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20.01.2015

Stand DBK Entlastungsprogramm 2015-18

20.01.2015
Die Direktion für Bildung und Kultur hat die Massnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich auf ihre Umsetzbarkeit und das effektive Sparpotenzial geprüft. Unter Führung der Finanzdirektion werden nun ...

Die Direktion für Bildung und Kultur hat die Massnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich auf ihre Umsetzbarkeit und das effektive Sparpotenzial geprüft. Unter Führung der Finanzdirektion werden nun alle Massnahmen zusammengezogen und für die Behandlung im Regierungsrat aufbereitet. Die Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten, der Lehrerinnen- und Lehrerverein des Kantons Zug sowie die Privatschulen wurden eingeladen, die Massnahmen der DBK zu kommentieren. Diese Kommentare wurden in die Massnahmenliste übernommen. Zum Terminplan geht's hier.

lukas.fuerrer@zg.ch

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