Navigieren auf Schulinfo Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Kurzinfo
  • Update Schulentwicklung gemeindliche Schulen
05.05.2015

Update Schulentwicklung gemeindliche Schulen

05.05.2015
Das Update vermittelt einen Überblick über den Stand der Zuger Schulentwicklungsprojekte im Bereich der gemeindlichen Schule. Die Informationen richten sich einerseits an die Akteure der ...

Das Update vermittelt einen Überblick über den Stand der Zuger Schulentwicklungsprojekte im Bereich der gemeindlichen Schule. Die Informationen richten sich einerseits an die Akteure der gemeindlichen Schule und vor dem Hintergrund der Herausforderungen an den Schnittstellen des Schulwesens auch an die Akteure der abnehmenden Schulen.

Von Martina Krieg*

Einführung Lehrplan 21
Der Bildungsrat hat am 1. April 2015 die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zug beschlossen. Ab Schuljahr 2019/20 werden alle Zuger Schulen mit dem Lehrplan 21 arbeiten. Der Lehrplan 21 ist eine Weiterentwicklung der bis anhin gültigen Lehrpläne des Kantons Zug und schliesst an bisherige schulische Entwicklungen an. Neu im Vergleich zu den aktuellen Zuger Lehrplänen ist die Kompetenzorientierung. Schülerinnen und Schüler erwerben nicht nur Wissen, sie müssen dieses auch in verschiedenen Situationen anwenden können.
Die Einführung des Lehrplans 21 gliedert sich in verschiedene Projekte und ist ein mehrjähriger Prozess. Eine breite Abstützung bei Vertreterinnen und Vertretern von Bildungspartnern sowie genügend Zeit für die Vorbereitungen sollen Garant für eine gelingende Einführung des neuen Lehrplans sein. In einem ersten Schritt befassen sich das Projektteam, die Resonanzgruppen und der Bildungsrat mit den Stundentafeln der Kindergarten- , der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Aufgrund der Lehrplan 21-Einführung ist eine Neubeurteilung der Stundendotationen und der Fächernomenklatur (Fächerbezeichnung) notwendig. Das Unterrichtspensum der Lehrpersonen soll nicht verändert werden. In weiteren Projekten werden die Weiterbildung, Themen der Beurteilung sowie Lehrmittelfragen angegangen werden.

Evaluation Fremdsprachen
Die von der BKZ beauftragte Evaluation der Fremdsprachen startet im Mai mit ersten Erhebungen. Mitarbeitende des Instituts für Mehrsprachigkeit der Universität Fribourg besuchen Schulen des Kantons Zug und führen Tests mit den Schülerinnen und Schülern der 6. und 8. Klassen durch, für das Fach Französisch in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen/Sprechen und Schreiben, für das Fach Englisch in den Fertigkeitsbereichen Lesen (6. und 8. Klasse) und Schreiben (8. Klasse). Ebenfalls werden Lehrpersonen und Eltern in die Untersuchungen miteinbezogen. Die Mitarbeitenden des Instituts hoffen auf das zahlreiche Mitmachen der Eltern und Erziehungsberechtigten, da ihre Rückmeldungen wesentlich für die Beantwortung der Erwartungen und Einschätzungen des Fremdsprachenunterrichts sind.

Überprüfung der Erreichung der Grundkompetenzen (ÜGK) durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
Seit der Volksabstimmung vom Mai 2006 über die Bildungsartikel sind die Kantone per Bundesverfassung zur Harmonisierung von wichtigen Eckwerten im Schulwesen verpflichtet. Dazu gehört auch die Harmonisierung der Bildungsziele. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat im Juni 2013 beschlossen, den Erreichungsgrad der nationalen Bildungsziele regelmässig zu überprüfen. Die Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK) wird die erste national durchgeführte Leistungsuntersuchung in der obligatorischen Schulzeit mit schweizerischen Messinstrumenten sein und PISA ergänzen. Alle Kantone, d. h. diejenigen, die dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind, und die Nicht-Beitritts-Kantone, haben sich entschieden, daran teilzunehmen. Diese Erhebungen starten im Frühjahr 2016 mit 25'000 Schülerinnen und Schülern aller Schularten (Sekundarschule, Realschule, Werkschule, Gymnasium) des 9. Schuljahres in Mathematik. Im Frühjahr 2017 werden sie mit Schülerinnen und Schülern des 6. Schuljahres – im Kanton Zug in Deutsch und Englisch – fortgesetzt. Da für eine differenzierte Analyse der Erhebungsergebnisse auf Kantonsebene eine Basisstichprobe von 1'000 Schülerinnen und Schüler zu testen ist, werden im Kanton Zug alle Schülerinnen und Schüler der 9. bzw. 6. Klassen in den zwei Erhebungen von 2016 und 2017 getestet. Die Erhebungen werden jeweils in den Monaten April bis Mai durchgeführt und dauern jeweils 3 Stunden.

