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12.11.2014

Update Zuger Bildungspolitik — November 2014

12.11.2014
Kein Wechsel in den Direktionen der Zuger Verwaltung Am 18. November 2014 hat der Regierungsrat die Zuteilung der Direktionen für die Amtsperiode 2015-2018 beraten. Dabei hat er auf Kontinuität und ...

Kein Wechsel in den Direktionen der Zuger Verwaltung
Am 18. November 2014 hat der Regierungsrat die Zuteilung der Direktionen für die Amtsperiode 2015-2018 beraten. Dabei hat er auf Kontinuität und Stabilität gesetzt. Alle sieben wiedergewählten Mitglieder der Regierung werden auch in den nächsten vier Jahren ihre Direktion weiterführen. «In allen Direktionen stehen grosse Projekte an, die uns fordern. Ein Führungswechsel wäre deshalb nicht optimal», erklärt der Landammann Beat Villiger den einstimmigen Entscheid der Regierung.

Direktion des Innern, Manuela Weichelt-Picard
Direktion für Bildung und Kultur, Stephan Schleiss
Volkswirtschaftsdirektion, Matthias Michel
Baudirektion, Heinz Tännler
Sicherheitsdirektion, Beat Villiger
Gesundheitsdirektion, Urs Hürlimann
Finanzdirektion, Peter Hegglin

Lehrplan 21
Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) hat den Lehrplan 21 am 7. November zur Einführung freigegeben. Die Überarbeitungsaufträge sind abgeschlossen worden,  über den ganzen Lehrplan 21 hinweg fand eine gewisse Straffung und Fokussierung statt. Nun entscheidet jeder Kanton gemäss den eigenen Rechtsgrundlagen über die Einführung im Kanton.
Die DBK hat die Freigabe abgewartet, es folgt nun eine Auslegeordnung zum weiteren Vorgehen. Dieses besteht möglicherweise darin, dass der LP 21 in den Kernfächern Mathe, Deutsch und Fremdsprachen relativ rasch übernommen wird. In den anderen Fächern, wo teilweise auch die Lehrmittel noch nicht vorliegen, besteht hingegen kein Grund zur Eile. Der dannzumal neu konstituierte Bildungsrat wird im Frühjahr 2015 über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Einführung des LP 21 muss auf jeden Fall kostenneutral im Rahmen der jährlichen Budgets für Weiterbildung und Lehrmittel stattfinden. Zusätzliche Lektionen sind nicht geplant, Umgruppierungen innerhalb der bestehenden Lektionen sind möglich.

Beschleunigung Projekt Sek I plus
Mit Postulat vom 11. September 2014 lädt Kantonsrat Silvan Hotz (CVP, Baar) den Regierungsrat ein, auf seinen Beschluss vom 24. Juni 2014 betreffend Zustimmung zum Beschluss des Bildungsrates zu den Umsetzungskosten des Projekts „Sek I plus: Neugestaltung 9. Schuljahr"  zurückzukommen und den Bildungsrat einzuladen, das Erforderliche zu unternehmen, um das Schuljahr für den definitiven Regelbetrieb des Projekts um mindestens 3 Jahre (Schuljahr 2018/19 oder Schuljahr 2017/2018) nach vorne zu verschieben (Vorlage Nr. 2432.1 - 14761). Der Kantonsrat hat das Postulat an seiner Sitzung vom 25. September 2014 an den Regierungsrat überwiesen. Federführend ist die DBK. Das Geschäft liegt im Zeitplan und wird Ende November im Regierungsrat behandelt.

Schulgesetz Teilrevision II und Lehrpersonalgesetz
Die Beratungen der Bildungskommission wurden im Sommer abgeschlossen. Der Bericht des Präsidenten der Bildungskommission zum Schulgesetz wurde Mitte November an die Staatskanzlei übermittelt und wird anfangs Dezember versandt. Nächste Station ist die Stawiko, welche die Vorlage auf die finanziellen Auswirkungen überprüft. Da die Stawiko erst 2015 wieder tagt, ist unklar, ob der Termin für das per August 2015 geplante Inkrafttreten eingehalten werden kann. Falls nicht, müssten laufende Schulversuche entsprechend verlängert werden.
Für das Lehrpersonalgesetz ist Inkrafttreten per August 2016 geplant, hier ist der Bericht der Bildungskommission noch ausstehend.
Zur Erinnerung: Wichtige Diskussionspunkte beim Schulgesetz sind die Klassengrössen, die Einführung einer sprachlichen Frühförderung sowie die Zukunft der Basis- und Grundstufe. Beim Lehrpersonalgesetz steht die Frage nach einer Anpassung der Anzahl Unterrichtslektionen der Zuger Lehrpersonen an die Situation der Lehrpersonen in den umliegenden Kantonen im Zentrum.

