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10.06.2015

Übertritte 2015 — Zahlen, Erkenntnisse, Konsequenzen

Die diesjährigen Übertrittsverfahren I und II waren gekennzeichnet von einem hohen Wert einvernehmlich und gemeinsam gefällter Zuweisungsentscheide von Lehrpersonen und Eltern sowie der engagierten ...
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Die diesjährigen Übertrittsverfahren I und II waren gekennzeichnet von einem hohen Wert einvernehmlich und gemeinsam gefällter Zuweisungsentscheide von Lehrpersonen und Eltern sowie der engagierten und herausfordernden Korrektur des Zuweisungsverfahrens in die Werkschulen. Erstmals wurden Schülerinnen und Schüler ans Langzeitgymnasium am Standort Menzingen zugewiesen.

Von Markus Kunz und Claudia Lanter*

Seit 1993 kennt der Kanton Zug den prüfungsfreien Übertritt I von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. 2014 wurde der Übertritt II von der Sekundarstufe I an die kantonalen Mittelschulen an den Übertritt I angepasst.

Mit dem Start des neuen Langzeitgymnasiums in Menzingen verfügt der Kanton Zug neu über zwei Standorte für diesen Ausbildungsweg. Das erstmals durchgeführte Zuteilungsverfahren an die beiden Zuger Langzeitgymnasien führt ab dem kommenden Schuljahr zu elf neuen Klassen in Zug und zu zwei Klassen in Menzingen.

Übertrittsverfahren I
1222 Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse haben im laufenden Schuljahr das Übertrittsver-fahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I absolviert. Es handelt es sich um einen geburtenschwächeren Jahrgang. Der geburtenstärkste Jahrgang war im Schuljahr 2012/13 mit 1310 Schülerinnen und Schüler zu verzeichnen. Der Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler erreicht mit 29.5 % eine Höchstmarke. 97.2 % aller Eltern und Kinder konnten sich mit den Lehrpersonen über eine Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I einigen.


(Die Grafik kann mit Rechtsklick und "Grafik anzeigen" vergrössert werden)

Zuweisung ins Langzeitgymnasium
Die vom Regierungsrat unter Beobachtung stehende Eintrittsquote ins Langzeitgymnasium liegt zum zweiten Mal in der Geschichte des prüfungsfreien Übertrittsverfahrens mit 20.5% über der 20 %-Schwelle. Es wurden auf das kommende Schuljahr hin somit 250 Schülerinnen und Schüler dem Langzeitgymnasium zugewiesen. Der geburtenschwächere Jahrgang wirkt mit Blick auf die absoluten Zahlen dämpfend.

Bei der Auswertung der Zuweisungsquoten der einzelnen Gemeinden zeigt sich, dass die Stadt Zug eine deutlich tiefere Gymi-Eintrittsquote (23.5 %) ausweist als in vergangenen Jahren (zwischen 28 und 30 %). Auch andere Gemeinden liegen mit ihren Quoten in einem moderaten Rahmen, wie bspw. Baar (19 %), andere Gemeinden wie Menzingen (6.8 %), Steinhausen (15.4 %) und Neuheim (10.7 %) haben eher tiefe Quoten. Die hohen Zuweisungsquoten ins Langzeitgymnasium einiger anderer Gemeinden fallen jedoch auf, insbesondere diejenigen von Hünenberg (33.7 %), Walchwil (33.3 %) und Risch (28.3 %). Die entsprechenden Entwicklungen werden in den kommenden Schuljahren beobachtet.

Der Regierungsrat beabsichtigt, in seinem Rahmenbeschluss zum Entlastungsprogramm 2015-2018 Massnahmen umzusetzen, um bei den Übertrittsverfahren – sowohl von der Primarstufe in die Sekundarstufe I als auch von der Sekundarschule in die Sekundarstufe II – stärker zu steuern und zu selektionieren. Diesbezüglich stehen die Implementierung eines Orientierungswertes (Notendurchschnittswert von Deutsch, Mathematik sowie Mensch und Umwelt) bei der Zuweisung ins Langzeitgymnasium, aber auch flächendeckende und verbindliche Vergleichstests zur Diskussion.

Der Mädchenanteil der dem Gymnasium zugewiesenen Jugendlichen erreicht mit 58 % einen Höchstwert. Nachdem sich die Geschlechterquoten beim Eintritt in die Kantonsschule lange Jahre recht ausgeglichen präsentierten, zeigt sich im letzten und in diesem Jahr eine deutliche Verlagerung zu mehr Mädchen. Und dies obwohl der ganze Jahrgang im laufenden Schuljahr (1222 Schülerinnen und Schüler) insgesamt 4.2 % mehr Knaben als Mädchen hervorbringt.

Zuweisung in Werkschulen – Interventionen wirken
Die seit April 2013 verstärkten Bemühungen um eine Korrektur der fehlentwickelten Zuwei-sungspraxis in die Werkschulen – sei es in die integrative oder separative Schulungsform dieser Schulart – bewähren sich. Es wurden 28 Schülerinnen und Schüler auf das kommende Schuljahr hin der Werkschule (im Vorjahr lediglich 2, d. h. 0.2 %) zugewiesen. Dies entspricht einem Gesamtprozentsatz von 2.3 %. Dieser Sachverhalt belegt, dass die Gemeinden und insbesondere die zuweisenden Lehrpersonen den Handlungsbedarf erkannt und die nötigen Schritte zur Korrektur unternommen haben. Die falsche Deklaration der Schulart führte in den Vorjahren zu Problemen, welche sich auf die Berufsbildung ausgewirkt hatten.