Im Frühjahr 2015 werden in der ganzen Schweiz in 75 Schulen Piloterhebungen mit total 2'400 Schülerinnen und Schülern zur Erprobung der Durchführung sowie der Testaufgaben stattfinden. Für diese Piloterhebung wurde im Kanton Zug die Schule Sternmatt II der Schulen Baar zufällig aus allen Schweizer Schulen mit Schülerinnen und Schülern im 9. Schuljahr gezogen.

Die Ergebnisse der ÜGK sollen in erster Linie zeigen, inwieweit in den Kantonen die nationalen Bildungsziele erreicht werden. Es werden keine Aussagen über einzelne Schulen, Klassen, Lehrpersonen oder einzelne Schülerinnen und Schüler gemacht. Im Fokus steht die Evaluation der kantonalen Schulsysteme. Die definitive Granularität der Auswertung ist noch offen. Für die Kantone und Gemeinden entsteht im Bereich der gemeindlichen Schulen dann Steuerungswissen, wenn auf Stufe Gemeinde oder Gemeindeverbund ausgewertet wird. Die Frage wird auf Stufe BKZ und EDK erörtert.

Einführung der Basisschrift
Der im Kanton Zug aktuelle Lehrplan für das Fach Schrift stammt aus dem Jahr 1989, er wurde 1997 teilweise überarbeitet. An der Plenarversammlung vom 30. Oktober 2014 fasste die D-EDK folgenden Beschluss: «Die D-EDK empfiehlt den Kantonen, auf die Basisschrift in der Form umzustellen, in der sie im Kanton Luzern seit einigen Jahren erfolgreich unterrichtet wird. Die D-EDK übernimmt hierzu die Rechte an dieser Schrift vom Kanton Luzern und wird diese Schrift in Zukunft als Deutschschweizer Basisschrift bezeichnen.»

Die Basisschrift ist eine klare, schnörkellose Schrift, die es erlaubt, ökonomisch und zügig zu schreiben. Im Gegensatz zur Schweizer Schulschrift entfällt die Vorgabe, die Buchstaben zu verbinden. Es werden lediglich Verbindungen vorgeschlagen, die ein zügiges Schreiben ermöglichen.

Die PH Luzern hat im Schuljahr 2009/10 im Rahmen einer Nationalfonds-Studie die schreibmotorischen Leistungen von Kindern der 4. Klasse in Abhängigkeit vom unterrichteten Schrifttyp untersucht. Die Ergebnisse zeigen bezüglich Leserlichkeit und Geläufigkeit der Schrift eindeutige Vorteile bei der Basisschrift. Zudem bestätigt die Studie, dass die Gestaltung des Schriftunterrichts auf die Entwicklung der Schriften der Lernenden einen wesentlichen Einfluss hat.

Zahlreiche Lehrpersonen unterstützen die Einführung der Basisschrift. Sie begrüssen die Neuerung, weil viele Schülerinnen und Schüler Mühe bekunden, in der 2. Klasse neue Schriftzeichen zu lernen. Die Basisschrift ermöglicht den Kindern schneller, eine geläufige Schrift zu entwickeln. Damit wird Kapazität frei für das Üben anderer sprachlicher Fertigkeiten. Ab Juni stehen den Lehrpersonen die Module Einführung, Schrifterwerb und Schriftentwicklung als Weiterbildungsangebote zur Verfügung. Schulen können im Schuljahr 2015/16 oder spätestens 2016/17 mit der Einführung der Basisschrift in der 1. und 2. Klasse beginnen.

Sek I plus: Start mit Projektunterricht und begleitetem Studium
Die Zuger Gemeinden haben ihre Planungen zur Umsetzung des Projekts Sek I plus gemacht. Ein Grossteil der Gemeinden wird im Schuljahr 2015/2016 mit dem Projektunterricht starten. Darin werden die Schülerinnen und Schüler im ersten Semester mit kleineren Gruppen- und Einzelprojekten ins projektartige Arbeiten eingeführt. Im zweiten Semester wenden sie das Gelernte in ihrer individuellen Abschlussarbeit an. Für die Themenwahl der Abschlussarbeit sollen die vorgesehene berufliche Laufbahn sowie die individuellen Ziele und Interessen ausschlaggebend sein. Die Beurteilung der Abschlussarbeit ist Teil des Zeugnisses am Ende des 9. Schuljahres.
Ein weiteres Element, das von vielen Gemeinden im nächsten Schuljahr umgesetzt wird, ist das «begleitete Studium». Dieses ist ein neu geschaffenes Wahlfach, in dem die Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Ziele umsetzen und sich somit optimal auf die weitere berufliche Laufbahn vorbereiten können. Beispielsweise bereitet sich eine Schülerin oder ein Schüler auf den Besuch einer weiterführenden Schule vor oder schliesst wichtige schulische Lücken im Hinblick auf seine oder ihre Lehrstelle. Zur Umsetzungsplanung und zur Unterstützung der Lehrpersonen stehen den Gemeinden die kantonalen Planungshilfen zu den vier Elementen auf der Homepage Sek I plus zur Verfügung. An gleicher Stelle können auch Fragen zum Projekt gestellt werden. Die Antworten auf häufige Fragen werden publiziert.

*Martina Krieg ist Leiterin Abteilung Schulentwicklung,

 

 

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile