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08.03.2020

Projekt Anstellungsbedingungen

08.03.2020
Projekt Anstellungsbedingungen, Kurzinfo März 2020

Seit Juni 2019 läuft das (Link:) Projekt Anstellungsbedingungen. Betroffen sind neben den kantonalen Angestellten auch die kantonalen und gemeindlichen Lehrpersonen. Das prioritäre Ziel besteht darin, die von breiten Kreisen (inkl. standespolitische Gruppierungen) als unzeitgemäss empfundene Regelung der Treue- und Erfahrungszulage (TREZ) zu verändern. Die TREZ soll dazu in die Löhne eingepflegt werden. Damit kann die Berufserfahrung von anwechselnden oder auch wiedereinsteigenden Personen besser honoriert werden. Auch die Dienstaltersgeschenke sollen auf eine neue Grundlage gestellt werden (bis anhin gab es diese mit 25 bzw. 35 Berufsjahren). Für die Belange der Lehrpersonen besteht das Teilprojekt Lehrpersonen mit den beiden Arbeitsgruppen gemeindliche bzw. kantonale Lehrpersonen. Geleitet werden diese Arbeitsgruppen durch die Leiterin Amt für gemeindliche Schulen (inkl. Gemeindevertreter in der AG) sowie durch den Leiter Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule (inkl. Vertreter der Berufsschulen in der AG). Bei den Lehrpersonen sollen zusätzlich die Kündigungsfristen überprüft werden, wo gleichlange Spiesse für Arbeitgebende und Lehrpersonen das Ziel sind. Geprüft wird zudem die Einstufung der Kindergartenlehrpersonen bzw. die Möglichkeit, dass Kindergartenlehrpersonen mehr als 28 Lektionen arbeiten können, um auf die Lohnsumme einer Primarschullehrperson zu gelangen. Hier findet sich der Link zum Kantonsratsgeschäft, welches das Projekt ausgelöst hat.

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