss des Zuger Verwaltungsgerichts an die Löhne der anderen Mittelschullehrpersonen angeglichen werden, sprich: erhöht. Im Zusammenhang mit dem Zuger Entlastungsprogramm, das Gesetzespaket dazu wurde am 27.11.16 abgelehnt, hätten die Lohnstufen an den Zuger Mittelschulen verdoppelt werden sollen, was entsprechend den Zeitpunkt der Erreichung des Maximallohns nach hinten geschoben hätte. Bereits erhöht, nämlich um zwei Lektionen von 24 auf 26, wurden die Pflichtpensen der Lehrpersonen für Sport, Gestalten und Musik. Diese Erhöhung wird vom Entscheid am 27.11.16 nicht tangiert

Die Löhne der Zuger Lehrpersonen der Primarschule und der gemeindlichen Oberstufe sind im Deutschschweizer Vergleich ebenfalls an der Spitze (zusammen mit Zürich) und betragen nach 24 Berufsjahren Fr. 125'000 für Primarlehrpersonen und Fr. 146'000 für Lehrpersonen der gemeindlichen Oberstufe. Lehrpersonen der gemeindlichen Schulen arbeiten 30 bzw. 29 Lektionen pro Woche.

Der Kanton Zug beteiligt sich an den Lohnkosten der Lehrpersonen der gemeindlichen Schulen mittels Schülerkopfpauschale. Diese Pauschale wird nur unter ganz bestimmten Bedingungen angepasst, letztmals bei der durch den Kantonsrat beschlossenen Einführung der zusätzlichen Lektion für Klassenlehrpersonen der gemeindlichen Schulen. Mit dem Modell der Kopfpauschale hat der Kanton Zug seinen Beitrag an die Kosten der gemeindlichen Schulen völlig transparent und politisch gesteuert unter Kontrolle.

Die Löhne im Zuger Schulwesen sind geeignet, Zug im Wettbewerb um die besten Lehrpersonen einen Standortvorteil zu verschaffen. Dieser Wettbewerb findet auch zwischen Zug und Zürich statt. Attraktive Schulen sind für einen Kanton wichtige Standortfaktoren im Rahmen seiner "Wirtschaftpolitik".

Klassengrössen
Auf die Klassengrössen der gemeindlichen Schulen nimmt der Kanton nur bedingt Einfluss. Möglich sind Klassengrössen bis zu 24 Kindern, der Kantonsrat hat die Richtgrösse bei 18 festgelegt (vgl. Schulgesetz vom 27. September 1990, Stand 1. August 2016 § 12 Abs. 1a). Da der Kanton Schülerkopfpauschalen zahlt, haben die Klassengrössen keinen Einfluss auf die Bildungsausgaben des Kantons. Die Klassengrösse betrug im SJ 14/15 gemäss bfs im Kt. Zug 17.6 und im Kt. Zürich 20.7. Die Situation wird im Inserat überzeichnet.

Die Klassengrösse an den kantonalen Mittelschulen hätte im Rahmen des Entlastungsprogramms von 18 auf 19 erhöht werden sollen. Diese Massnahme war Teil der am 27.11.16 abgelehnten Gesetzesänderungen.

Bildungsverwaltung
Die Bildungsverwaltungsstellen der Direktion für Bildung und Kultur wurden seit 2013 um 5 % abgebaut. Aufgebaut wurden seither Stellen an der Kantonsschule Menzingen, wo das Bildungsangebot politisch gewollt um ein Langzeitgymnasium ergänzt wurde.

Auf die Anzahl Schulleitungsstellen bei den Gemeinden hat der Kanton keinen Einfluss. Da sich der Kanton Zug an den Kosten der gemeindlichen Schulen mit einer Pauschale pro Schüler beteiligt, spielt der Umfang der Schulleitungsstellen bei den Gemeinden für die kantonsseitigen Bildungsausgaben keine Rolle.

Personalkosten
Die Personalkosten der Zuger Verwaltung sind Gegenstand des laufenden Entlastungsprogramms. Sie hätten mit dem Entlastungsprogramm um 13.4 Mio. Franken gekürzt werden sollen. Nach dem Nein zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen vom 27.11.16 wird dazu eine neue Auslegeordnung notwendig.  Die Personalkosten der Zuger Verwaltung bleiben Gegenstand der weiteren Sparanstrengungen des Kantons, wozu zurzeit Massnahmen erarbeitet und im Frühjahr 2017 durch den Regierungsrat zur erneuten politischen Debatte unterbreitet werden.

 

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