Navigieren auf Schulinfo Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Schule
  • Übertritt I: Hohe Einigkeit und Augenmerk auf Werkschule
24.06.2014

Übertritt I: Hohe Einigkeit und Augenmerk auf Werkschule

24.06.2014
Der Übertritt I betrifft den Übertritt zwischen der Primarschule und der Sekundarstufe I. Im Folgenden werden zentrale Befunde des Zuger Übertrittsverfahrens 2014 thematisiert. Von Markus Kunz ...
Bild Legende:

Der Übertritt I betrifft den Übertritt zwischen der Primarschule und der Sekundarstufe I. Im Folgenden werden zentrale Befunde des Zuger Übertrittsverfahrens 2014 thematisiert.

Von Markus Kunz

2014 waren insgesamt 1'249 Schülerinnen und Schüler am Übertrittsverfahren I beteiligt und damit 61 weniger als im letzten Schuljahr. Bei den Zuweisungsgesprächen in den gemeindlichen Schulen konnte grossmehrheitlich eine Einigung erzielt werden. In 96.8 % aller Zuweisungsgespräche konnten sich Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen über eine Zuweisung des Kindes in eine Schulart der Sekundarstufe I einigen. Bei 40 Kindern (3.2 %) musste die Übertrittskommission I infolge fehlender Einigung entscheiden. Der Ausländeranteil stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1.5 % auf 29.4 %. Der Mädchenanteil verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Abnahme (0.5 %).

Die Zuweisungsergebnisse präsentieren sich folgendermassen:

Quoten Gymnasium

  • Eintrittsquote
    Mit einer Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium von 18.7 % liegt die Quote im Schnitt des langjährigen Mittelwertes (18.73 %) und im Bereich des von der Direktion für Bildung und Kultur sowie der Regierung geforderten Niveaus. Im vorherigen Verfahren stieg die Quote erstmals seit 20 Jahren über 20 %, was zur Folge hatte, dass an der Kantonsschule erstmals vierzehn 1. Klassen gebildet werden mussten.  
  • Mädchenquote
    Bis dato war der Mädchen- und Knabenanteil der dem Gymnasium zugewiesenen Schülerinnen und Schüler recht ausgewogen. Der Trend aus anderen Kantonen, wonach der Mädchenanteil an den Langzeitgymnasien deutlich höher ist als der Knabenanteil, konnte im Kanton Zug nicht in selbem Masse bestätigt werden. 2006 bis 2008 war der Mädchenanteil leicht höher, 2009 bis 2011 der Knabenanteil und 2012 bis 2013 wieder der Mädchenanteil. Die Quote lag meist ca. 1.5 und 4 % auseinander, einmal im Jahr 2012 sogar 8 %. Im Verfahren 2014 ist die Quote der Mädchen, die dem Gymnasium zugewiesen wurden, nun deutlich gestiegen. Mit 57.3 % Mädchen wurden im Verfahren 2014 erstmals knapp 15 % mehr Mädchen als Knaben dem Gymnasium zugewiesen.
  • Drop-out-Quote
    Die Übertrittskommission I erfasste – rückwirkend seit dem Zuweisungsjahr 2004 – aufgrund der Austrittsschreiben der Kantonsschule Zug alle Schülerinnen und Schüler, welche das Langzeitgymnasium in Zug in der 1. oder 2. Klasse des Untergymnasiums verlassen hatten. Es wird unterschieden zwischen Nicht-Promovierung, bei welcher die Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen müssen, und freiwilligen Austritten, welche auf Wunsch der Erziehungsberechtigten oder der Schülerin, des Schülers erfolgen.
  • Drop-out bei Nicht-Promovierung
    Die eigentliche Drop-out-Quote des Langzeitgymnasiums fällt im interkantonalen Vergleich eher bescheiden aus. Im Schnitt der erfassten Jahre müssen ca. je 1.5 % der Schülerinnen und Schüler die Kantonsschule nach dem 1. und nach dem 2. Jahr des Untergymnasiums verlassen. Diese Quote lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Übertrittsverfahren die "richtigen" Schülerinnen und Schüler dem Gymnasium zuweist. Nur einer kleiner Teil der zugewiesenen Jugendlichen vermag die Anforderungen des Langzeitgymnasiums nicht zu erfüllen. Die Nachhaltigkeit der entsprechenden Zuweisungsentscheide — als Indiz für die Zuweisungsgenauigkeit — ist beachtlich.

Drop-out-Quote bei Nicht-Promovierung:

  • Drop-out bei freiwilligen Austritten
    Bis 2007 erfolgten freiwillige Austritte aufgrund schulischer Probleme überwiegend aus der 1. Klasse des Untergymnasiums. Ab Zuweisungsjahr 2009 nehmen die freiwilligen Austritte aus der 2. Klasse aufgrund schulischer Probleme im Verhältnis zu.

Drop-out-Quote bei freiwilligen Austritten aufgrund schulischer Probleme:

Fehlende Einigungen
Mit einer Quote von 3.2 % fehlenden Einigungen hatte die Übertrittskommission I in 40 Fällen über die Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I zu entscheiden. Diese Quote liegt im Schnitt der letzten Jahre.