Entscheide der Übertrittskommission I
Bei 2.8 % aller Zuweisungsgespräche konnten sich Eltern und Lehrpersonen über eine Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I nicht einigen. Dieser Prozentsatz liegt seit Jahren erstmals wieder unter 3 %. Insofern war die Übertrittskommission I in 34 Fällen für den Zuwei-sungsentscheid zuständig. Sie traf diesen nach eingehender Prüfung der Vorakten und aufgrund eigener Abklärungen (Abklärungstest) sowie nach einem Gespräch mit den Eltern und dem Kind. Zwei Schülerinnen und Schüler (6%) wurden in der Folge gemäss Wunsch der Eltern bzw. des Kindes zugewiesen.

Übertrittsverfahren II
173 Sekundarschülerinnen und -schüler haben sich per Schuljahr 2015/16 an einer kantonalen Mittelschule angemeldet (Vorjahr: 155). Rund die Hälfte der Schülerinnen und Schüler (87) wird die Kantonsschule Menzingen (KSM) besuchen, was einer Zunahme von ca. 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr (82) entspricht. Deutlich mehr Anmeldungen hat die Fachmittelschule (FMS) zu verzeichnen. So steigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler von 34 (Vorjahr) auf 54 an, was einer Zunahme von ca. 60 Prozent entspricht. In die Wirtschaftsmittelschule (WMS) werden 32 Schülerinnen und Schüler eintreten (Vorjahr: 39), was einen Rückgang von rund 18 Prozent bedeutet.

Fast alle an die KSM zugewiesenen Schülerinnen und Schüler haben das Übertrittsverfahren II durchlaufen. In zwei Fällen erfolgten die Übertritte aus Gymnasien.
42 Schülerinnen und Schüler haben einen Zuweisungsentscheid für die FMS erhalten. Eine Schülerin hat erfolgreich den Abklärungstest absolviert. Die restlichen Schülerinnen und Schüler (11) haben insbesondere ausserkantonale Schulen besucht oder wechseln von einem Zuger Gymnasium (KSZ und KSM) an die FMS.
21 Schülerinnen und Schüler sind durch das Übertrittsverfahren an die WMS zugewiesen worden. Die Herkunftsschulen der übrigen 11 Schülerinnen und Schüler sind Brückenangebote (3), Kantonsschulen (3), Aargauer Bezirksschulen (3) und weitere ausserkantonale Schulen (2).

Abklärungstest Übertritt II
Das neue Übertrittsverfahren hat sich auch im aktuellen Schuljahr bewährt. Es gab kaum Diskrepanzen zwischen den Erziehungsberechtigten sowie den Klassenlehrpersonen betreffend den Zuweisungsentscheiden. So haben 10 Schülerinnen und Schüler den Abklärungstest, der am 25. und 26. März 2015 durchgeführt wurde, absolviert. Eine Schülerin hat aufgrund der Testergebnisse erfolgreich bestanden und wird ab nächstem Schuljahr die FMS besuchen.

Zuteilungen in die Langzeitgymnasien (LZG)

Das Langzeitgymnasium, das nach der Primarschule innerhalb von sechs Jahren zur gymnasialen Matura führt, ist bisher ausschliesslich an der Kantonsschule Zug (KSZ) geführt worden. So waren im Schuljahr 2014/15 insgesamt 234 Eintritte aus der Primarschule zu verzeichnen. Mit der Kantonsschule Menzingen (KSM) ist ein weiterer Schulstandort für das Langzeitgymnasium entstanden. Die KSZ und die KSM sind zwei gleichwertige Schulen, die Schwerpunktfächer aus allen Profilbereichen (sprachlich, mathematisch und naturwissenschaftlich, musisch, geistes- und sozialwissenschaftlich) anbieten.
Insgesamt werden per Schuljahr 2015/16 13 LZG-Klassen eröffnet. An der Kantonsschule Menzingen (KSM) werden erstmals zwei Klassen geführt, während an der Kantonsschule Zug (KSZ) 11 Klassen eröffnet werden (Schuljahr 2014/15: 13 Klassen).
Mit der Anmeldung an das Langzeitgymnasium geben die Schülerinnen und Schüler die bevorzugte Schule (KSM, KSZ oder beide) an. Dabei werden ausgeglichene Klassenbestände angestrebt. Deshalb bedingt eine ungünstige Verteilung der Anmeldezahlen eine Zuteilung auf die beiden Standorte. Ein überlasteter Schulstandort führt zu organisatorischen und pädagogischen Einschränkungen. Ein schlecht ausgelasteter Schulstandort hat überdurchschnittliche Kosten pro Schülerin/Schüler bzw. eine Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben zu Klassen- und Kursgrössen zur Folge.
Die beiden massgebenden Kriterien für die Zuteilung sind die Schulwegdauer sowie die Erreichbarkeit der Zielschule zu Fuss oder mit dem Fahrrad. Die Zuteilungen werden vom Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule (AMH) in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen der KSZ und der KSM vorgenommen.
Im Schuljahr 2015/16 waren Zuteilungen erforderlich. Von den 40 Schülerinnen und Schülern, die Mitte August in die KSM eintreten werden, sind 12 Schülerinnen und Schüler diesem Standort zugeteilt worden.

* Claudia Lanter ist stv. Leiterin des Amts für Mittelschulen und pädagogische Hochschule und Präsidentin der Übertrittskommission II. Markus Kunz leitet die Abteilung Schulaufsicht im Amt für gemeindliche Schulen und ist Präsident der Übertrittskommission I.

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