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28.09.2017

Informationen zum Schulrecht erschienen

28.09.2017
Das grosse Interesse am Fokusthema «Schule und Recht» zeigte, dass schulrechtliche Fragen hoch im Kurs sind. Die Direktion für Bildung und Kultur sammelt solche Fragen und informiert regelmässig ...
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Das grosse Interesse am Fokusthema «Schule und Recht» zeigte, dass schulrechtliche Fragen hoch im Kurs sind. Die Direktion für Bildung und Kultur sammelt solche Fragen und informiert regelmässig über die Antworten.

Von Alexander Lioris*

Soeben sind die Informationen zum Schulrecht 2015/2016 erschienen. Die Informationen zum Schulrecht 2015/2016 geben einen Einblick in ausgewählte Abklärungen, Auskünfte und Entscheide, welche in den vergangenen zwei Jahren im Bereich der gemeindlichen Schulen getätigt, erteilt bzw. getroffen wurden. Auch die Schulaufsicht sammelt Fragen und Antworten zum Schulrecht und macht sie online zugänglich.

Juristische Texte lesen sich mitunter nicht ganz einfach, auch wenn wir uns in der Schweiz um eine verständliche Rechtssprache bemühen. Umgekehrt ist die Juristerei ein effizientes und effektives Werkzeug, um komplexen Sachverhalten auf die Schliche zu kommen. Die geschilderten Fälle können exemplarisch gelesen werden. Sie können aber auch aus allgemeiner Sicht gelesen werden, um sich mit der juristischen Denkweise vertraut zu machen.

Schon ein wenig "Juristisches Denken" kann dabei helfen, entspannter durch den Schulalltag zu gehen. Ich denke da beispielsweise an die klassische "Drohung" mit dem Anwalt. Solche Ankündigungen hören wir ab und zu, auch wenn tatsächlich mehr angekündigt als umgesetzt wird.

Selbstverständlich dürfen Eltern jederzeit einen Anwalt nehmen. Im Kontakt mit der Schule dürfen sie sich sogar von ihm vertreten lassen. Also nicht leer schlucken, wenn eine solche "Drohung" kommt, sondern den Eltern eröffnen, dass dieser Schritt durchaus ihr Recht sei.

Nimmt dann doch einmal ein Anwalt an einem Elterngespräch teil, dann ist auch das kein Grund zur Panik. Zwei Massnahmen empfehlen sich: erstens muss das Gespräch sauber dokumentiert werden. Gerade in einem Streitfall lohnt es sich, dass ein Kurzprotokoll oder eine Aktennotiz von beiden Parteien bereinigt und gegebenenfalls unterzeichnet wird. Als zweite Massnahme empfiehlt es sich, eine zweite Lehrperson oder auch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter ans Gespräch einzuladen, damit das Zeugenverhältnis ausgeglichen ist. Sind diese zwei Punkte erfüllt, kann man das Elterngespräch genau so durchführen wie jedes andere Elterngespräch auch.

Die Informationen zum Schulrecht finden sich (Link:) beim Rechtsdienst der Bildungsdirektion. Eine Sammlung  von Antworten zum Schulrecht findet sich (Link:) bei der Schulaufsicht.

*Alexander Lioris ist stellvertretender Generalsekretär und Leiter Rechtsdienst der Direktion für Bildung und Kultur

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