  • Einfluss der Grösse der Gemeinde auf Anzahl fehlende Einigungen
    Im langjährigen Vergleich zeigt sich, dass die grossen Zuger Gemeinden am meisten fehlende Einigungen "produzieren". Bei den kleinen Gemeinden fällt der Anteil an fehlenden Einigungen hingegen sehr bescheiden aus. So auch im Verfahren 2014, in welchem drei kleine und kleinere Gemeinden gar keine fehlenden Einigungen zu verzeichnen hatten. Die Zahlen belegen es: Die Grösse der Gemeinde korreliert insofern mit der Grösse der Quote an fehlenden Einigungen. Der Grund für diesen Sachverhalt wurde bis anhin nicht wissenschaftlich untersucht. Die Vermutung liegt allerdings nahe, dass die Anonymität in den grossen Gemeinden mit den Städten grösser ist als in den kleineren Dörfern.
  • "Ansteckende" fehlende Einigungen
    Auch im Verfahren 2014 wird bestätigt, dass fehlende Einigungen in der Klasse "ansteckend" sind. Das Phänomen der Mehrfach-Fehlenden-Einigungen in ein und derselben Klasse hat sich in einem Drittel sämtlicher Klassen mit fehlenden Einigungen wiederholt manifestiert. In diesen Klassen kamen zwei bis vier fehlende Einigungen zustande.
  • Statistik der fehlenden Einigungen
    Mädchen-Knaben-Anteile
    Im laufenden Verfahren hat sich gezeigt, dass deutlich weniger Mädchen und deren Erziehungsberechtigte sich zu einer fehlenden Einigung entschieden haben als Knaben und deren Erziehungsberechtigte. Somit hat im Vergleich zum vergangenen Jahr der prozentuale Anteil an fehlenden Einigungen bei den Knaben zugenommen.
    Schweizer-Ausländer-Anteile

    Das prozentuale Verhältnis von Schweizern und Ausländern bei den fehlenden Einigungen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren verändert. Während gesamthaft 29.4 % ausländische Kinder das Übertrittsverfahren I durchlaufen haben, beträgt die Quote der fehlenden Einigungen in dieser Gruppe 20 %. Verglichen mit dem letztjährigen Verfahren ist eine deutliche Abnahme der fehlenden Einigungen bei Ausländern von 10 % zu verzeichnen.
    Verteilung der fehlenden Einigungen auf die Bereiche
    Die Zuweisungsquoten der Jugendlichen in die Sekundar- und Realschule (42.8 % + 21.0 % = 63.8 %) entsprechen im laufenden Verfahren ungefähr der prozentualen Quote an fehlenden Einigungen im Bereich Realschule-Sekundarschule (60 %). Ausgehend von einer Zuweisungsquote von 18.7 % ans Gymnasium liegt der Prozentsatz der fehlenden Einigungen in diesem Bereich leicht über dem zweifachen Wert. 40 % der fehlenden Einigungen ergeben sich im Bereich Sekundarschule-Gymnasium.
    Entscheide der Übertrittskommission I
    Bei den Entscheiden der Übertrittskommission wurde in einem Achtel aller Fälle im Sinne der Eltern und des Kindes entschieden. Dieser Anteil ist repräsentativ für diese Quote. Mit beinahe einem Viertel der Entscheide zugunsten der Kinder und der Eltern wurde im Verfahren 2013 ein Höchstwert in dieser Hinsicht erzielt. In den überwiegenden Fällen entscheidet insofern die Übertrittskommission gleich wie die Lehrpersonen entschieden hätten. Im Verfahren 2014 wurde — wie in den letzten Jahren — keine Beschwerde gegen die Entscheide der Übertrittskommission I eingereicht.

Handlungsbedarf bei Zuweisungsverfahren in Werkschulen
Die Zuweisungsquote in die Werkschule hat in den letzten Jahren markant abgenommen. Die Übertrittskommission I hat festgestellt, dass in den meisten Gemeinden keine Zuweisungen mehr in Werkschulen erfolgen. Im Verfahren 2014 wurden im ganzen Kanton noch gerade zwei Schülerinnen (0.2 %) der Werkschule zugewiesen, obwohl im Vergleich zu anderen Jahren in der Regel zwischen 25 und 40 Schülerinnen und Schülern zugewiesen wurden (vgl. nachfolgende Grafik). Das längjährige Mittel bei den Zuweisungen in die Werkschule beträgt 2.1 %.

Entwicklung der Zuweisungsquote in die Werkschule:

Offenbar hat sich durch die Integration das Verständnis über die Zuweisungspraxis verändert, obwohl das Verfahren von offizieller Seite nie geändert wurde. Dadurch, dass die meisten Gemeinden die Werkschule als separates Gefäss abgeschafft haben, meinen nun die allermeisten Involvierten, dass die Jugendlichen deshalb der Realschule zuzuweisen seien. Die Lehrpersonen füllen aus diesem Grunde im Rahmen des Übertrittsverfahrens I einen Zuweisungsentscheid in die Realschule aus. Diese Praxis und dieses Verständnis des Zuweisungsprozederes sind falsch, gründen sie doch auf der unzutreffenden Annahme, nur weil die Werkschule nicht mehr separativ geführt werde, existiere diese Schulart nicht mehr. Die Gemeinden sind jedoch verpflichtet, eine Werk-, Real- und Sekundarschule zu führen. Schritte zur Optimierung dieser Situation werden zurzeit mit der Rektorenkonferenz und dem Bildungsrat des Kantons Zug besprochen. Eine Kommunikation der nötigen Massnahmen erfolgt auf Beginn des neuen Schuljahres.

Markus Kunz ist Leiter der Abteilung Schulaufsicht beim Amt für gemeindliche Schulen der Bildungsdirektion und Präsident der Übertrittskommission I. Markus.kunz@zg.ch


Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile