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19.08.2014

Informationen zum Übertrittsverfahren I

19.08.2014
Von Markus Kunz, Präsident Übertrittskommission I Broschüre «Übertritte» Rund 7'000 Exemplare der Broschüre "Übertritte" wurden im Schuljahr 2013/14 von den Lehrpersonen der Mittelstufe II und ...
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Von Markus Kunz, Präsident Übertrittskommission I

Broschüre «Übertritte»
Rund 7'000 Exemplare der Broschüre "Übertritte" wurden im Schuljahr 2013/14 von den Lehrpersonen der Mittelstufe II und der Sekundarschulen sowie von den kantonalen Mittelschulen bezogen. Die Auflage 2013 ist deshalb in Kürze vergriffen, weshalb 2014 eine Neuauflage gedruckt werden musste. Die Auflage 2014 beinhaltet lediglich einige kleinere materielle Änderungen gegenüber der Auflage 2013. Restposten der Auflage 2013 können deshalb weiterhin abgegeben werden. Die Broschüre wird fortan allen Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern der 5. Primarklasse sowie der 1. Klasse der Sekundarschule zu Beginn des Schuljahres abgegeben.

Formulare «Zuweisungsentscheide» und «Fehlende Einigung»
Zu Beginn des neuen Schuljahres werden die Formulare «Zuweisungsentscheid» und «Fehlende Einigung» in sämtlichen elf Sprachen angepasst und neu gedruckt. Die neuen Formulare können bei der Lehrmittelzentrale ca. nach den Herbstferien bezogen werden. Aufgrund des Handlungsbedarfs im Zuweisungsverfahren in die Werkschulen - sowohl in die in der Realschule integrativ als auch in die separativ geführten - wird eine Präzisierung der beiden Formulare im Lösungsprozess als unterstützend und zielführend erachtet. Die diesbezüglichen Hintergründe werden im Artikel «Übertritt I: Hohe Einigkeit und Augenmerk auf Werkschule» in der Schulinfo Zug beschrieben. Weiterführende Informationen und Begleitschreiben werden zu Beginn des Schuljahres 2014/15 allen vom Verfahren betroffenen Lehrpersonen und den Schulleitungen zugestellt.

Kantonsschulen Zug und Menzingen
a)     Einteilung in die Kantonsschulen Zug und Menzingen
Ab Schuljahr 2015/16 führt die Kantonsschule Menzingen (früher «Kantonales Gymnasium Menzingen kgm») nebst dem Kurzzeitgymnasium ebenfalls ein Langzeitgymnasium. Ab diesem Zeitpunkt existieren im Kanton Zug zwei Kantonsschulen mit Langzeitgymnasien. An der Zuweisungspraxis im Rahmen des Übertrittsverfahrens I ändert sich diesbezüglich jedoch nichts. Werden Schülerinnen und Schüler in der 6. Primarklasse dem Gymnasium zugewiesen, erfolgt dies weiterhin unabhängig vom Standort der Kantonsschule. Der Zuweisungsentscheid lautet insofern «Langzeitgymnasium». Der Lead bei der Einteilung der dem Langzeitgymnasium zugewiesenen Schülerinnen und Schüler auf die beiden Kantonsschulen in Zug und in Menzingen obliegt nach der Übermittlung der definitiven Zuweisungen (CSV- und Excel-Files) dem «Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule». Die Lehrpersonen der Mittelstufe II sind in diesem Prozess nicht involviert.

Selbstverständlich empfiehlt es sich, an der Orientierungsveranstaltung zum Übertrittsverfahren I alle Eltern nochmals auch in diesem Rahmen über die beiden Kantonsschulen in Zug und Menzingen zu informieren.

b)    Informationsveranstaltungen sowie Besuchs- und Schnuppertage
Die Kantonsschule Zug und die Kantonsschule Menzingen führen von Oktober 2014 bis Januar 2015 verschiedene Orientierungsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklasse, welche sich für das Gymnasium interessieren, sowie deren Eltern und teilweise deren Klassenlehrpersonen an. Ebenfalls bieten beide Kantonsschulen von Ende Oktober 2014 bis Ende Februar 2015 an verschiedenen Besuchs- und Schnupper(halb-)tagen die Möglichkeit, den Unterricht an ihren Schulen kennen zu lernen. Für die dem Langzeitgymnasium definitiv zugewiesenen Schülerinnen und Schüler findet an der Kantonsschule Zug anfangs April und an der Kantonsschule Menzingen Ende April eine weitere Orientierungsveranstaltung statt. Beachten Sie bitte die diesbezüglichen Terminlisten (Übertritt I sowie Übertritt II) und allenfalls die entsprechenden Anmeldemodalitäten. Diese werden in der Schulinfo Zug oder auf der Website der Schulaufsicht (www.zg.ch/schulaufsicht, Suchbegriff: Termine im Übertrittsverfahren) publiziert.

 Termine Übertritt I Schuljahr 2014/15 (Teil 1)

Termine Übertritt I Schuljahr 2014/15 (Teil 2)

Fragen und Hinweise zum Übertritt I nimmt Markus Kunz gerne entgegen: markus.kunz@zg.ch, 041 728 31 51.

Weitere Informationen

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