Initiative Ja zur Mundart
Die Initiative der SVP fordert eine Ergänzung des Schulgesetzes (§ 14 Absätze 4 und 5 BGS, 412.11). Dabei soll festgelegt werden, dass im Kindergraten und in der Primarschule der Unterricht für die Fächer Musik, Bildnerisches und Handwerkliches Gestalten sowie im Sport in Mundart erfolgen soll. Die Staatskanzlei hat die Initiative auf ihre Rechtsgültigkeit hin geprüft. Inzwischen überwies sie der Kantonsrat an seiner Sitzung vom 25. September zu Bericht und Antrag an den Regierungsrat. Die Federführung wurde der DBK übertragen, welche auch Stellungnahmen einholen wird (bpsw. PH Zug). Der Zeitplan für die Behandlung wurde noch nicht festgelegt.

Anstellung nur mit aktuellem Strafregisterauszug
In Sachen Motion Thomas Werner (SVP) betreffend Anstellung von Lehrpersonal nur mit aktuellem Strafregisterauszug wurden die Gemeinden zu einer Stellungnahme eingeladen. Die Antworten sind Mitte November auf der DBK eingetroffen und werden nun zuhanden des Regierungsrats aufbereitet. Eine erste Sichtung der Antworten ergibt, dass die Gemeinden das Anliegen grundsätzlich unterstützen. Der Regierungsrat will auch aufgrund der Rückmeldungen der Gemeinden über seinen Antrag an den Kantonsrat befinden. Das Geschäft liegt im Zeitplan.

Postulat Ausbildung von Generalisten als Primarlehrer
Das Postulat von Jürg Messmer, Beni Riedi, Roland von Burg und Thomas Wyss (alle SVP) betreffend volle Unterrichtsbefähigung der Absolventen der PH Zug für alle Fächer (sprich: Ausbildung von Generalisten als Primarlehrer) wurde am 13. November im Kantonsrat erheblich erklärt, aber noch nicht abgeschrieben.  Absolventinnen und Absolventen der PH Zug sollen grundsätzlich wieder zu Allroundern ausgebildet werden. Die DBK wurde beauftragt, eine Variante für die Umsetzung des Postulats zu erarbeiten und dabei auch der Kostenfrage besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Ein Zeitplan für die Umsetzung liegt vor, die ersten Allrounder werden allenfalls schon im Herbst 2016 ihren Lehrgang antreten können. Die Abschreibung (definitive Erledigung im Kantonsrat) erfolgt mit dem Abschlussbericht.

Richt- und Höchstzahlen in den Realschulklassen
Mittels einer kleinen Anfrage wollte Kantonsrat Zari Dzaferi (SP) vom Regierungsrat wissen, wie sich dieser zu den Richt- und Höchstzahlen in den Realschulklassen stellt. Weitere Fragen betrafen die Situation der Realschulklassen, welche durch die Integration unter besonderem Druck stünden. Die kleine Anfrage stand im Zusammenhang mit den damaligen Beratungen zum Schulgesetz. Der Regierungsrat stellt in seiner Antwort einleitend fest, dass eine verbindliche Rechtsgrundlage fehlt, die es dem Kanton erlauben würde, die entsprechenden Zahlen von den Gemeinden einzuverlangen. Hier geht's zur Antwort des Regierungsrats.

Entlastungsprogramm 2015-2018
Siehe hier.

