Stand DBK Entlastungsprogramm 2015-18
Update November 2014
Vertiefung von mittel- und langfristigen Massnahmen
Am 28. Oktober 2014 hat der Regierungsrat eine Liste von über 200 Massnahmen verabschiedet, mit dem Ziel das Budget um jährlich 80–100 Millionen Franken zu entlasten. Die Direktionen, die Staatskanzlei und die Gerichte haben nun bis am 16. Januar 2015 Zeit, diese Massnahmen auf ihre Umsetzbarkeit und das effektive Sparpotenzial zu prüfen.
Der Finanzdirektor hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Personalverbände, die Gerichte und die Institutionen mit Leistungs- Subventionsvereinbarung, oder Beitragsverfügung über die Massnahmenliste vor der Medienkonferenz am 5. November 2014 informiert.
Innerhalb der DBK sind die Amtsleitenden und das DBK Sekretariat mit den Vertiefungsarbeiten in ihren Zuständigkeitsbereichen beauftragt worden. Die Massnahmen der DBK betreffen alle Bereiche (z. B. Kantonale Schulen, Bildungsverwaltung, Kultur, Zusammenarbeit mit den Gemeinden, sämtliche Subventions- und Leistungsvereinbarungen). Die Schulpräsidentenkonferenz, der LVZ, die Interessengemeinschaft Privatschulen Zug und Vertragspartner sollen bereits im Zuge der Vertiefungsarbeiten begrüsst bzw. zu Kommentaren eingeladen werden. Festgehalten werden muss, dass einmal beschlossene Massnahmen auf Gesetzesstufe oder im Falle von Verordnungen grosser Tragweite ordentliche Verfahren nach sich ziehen würden. Innerhalb dieser Verfahren kämen selbstverständlich auch die ordentlichen Mitsprachemöglichkeiten zum Tragen.
Nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse wird der Regierungsrat im Frühling 2015 entscheiden, welche Entlastungsmassnahmen weiter verfolgt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
lukas.fuerrer@zg.ch