Ausbauten Mittelschulen
Kantonschule Zug: Zusätzlich zum bereits beschlossenen Schulprovisorium sollen der Kanti Zug neue Sporthallen zur Verfügung gestellt werden. Der Regierungsrat hat dem Auftrag des Kantonsrats entsprechend den Bau einer Dreifachsporthalle mit Zuschauerbereich im Umfang von 18,7 Millionen Franken zwei Einzelturnhallen mit Kosten von 10,5 Millionen Franken gegenübergestellt. Nach vertieften Abklärungen sprach er sich trotz einer Beteiligung der Stadt Zug mit 3 Millionen Franken an der Dreifachsporthalle für den Bau der zwei Einzelturnhallen aus. Dieser Entscheid war in erster Linie finanziell begründet. An der Sitzung des Kantonsrats vom 13. November sprach sich dieser hingegen für die Dreifachsporthalle aus. Der definitive Entscheid fällt in zweiter Lesung, voraussichtlich an der KR-Sitzung vom 29. Januar 2015. Der Regierungsrat wurde vom KR beauftragt, vorher die Belegung der bestehenden Zuger Turnhallen zu erheben.

Kantonsschule Menzingen: Am 28. August 2014 hat der Kantonsrat einen Objektkredit für den Landerwerb und für die Realisierung von Neu- und Umbauten für die Kantonsschule Menzingen gesprochen. Die Referendumsfrist lief am 4. November 2014 ungenutzt ab. Damit können die Vorbereitungsarbeiten zu Ausführungsplanung und Submissionen starten.

Evaluation Fremdsprachen
Die BKZ (Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz) hat das Institut für Mehrsprachigkeit der Universität Fribourg mit vier Teilaufträgen beauftragt:

  1. Leistungsmessung im Fach Französisch am Ende der Primarstufe und am Ende des 8. Schuljahres.
  2. Vergleichende Leistungsmessung zu ausgewählten Bereichen der kommunikativen Sprachfertigkeit im Fach Englisch im 8. Schuljahr.
  3. Erhebung der Schüler- und Schülerinnenmotivation zum Lernen der beiden Sprachen als auch zu ihren Selbtswirksamkeitserwartungen.
  4. Beruflicher Hintergrund der Lehrpersonen, deren Motivation für den Sprachenunterricht sowie deren Selbstbild als Unterrichtende dieser Sprachen.

Aufgrund eines Postulats der CVP-Fraktion und der Interpellation zweier Kantonsräte (Alternative die Grünen) entschied der Regierungsrat am 29. Oktober 2013 eine Erweiterung der Evaluation in Auftrag zu geben. Im Herbst und Winter 2014/15 wird die Evaluation in Zusammenarbeit mit der Begleitgruppe der BKZ geplant. Im Kanton Zug wird zusätzlich eine vergleichende Leistungsmessung in den 6. Klassen im Bereich Leseverstehen vorgenommen sowie die Erwartungen und Einschätzungen der Eltern an den Fremdsprachenunterricht abgefragt. Die Erhebungen in den Klassen sind ab Mai 2015 geplant, der Schlussbericht wird im Dezember 2015 vorliegen.

Anerkennung des Heilpädagogischen Dienstes und der Sonderschulen durch den Kanton Zug
Die DBK entscheidet über die Anerkennung, Anpassungen der Anerkennung und kann Anerkennungen aufheben. Die Zuger Sonderschulen verfügen bereits über IV-Anerkennungen. Diese müssen durch den Kanton Zug erneuert werden, da sich die IV ganz aus der Sonderschulung zurückgezogen hat. Die Grundlage der neuen Anerkennungen bildet der Bedarf des Kantons Zug sowie die Qualitätskriterien der IVSE und der EDK für Anbietende. Für die Sonderschulen bedeutet dieser Vorgang unter anderem, dass sie eine interne Qualitätssicherung aufbauen, darüber berichten und sie belegen können. Zudem werden die Sonderschulen im Rahmen der Anerkennung dazu aufgefordert, ein Rahmenkonzept zu erstellen.

Betriebsbewilligung Kollegium St. Michael
Die Direktion für Bildung und Kultur ist für die Bewilligung der Internate der Privat- und Sonderschulen zuständig und übt die Aufsicht über diese Betriebe aus. Im Auftrag der DBK besuchen Fachleute der Direktion des Innern die Internate in der Regel alle zwei Jahre oder sonst bei allfälligen Änderungen, um zu überprüfen, ob die Bewilligungsvoraussetzungen noch erfüllt sind. Aufgrund des Leitungswechsels hat die DBK mit der Verfügung vom 1. Oktober 2014 der Privatschule Kollegium St. Michael eine entsprechende Ergänzung zur Betriebsbewilligung erteilt.

lukas.fuerrer@zg.ch

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